Hallo,
gibt es klare Vor- und Nachteile, die mit einem Behördenwechsel als TB oder Beamter verbunden sind?
Gehen wir von der Situation aus, dass jemand als Referent in E 13 bei einer Bundesoberbehörde derzeit noch Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung zum höheren Dienst sammelt.
Es bestünde dann die Möglichkeit, sich zeitlich so bei einer obersten Bundesbehörde zu bewerben, dass nach Wechsel und Ablauf der tariflichen Probezeit auch gleichzeitig die Laufbahnbefähigung erlangt würde und man nahtlos verbeamtet werden könnte.
Die andere Möglichkeit wäre ein späterer Wechsel als Beamter. Hier würde es wegen der beamtenrechtlichen Probezeit für Beförderungen erstmal keinen Unterschied machen, ob man z.B. nach einem Jahr oder zum Ende der Probezeit wechselt.
Ich liste mal einige Punkte und Fragen auf.
TB:
- Wechsel im Rahmen der ordentlichen Kündigung möglich (pro)
- Möglichkeit sich mit Arbeitszeugnis der letzten Behörde zu bewerben (pro, wenn gutes Zeugnis)
- Wenn der Wechsel zeitlich nicht exakt 6 Monate vor Erwerb der Laufbahnbefähigung möglich ist, sondern z.B. erst 3 Monate vorher, würde man wohl als TB eingestellt und 6 Monate tarifliche Probezeit absolvieren müssen. Dadurch würde man 3 Monate zusätzlich auf A 13 Besoldung verzichten müssen (contra)
Beamter:
- § 28 Abs. 5 BBG und möglicherweise verweigertes Einverständnis der abgebenden Behörde (Wahrscheinlichkeit?)
- Behördenwechsel in Probezeit üblich bzw. ungern gesehen im Allgemeinen?
- Würde man sich als Beamter mit Beurteilungen aus der Probezeit bewerben? Bekommt man in der Probezeit überhaupt gute (=quotierte) Beurteilungen?
- Beeinflusst ein Wechsel in der Probezeit die Dauer der Probezeit, weil die neue Behörde einen dann eventuell auch 3 Jahre kennenlernen möchte?
Wie würdet ihr es machen?