Dir ist aber schon klar, dass nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und damit Besetzung der Stelle die Voraussetzung für die Anwendung der Kann-Regel, nach der der AG eine höhere Stufe von Beginn an gewähren kann, sofern dies zur Personalgewinnung erforderlich ist, wegfällt, weil die Stelle dann ja bereits (mit dir) besetzt ist?
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Ich hoffe, dass ich dein Posting richtig verstanden habe. Den Arbeitsvertrag unterschreibe ich erst, wenn vorab die Stufe (schriftlich) kommuniziert ist. Dann sollte ich wohl auf der sicheren Seite sein.