Autor Thema: Zuschläge Samstag  (Read 3676 times)

Futurity

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Zuschläge Samstag
« am: 23.09.2021 11:15 »
Leider werde ich aus den Informationen bzgl. Arbeitszeit/Überstunden an Samstagen  nicht ganz schlau und der Geschäftsleiter kann/möchte keine genaue Aufklärung leisten. Als Standesbeamtin (Angestellte TVöD-VKA Bayern) wird von mir erwartet, dass ich auch am Samstag vormittag/nachmittag Trauungen vornehme. Die Vergabe dieser Termine wird von der Behörde gewünscht. Eine entsprechende Dienstanweisung existiert jedoch nicht. Bisher wurden anscheinend keine Zuschläge für den Standesbeamten gewährt. Es hat anscheinend noch niemand eingefordert. Ein verpflichtender Freizeitausgleich in der darauffolgenden Woche ist ebenfalls nicht angeordnet und ist auch nicht immer dienstlich möglich. Nun stellen sich für mich folgende Fragen:

Kann die Fahrzeit zu diesen Terminen (ca. 30 Minuten einfach) als Arbeitszeit gerechnet werden?
Welche Zuschläge müssen gemäß TvöD gewährt werden?
Werden diese Zuschläge als Arbeitszeit gutgeschrieben, oder müssen die Zuschläge ausgezahlt werden?

Spid

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #1 am: 23.09.2021 11:26 »
Tarifliche Zuschläge werden nicht gewährt, sie stehen zu. Am Samstag entstehen Zeitzuschläge nach §8 Abs. 1 lit. f TVÖD. Zeitzuschläge können ausschließlich auf ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD und ausschließlich auf Wunsch des Beschäftigten gebucht werden, ansonsten sind sie auszuzahlen. Die Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrtzeiten unterscheidet sich nicht von der anderer Dienstreisen, liegt keine Dienstreise vor, ist die Fahrtzeit nicht berücksichtigungsfähig.

Futurity

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #2 am: 23.09.2021 11:40 »
Danke für die schnelle Antwort. Fahrzeit wäre somit geklärt. Sehe ich das richtig, dass es sich um Überstunden handelt, wenn die wöchentliche Rahmenarbeitszeit bereits erfüllt war und somit in der Entgeltgruppe 9 auch Samstag vormittags ein Zuschlag in Höhe von 30 % gezahlt werden muss. Für den Fall, dass diese Stunden im Rahmen der wöchentlichen Rahmenarbeitszeit geleistet werden, fällt dieser Zuschlag nicht an, jedoch muss für die Zeit ab 13.00 Uhr unabhängig davon ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent des auf eine Stunde entfallenden Anteils den monatlichen Entgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden.

Spid

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #3 am: 23.09.2021 12:20 »
Eine Rahmenarbeitszeit wird für Tage, nicht für Wochen festgelegt, §6 Abs. 7 TVÖD.

Futurity

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #4 am: 23.09.2021 13:03 »
Nach der geltenden Dienstvereinbarung wäre Samstag kein Arbeitstag. Dann wären es doch immer Überstunden, die bezahlt werden müssen. Oder verstehe ich da etwas nicht richtig? Sorry, hatte mit Personalrecht leider bisher nichts am Hut. Und welcher Zuschlag muss dann gezahlt werden? 30 Prozent oder 20 Prozent? Damit alles seine Richtigkeit hat, müssten die Arbeit für die entsprechenden Samstage doch auch von der Geschäftsleitung angeordnet werden, oder?

Spid

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #5 am: 23.09.2021 13:07 »
Wenn Samstag kein Arbeitstag ist, wird an ihm auch nicht gearbeitet. Die Masse der Dienstvereinbarungen im kommunalen Bereich zur Arbeitszeit sind unzulänglich, fehlerhaft und/oder unwirksam - zumeist weil sie versuchen, AN und Beamte gleich zu behandeln und das naturgemäß nur schief gehen kann. Arbeit am Samstag kann zu Überstunden führen, wenn die tariflichen Voraussetzungen gegeben sind. Das weiß man üblicherweise erst nach Ende der Folgewoche.

