Autor Thema: Tarifverhandlungen, betrifft Bayern zum Thema Arbeitsvorgang  (Read 5414 times)

Okidoki

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Danke sehr!

Jürgen173

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Also Okidoki, Ihnen einen Rat zu geben, wie Sie sich am besten verhalten, ist nicht ganz einfach.

1. Möglichkeit: Sie vertrauen darauf, dass Ihr AG Ihre Geltendmachung großzügig auslegt und darin auch eine Aufforderung zur Zahlung der Differenzbeträge sieht. Dafür spricht die Bezugnahme auf die Auschlussfrist des § 37 TV-L und die Mitteilung Ihres AG, dass Sie alles Erforderliche getan haben, um Ihre Ansprüche zu wahren. Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, verhalten Sie sich so wie mehr als 10.000 Andere auch und machen erstmal nichts weiter.
2. Möglichkeit: Sie schreiben Ihren AG nochmal an und stellen Ihre Ansprüche klar. Sie könnten also sinngemäß schreiben: Ich nehme bezug auf meine Geltungsmachung vom  …. und stelle folgendes klar: Mein Schreiben so zu verstehen, dass ich auch die Zahlung der Differenzbeträge zu den geleisteten Zahlungen für die Zeit ab Februar 2018 geltend mache. Hinsichtlich der Entgeltgruppen stelle ich klar, dass ich für die Monate Februar bis Dezember 2018 die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9, Stufe 4 und ab Januar 2019 die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a, Stufe 6, geltend mache.
3. Sie könnten auch klagen. Ich hatte Ihnen bereits geschrieben, dass auch Ihre geltend gemachten Leistungsansprüche nach 3 Jahren verjähren, soweit Ihr AG nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Deshalb verjähren die Ansprüche aus 2018 Ende dieses Jahres, wenn Sie nicht dieses Jahr noch klagen. Ich würde die Klage zumindest schon mal kurz begründen. Außerdem würde ich vor dem Gütetermin einen Aussetzungsantrag im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 382/21) stellen.

Okidoki

  • Gast
Vielen Dank Jürgen! Das hilft auch sehr weiter!

Überhaupt danke an alle, dass Ihr Euch so viel Mühe macht und Eure Zeit opfert. Toll!