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Zuschläge Samstag

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Texter:

--- Zitat von: Spid am 23.09.2021 13:07 ---- zumeist weil sie versuchen, AN und Beamte gleich zu behandeln und das naturgemäß nur schief gehen kann

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Zumindest bei hoheitlichen Aufgaben dürfte das doch aber möglich sein, oder wie muss ich § 19 Arbeitszeitgesetz verstehen?

Lars73:
Das Problem ist meist weniger das Arbeitszeitrecht als die tariflichen Regelungen welche von den Regelungen für Beamte abweichen und von denen nicht zum Nachteil von Beschäftigten abgewichen werden darf.

Futurity:

--- Zitat von: Opa am 23.09.2021 13:50 ---Warum sollte eine Dienstanweisung ungültig sein, wenn sie nicht gegen Unterschrift ausgehändigt wird?

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Wenn die Dienstanweisung nicht bekannt gegeben wurde, sondern nur irgendwo auf dem Server gespeichert ist, kann die doch nicht gültig sein. Es wurde nicht einmal darauf hingewiesen, dass es eine Dienstanweisung gibt. Also von meiner früheren (größeren) Behörde kenne ich das nur so, das Dienstanweisungen den betroffenen Mitarbeitern gegen Unterschrift ausgehändigt wurden. Oder das Dienstanweisungen, die alle Mitarbeiter betreffen, per eMail allen Mitarbeitern bekanntgegeben wurden. Eine Bekanntgabe, auf welchem Weg auch immer, ist jedoch hier nicht erfolgt.

Opa:

--- Zitat von: Texter am 23.09.2021 14:13 ---
--- Zitat von: Spid am 23.09.2021 13:07 ---- zumeist weil sie versuchen, AN und Beamte gleich zu behandeln und das naturgemäß nur schief gehen kann

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Zumindest bei hoheitlichen Aufgaben dürfte das doch aber möglich sein, oder wie muss ich § 19 Arbeitszeitgesetz verstehen?

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Merkwürdiges Ansinnen, wo doch bereits das schwerwiegende Kriterium der wöchentlichen Soll-Arbeitszeit für den Arbeitgeber/Dienstherrn unabänderlich unterschiedlich geregelt ist. Wieso sollte man dann in anderen Aspekten nach einer Einheitlichkeit streben?

Spid:
Das ist ja - wie @Lars73 zutreffend ausführte - ein tarifliches Kriterium, das durch das ArbZG ja in keinster Weise berührt wird.

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