Autor Thema: Potentieller Arbeitgeber verlangt bisherige Gehaltszettel  (Read 5629 times)

WasDennNun

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Die tarifliche Norm stellt explizit auf eine erworbene Stufe ab. In E11 wurde weder Stufe 4 noch eine andere Stufe erworben, die bei Einstellung in E11 ganz oder teilweise übernommen werden könnten. Die Stufen der E10 sind gänzlich andere Stufen der Entgelttabelle als jene in E11.
Das heißt, dass man bei einer Höhergruppierung also die Stufen der höheren Entgeltgruppe erwirbt.

WasDennNun

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Ok, bei dieser Auslegung ergibt auch der Hinweis darauf Sinn, dass "Absatz 2 Satz 3 (...) unberührt" bleibt. In diesem Fall bestände die Möglichkeit der Anerkennung förderlicher beruflicher Tätigkeit, so dass im Ergebnis die Stufe 4 beibehalten werden könnte.
Aber nur wenn man förderliche Zeiten auch hat und nicht auf anderen Wege die höher Stufe erreicht hat  8).
Wenn also der Kollege eine Stufenverkürzung von der Stufe 3 auf die 4 bekommen hat, dann hat er nicht unbedingt die förderlichen Zeiten zusammen für die Stufe 4  :o ;D

Thiesi

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Vielen Dank für die Antworten. Ich bin mal gespannt was der potentielle Arbeitgeber nun im Hinblick auf die Stufenprüfung unternimmt. Die Eingruppierung in E11/1 ist mir ja sicher, bei einer höheren Stufe werde ich mich sicherlich nicht beschweren.
Dir ist aber schon klar, dass nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und damit Besetzung der Stelle die Voraussetzung für die Anwendung der Kann-Regel, nach der der AG eine höhere Stufe von Beginn an gewähren kann, sofern dies zur Personalgewinnung erforderlich ist, wegfällt, weil die Stelle dann ja bereits (mit dir) besetzt ist?
"We're with you all the way, mostly"

Vincentz

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Dir ist aber schon klar, dass nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und damit Besetzung der Stelle die Voraussetzung für die Anwendung der Kann-Regel, nach der der AG eine höhere Stufe von Beginn an gewähren kann, sofern dies zur Personalgewinnung erforderlich ist, wegfällt, weil die Stelle dann ja bereits (mit dir) besetzt ist?
[/quote]

Ich hoffe, dass ich dein Posting richtig verstanden habe. Den Arbeitsvertrag unterschreibe ich erst, wenn vorab die Stufe (schriftlich) kommuniziert ist. Dann sollte ich wohl auf der sicheren Seite sein.