Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Potentieller Arbeitgeber verlangt bisherige Gehaltszettel
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 24.09.2021 17:13 ---Die tarifliche Norm stellt explizit auf eine erworbene Stufe ab. In E11 wurde weder Stufe 4 noch eine andere Stufe erworben, die bei Einstellung in E11 ganz oder teilweise übernommen werden könnten. Die Stufen der E10 sind gänzlich andere Stufen der Entgelttabelle als jene in E11.
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Das heißt, dass man bei einer Höhergruppierung also die Stufen der höheren Entgeltgruppe erwirbt.
WasDennNun:
--- Zitat von: 2strong am 24.09.2021 17:36 ---Ok, bei dieser Auslegung ergibt auch der Hinweis darauf Sinn, dass "Absatz 2 Satz 3 (...) unberührt" bleibt. In diesem Fall bestände die Möglichkeit der Anerkennung förderlicher beruflicher Tätigkeit, so dass im Ergebnis die Stufe 4 beibehalten werden könnte.
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Aber nur wenn man förderliche Zeiten auch hat und nicht auf anderen Wege die höher Stufe erreicht hat 8).
Wenn also der Kollege eine Stufenverkürzung von der Stufe 3 auf die 4 bekommen hat, dann hat er nicht unbedingt die förderlichen Zeiten zusammen für die Stufe 4 :o ;D
Thiesi:
--- Zitat von: Vincentz am 24.09.2021 18:53 ---Vielen Dank für die Antworten. Ich bin mal gespannt was der potentielle Arbeitgeber nun im Hinblick auf die Stufenprüfung unternimmt. Die Eingruppierung in E11/1 ist mir ja sicher, bei einer höheren Stufe werde ich mich sicherlich nicht beschweren.
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Dir ist aber schon klar, dass nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und damit Besetzung der Stelle die Voraussetzung für die Anwendung der Kann-Regel, nach der der AG eine höhere Stufe von Beginn an gewähren kann, sofern dies zur Personalgewinnung erforderlich ist, wegfällt, weil die Stelle dann ja bereits (mit dir) besetzt ist?
Vincentz:
Dir ist aber schon klar, dass nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und damit Besetzung der Stelle die Voraussetzung für die Anwendung der Kann-Regel, nach der der AG eine höhere Stufe von Beginn an gewähren kann, sofern dies zur Personalgewinnung erforderlich ist, wegfällt, weil die Stelle dann ja bereits (mit dir) besetzt ist?
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Ich hoffe, dass ich dein Posting richtig verstanden habe. Den Arbeitsvertrag unterschreibe ich erst, wenn vorab die Stufe (schriftlich) kommuniziert ist. Dann sollte ich wohl auf der sicheren Seite sein.
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