Autor Thema: Behördenwechsel als TB oder Beamter?  (Read 1923 times)

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Behördenwechsel als TB oder Beamter?
« am: 24.09.2021 15:41 »
Hallo,

gibt es klare Vor- und Nachteile, die mit einem Behördenwechsel als TB oder Beamter verbunden sind?

Gehen wir von der Situation aus, dass jemand als Referent in E 13 bei einer Bundesoberbehörde derzeit noch Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung zum höheren Dienst sammelt.

Es bestünde dann die Möglichkeit, sich zeitlich so bei einer obersten Bundesbehörde zu bewerben, dass nach Wechsel und Ablauf der tariflichen Probezeit auch gleichzeitig die Laufbahnbefähigung erlangt würde und man nahtlos verbeamtet werden könnte.

Die andere Möglichkeit wäre ein späterer Wechsel als Beamter. Hier würde es wegen der beamtenrechtlichen Probezeit für Beförderungen erstmal keinen Unterschied machen, ob man z.B. nach einem Jahr oder zum Ende der Probezeit wechselt.


Ich liste mal einige Punkte und Fragen auf.

TB:
- Wechsel im Rahmen der ordentlichen Kündigung möglich (pro)
- Möglichkeit sich mit Arbeitszeugnis der letzten Behörde zu bewerben (pro, wenn gutes Zeugnis)
- Wenn der Wechsel zeitlich nicht exakt 6 Monate vor Erwerb der Laufbahnbefähigung möglich ist, sondern z.B. erst 3 Monate vorher, würde man wohl als TB eingestellt und 6 Monate tarifliche Probezeit absolvieren müssen. Dadurch würde man 3 Monate zusätzlich auf A 13 Besoldung verzichten müssen (contra)

Beamter:
- § 28 Abs. 5 BBG und möglicherweise  verweigertes Einverständnis der abgebenden Behörde (Wahrscheinlichkeit?)
- Behördenwechsel in Probezeit üblich bzw. ungern gesehen im Allgemeinen?
- Würde man sich als Beamter mit Beurteilungen aus der Probezeit bewerben? Bekommt man in der Probezeit überhaupt gute (=quotierte) Beurteilungen?
- Beeinflusst ein Wechsel in der Probezeit die Dauer der Probezeit, weil die neue Behörde einen dann eventuell auch 3 Jahre kennenlernen möchte?

Wie würdet ihr es machen?

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Antw:Behördenwechsel als TB oder Beamter?
« Antwort #1 am: 24.09.2021 16:42 »
Du unterstellst, dass die oberste Behörde unmittelbar nach Vorliegen der Ernennungsvoraussetzungen auch eine Ernennung vornimmt. Das sehe ich generell nicht gewährleistet.

Du solltest die Möglichkeit zum Wechsel ergreifen, wenn Sie sich bietet. Alles andere ist Kaffeesatzleserei und lässt sich nicht in der von Dir geschilderten Granularität steuern.

Feidl

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Antw:Behördenwechsel als TB oder Beamter?
« Antwort #2 am: 30.09.2021 14:44 »
- § 28 Abs. 5 BBG und möglicherweise  verweigertes Einverständnis der abgebenden Behörde (Wahrscheinlichkeit?)
Verweigerung ist unwahrscheinlich.


- Behördenwechsel in Probezeit üblich bzw. ungern gesehen im Allgemeinen?
möglich und wird auch gemacht. Die abgebende Behörde findet es i.d.R. nicht so toll, wenn sie einen noch relativ neuen jungen Mitarbeiter verliert. Als wechselwilliger Beschäftiger sollte das einem aber egal sein. Probezeit spielt bei der Thematik keine Rolle.


- Würde man sich als Beamter mit Beurteilungen aus der Probezeit bewerben? Bekommt man in der Probezeit überhaupt gute (=quotierte) Beurteilungen?
Ist empfehlenswert und ja.


- Beeinflusst ein Wechsel in der Probezeit die Dauer der Probezeit, weil die neue Behörde einen dann eventuell auch 3 Jahre kennenlernen möchte?
Nein.


Wie würdet ihr es machen?
Den Weg gehen, wo die Verbeamtung am schnellsten und sichersten winkt.