Futurity

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #6 am: 23.09.2021 13:17 »
Danke für die aufschlussreichen Antworten. Jetzt habe ich es verstanden und habe eine Grundlage, damit dieser Punkt in geordnete Bahnen gebracht werden kann. Ich bin gespannt, wie die Geschäftsleitung damit umgehen wird. Am einfachsten und günstigsten für die Behörde wäre es, wenn der Bürgermeister die Samstagstrauungen übernimmt ;D Personalrat haben wir leider keinen, da wir so eine kleine Behörde sind.

Spid

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #7 am: 23.09.2021 13:18 »
Wie kann es ohne PR zu einer Dienstvereinbarung kommen?

Futurity

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #8 am: 23.09.2021 13:27 »
Ich habe mich leider falsch ausgedrückt. Es existiert eine Dienstanweisung aus früheren Jahren von einem ehemaligen Bürgermeister. Und selbst diese ist uns neuen Mitarbeitern bei Arbeitsbeginn nicht gegen Unterschrift ausgehändigt worden und ist daher nicht gültig. Aufgrund großer personeller Wechsel in den letzten Jahren läuft leider noch nicht alles rund.

Opa

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #9 am: 23.09.2021 13:50 »
Warum sollte eine Dienstanweisung ungültig sein, wenn sie nicht gegen Unterschrift ausgehändigt wird?

Texter

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #10 am: 23.09.2021 14:13 »
- zumeist weil sie versuchen, AN und Beamte gleich zu behandeln und das naturgemäß nur schief gehen kann

Zumindest bei hoheitlichen Aufgaben dürfte das doch aber möglich sein, oder wie muss ich § 19 Arbeitszeitgesetz verstehen?

Lars73

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #11 am: 23.09.2021 14:24 »
Das Problem ist meist weniger das Arbeitszeitrecht als die tariflichen Regelungen welche von den Regelungen für Beamte abweichen und von denen nicht zum Nachteil von Beschäftigten abgewichen werden darf.

Futurity

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #12 am: 23.09.2021 14:32 »
Warum sollte eine Dienstanweisung ungültig sein, wenn sie nicht gegen Unterschrift ausgehändigt wird?
Wenn die Dienstanweisung nicht bekannt gegeben wurde, sondern nur irgendwo auf dem Server gespeichert ist, kann die doch nicht gültig sein. Es wurde nicht einmal darauf hingewiesen, dass es eine Dienstanweisung gibt. Also von meiner früheren (größeren) Behörde kenne ich das nur so, das Dienstanweisungen den betroffenen Mitarbeitern gegen Unterschrift ausgehändigt wurden. Oder das Dienstanweisungen, die alle Mitarbeiter betreffen, per eMail allen Mitarbeitern bekanntgegeben wurden. Eine Bekanntgabe, auf welchem Weg auch immer, ist jedoch hier nicht erfolgt.

Opa

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #13 am: 23.09.2021 16:31 »
- zumeist weil sie versuchen, AN und Beamte gleich zu behandeln und das naturgemäß nur schief gehen kann

Zumindest bei hoheitlichen Aufgaben dürfte das doch aber möglich sein, oder wie muss ich § 19 Arbeitszeitgesetz verstehen?

Merkwürdiges Ansinnen, wo doch bereits das schwerwiegende Kriterium der wöchentlichen Soll-Arbeitszeit für den Arbeitgeber/Dienstherrn unabänderlich unterschiedlich geregelt ist. Wieso sollte man dann in anderen Aspekten nach einer Einheitlichkeit streben?

Spid

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Antw:Zuschläge Samstag
« Antwort #14 am: 23.09.2021 16:40 »
Das ist ja - wie @Lars73 zutreffend ausführte - ein tarifliches Kriterium, das durch das ArbZG ja in keinster Weise berührt wird.