Autor Thema: Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a  (Read 3433 times)

Ellufa

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Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« am: 23.09.2021 08:56 »
Hallo Leute,

ich bin in Bayern im Angestelltenverhältnis tätig und derzeit in der E6 Stufe 5 eingruppiert und werde regulär 2024 in Stufe 6 aufsteigen.

ich habe mich intern auf eine Stelle beworben, die in die Entgeltgruppe 9a TV-L fällt.

Nun bin ich am ausklamüsern was denn am Ende finanziell rausspringen würde und komme nicht weiter.

Aus der Höhergruppierungsmatrix https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html habe ich rausgelesen, dass ich in E9a Stufe 2 eingruppiert werden würde (E6 Stufe 5 -> E7 Stufe 4 -> E8 Stufe 3 -> E9a Stufe 2).

Nach Bruttotabellengrundgehalt 2021 also: E6/5= 3185.24 € und E9a/2 =3277.32 €.

Zuzüglich erhalte ich derzeit in meiner E6 aufs Brutto 132,50 € ergänzende Leistung und 61,39 € Entgeltgruppenzulage.

Die Zulage wird sicherlich entfallen- aber auch die ergänzende Leistung? Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wie sich diese genau zusammensetzt. Die Münchenzulage ist da nehme ich an drin.

Der Garantiebetrag iHv. 180,00 EUR von dem ich gelesen habe dürfte sich bei mir ja auch nicht ergeben wenn ich nach der Matrix gehe, da steht nämlich bei E9a/2 die Summe 0.00.

Netto läuft es jedenfalls derzeit mit Zulagen in der E6 auf 2120 EUR raus- und wenn ich rein nach Tabelle gehe wären es Netto ohne Zulagen 2069.48 € in der E9a/2.

Kann das sein?

die Stufenlaufzeiten und die Erklärungen die dazu gereicht werden, lassen mich dann komplett im Dunkeln zurück.

In der Tabelle auf dieser Seite https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html ist Stufe 6 ausgestrichen. die Laufzeiten sind mit 1 Jahr Stufe 1, 5 Jahre Stufe 2, 9 Jahre Stufe 3 und 5 Jahre Stufe 4 angegeben. Als Erklärung für den verlangsamten Stufenaufstieg sowie eine Begrenzung des Aufstiegs wird auf den Anhang zu § 16 TV-L verwiesen- ich schaue also ins TV-L rein und da wiederum steht, dass der Anhang zu § 16 2020 aufgehoben wurde https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-ANL_2.

In der normalen Entgelttabelle hingegen ist auch eine Stufe 6 bei E9a aufgeführt. Wie bekomme ich also raus, ob die Stelle auch einen Aufstieg in die Stufen 5 und 6 ermöglicht oder ob Stufe 4 das Maximum darstellt. Und ob auch für diese Berufsgruppe evtl. Zulagen/ergänzende Leistungen gezahlt werden?

Jetzt ist es doch ziemlich ausgeufert  :)
Ich hoffe es ist aber klar geworden, worum es mir geht. Ich wollte schlicht vorher wissen, ob ich insgesamt mit den langen Stufenlaufzeiten und eventueller Aufstiegsbegrenzung mit der E9a schlechter weg komme, als in meiner E6/5, 2024 dann 6 mit Zulagen.

Ich bin ja noch Newbie aber ich hoffe irgendwann auch mal mit mehr Wissen zu glänzen und zukünftig weiterhelfen zu können. Fortbildung ist schon gebucht, aber noch zu weit weg, als dass es mir jetzt helfen könnte. :D

Einstweilen sag ich schonmal danke.





Spid

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #1 am: 23.09.2021 08:59 »
Sofern Du nicht ausführst, auf welcher Anspruchsgrundlage die „ergänzende Leistung“ beruht, kann keine Aussage zu dieser getroffen werden.

Die E9a hat 6 Stufen und reguläre Stufenlaufzeiten.

Ellufa

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #2 am: 23.09.2021 09:15 »
Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass die 132,50 EUR die Ballungsraumzulage darstellt. Bleibt mir also erhalten.

Die Entgeltgruppenzulage von 61,39 € würde entfallen.

DiVO

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #3 am: 23.09.2021 09:31 »
In der Entgeltgruppe 9a sind die Stufenlaufzeiten identisch mit den anderen Entgeltgruppen.

Bevor die EG9 in EG 9a und 9b aufgesplittet wurde, gab es eine EG 9 mit normalen und verlängerten Stufenlaufzeiten.

Spid

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #4 am: 23.09.2021 09:32 »
Durch die Höhergruppierung entsteht tariflicher Anspruch auf das Tabellenentgelt der E6/5 plus Garantiebetrag 180€.

Ellufa

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #5 am: 23.09.2021 09:37 »
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html - aus dieser Tabelle habe ich meine Infos gezogen. Hier wird die e9a Stufe 5 auch als Endstufe bezeichnet. Also ist diese veraltet?

Spid

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #6 am: 23.09.2021 09:39 »
Irgendwelche Websites sind völlig unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

Isie

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #7 am: 23.09.2021 13:25 »
Aus den Durchführungshinweisen ergibt sich eine andere Interpretation der tariflichen Regelung. Wenn das neue Tabellenentgelt niedriger ist als die Summe aus altem Tabellenentgelt, bisher zustehender Entgeltgruppenzulage und Garantiebetrag, wird anstelle des neuen Tabellenentgelts das alte Tabellenentgelt zuzüglich bisherige Entgeltgruppenzulage zuzüglich Garantiebetrag gezahlt. Andere Zulagen werden in diese Berechnung nicht einbezogen, diese fallen entweder durch die Höhergruppierung weg oder stehen auch in der neuen Entgeltgruppe zu.

Ellufa

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #8 am: 23.09.2021 14:24 »
hast Du da einen Link für die Durchführungshinweise?

Ich finde nur eine für Bayern aus 2006  :o

Isie

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #9 am: 23.09.2021 17:20 »
Die TdL-Hinweise zu den Garantiebeträgen in der für Niedersachsen geltenden Fassung sind hier zu finden:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/Garantiebetraege_-_Stand_18.11.2019.pdf
Die für Bayern geltende Fassung scheint gut versteckt zu sein.

Die von dir verlinkte Tabelle zu den Stufen bezieht sich auf die Rechtslage vor dem 01.01.2019. Da gab es noch keine 9a. Die EG 9a hat 6 Stufen.
« Last Edit: 23.09.2021 17:27 von Isie »

Spid

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #10 am: 23.09.2021 17:32 »
Es sei noch erwähnt, daß Durchführungshinweise keinerlei Anspruch eröffnen. Anspruchsbegründend sind die tariflichen Regelungen.

Isie

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Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #11 am: 23.09.2021 18:22 »
Ist das tatsächlich so? Wenn die Durchführungshinweise der TdL in einem Bundesland angewendet werden, wie das in Nds der Fall ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein einzelner Beschäftigter, der schlechter behandelt wird als die anderen Beschäftigten in derselben Situation, keinen Anspruch auf Gleichbehandlung durchsetzen kann.

Spid

  • Gast
Antw:Ich kapier es nicht - Stufenlaufzeiten E9a
« Antwort #12 am: 23.09.2021 18:32 »
Dann sind es aber nicht die Durchführungshinweise, die den Anspruch begründen. Und es gibt durchaus Länder, in denen die jeweiligen Durchführungshinweise bei weitem nicht von allen Beschäftigungsdienststellen angewandt werden.