Mich würde interessieren wie der AG/Dienstherr überhaupt von einer verhängten Quarantäne erführe? Die neuen Regeln zum Thema Wegfall der Ausgleichszahlungen für entgangenes Entgelt laden ja gerade dazu ein trotzdem zur Arbeit zu gehen. Es gibt sicherlich nicht wenige Haushalte, die nicht mal eben so einen derartigen Verdienstausfall verkraften.
Den Sachverhalt eines vorsätzlichen Quarantänebruchs würde ich hier gerne ausklammern wollen, das ist nicht meine Frage.