Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Potentieller Arbeitgeber verlangt bisherige Gehaltszettel
Spid:
Wie könnte eine Stufe übernommen werden, die nicht erworben wurde?
2strong:
Der TE hat angegeben, derzeit in Entgeltgruppe 10 eingruppiert zu sein und dort die Stufe 4 erreicht zu haben. Wenn § 16 Abs. 2a TVöD nun die Möglichkeit eröffnet, "die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise" zu berücksichtigen, wäre die Option einer Einstellung in Entgeltgruppe 11 Stufe 4 m. E. grundsätzlich eröffnet.
Spid:
Die tarifliche Norm stellt explizit auf eine erworbene Stufe ab. In E11 wurde weder Stufe 4 noch eine andere Stufe erworben, die bei Einstellung in E11 ganz oder teilweise übernommen werden könnten. Die Stufen der E10 sind gänzlich andere Stufen der Entgelttabelle als jene in E11.
2strong:
Ok, bei dieser Auslegung ergibt auch der Hinweis darauf Sinn, dass "Absatz 2 Satz 3 (...) unberührt" bleibt. In diesem Fall bestände die Möglichkeit der Anerkennung förderlicher beruflicher Tätigkeit, so dass im Ergebnis die Stufe 4 beibehalten werden könnte.
Vincentz:
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin mal gespannt was der potentielle Arbeitgeber nun im Hinblick auf die Stufenprüfung unternimmt. Die Eingruppierung in E11/1 ist mir ja sicher, bei einer höheren Stufe werde ich mich sicherlich nicht beschweren.
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