Hallo zusammen,
erhoffe mir hier Hilfe zu meinen Fragen, da ich von meiner Gewerkschaft im Stich gelassen werde (Rechtschutz abgewiesen). Vielleicht gibt es hier "Experten", die sich schon damit befasst haben.
Wir sind Beschäftigte in einer Serviceeinheit bei Gericht und haben wie viele andere nach den ergangenen Urteilen (z. B. 4 AZR 195/20) vor fast schon drei Jahren Anträge auf Höhergruppierung gestellt. Die Gewerkschaft hat dann in Absprache mit dem Justiz- und Finanzministerium eine Vereinbarung getroffen (läuft am 31.12. aus), dass drei positive Urteile dazu führen würden, dass den Höhergruppierungen nach Prüfung jedes Einzelnen zugestimmt werden würde, ohne dass jeder klagen muss. Nun sind zwei positive Urteile ergangen, das 3. steht noch aus. Dieses liegt auf Eis, weil gegen die ersten zwei Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde (man kann erahnen wie lange das nun dauert). Wenn in den Tarifverhandlungen nun der Arbeitsvorgang abgeändert wird, kann mir jemand sagen, was dann mit dem 3. Urteil passiert? Muss das ergehen, ergeht es nach altem Recht oder wie würde das laufen? Da wir wegen der Vereinbarung keine Klage erhoben haben, wäre nach dem 30.09. nicht mehr nach altem Recht zu klagen, das heißt es müsste vorher passieren. Meine Fragen beantwortet die Gewerkschaft nicht (es sei noch nichts offiziell) und Rechtschutz wird wegen der Vereinbarung abgelehnt, das würde sich widersprechen. Hinzu kommt, dass wir nie informiert wurden (Verfassungsbeschwerde) und auch nicht wussten, dass die Vereinbarung eine Endfrist hat. Nun ist das ganze natürlich äußerst eilig, da nächste Woche der Tarifvertrag abläuft. Hat jemand Ahnung und Tipps? Wir wären wirklich sehr dankbar.