Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Besserstellung Beamten Corona
xap:
--- Zitat von: Jockel am 05.10.2021 14:19 ---
--- Zitat von: xap am 05.10.2021 10:45 ---Mich würde interessieren wie der AG/Dienstherr überhaupt von einer verhängten Quarantäne erführe? Die neuen Regeln zum Thema Wegfall der Ausgleichszahlungen für entgangenes Entgelt laden ja gerade dazu ein trotzdem zur Arbeit zu gehen. Es gibt sicherlich nicht wenige Haushalte, die nicht mal eben so einen derartigen Verdienstausfall verkraften.
Den Sachverhalt eines vorsätzlichen Quarantänebruchs würde ich hier gerne ausklammern wollen, das ist nicht meine Frage.
--- End quote ---
kann man aber nicht. Das Brechen der Quarantäne ist ganz offensichtlich über das ordnungswidrige/strafbare Verhalten auch ganz sicher ein (außerdienstliches) Dienstvergehen. Keine gute Idee.
--- End quote ---
Mir ist klar, dass es sich hier durchaus auch um einen Straftatbestand handeln kann. Das war aber nicht die Frage.
Ansonsten hatte ich die gleiche Vermutung. Es gibt wahrscheinlich gar keine wirkungsvollen Kontrollmechanismen einer Quarantäne in dieser Republik. Allein deshalb schon, weil dies wahrscheinlich per manueller Überwachung erfolgen müsste. Mehr ist ja mit der IT mangels Schnittstellen zwischen Ämtern, Krankenversicherungen und AG/Dienstherren heutzutage eher nicht möglich.
BeamterBR:
In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Finanzministerium jetzt gegenüber allen Ministerien und kommunalen Dienstherren positioniert. Sie vertreten die Auffassung, dass es ein eigenes Verschulden des Beamten ist und somit die Quarantäne in ungeimpften Fällen kein Rechtfertigungsgrund ist. Es ist somit kein unverschuldetes Fernbleiben vom Dienst. Begründet wird dies im Gutachten damit, dass:
"Eine daraus folgende unterschiedliche Behandlung von Beamten (kein Wegfall des Besoldungsanspruchs) und tarifbeschäftigten Arbeitnehmern (Wegfall des Entgeltanspruchs und ggfs. auch keine Entschädigung nach § 56 IfSG) erscheint in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar."
Ich rechne gerade meine Sonntagszuschläge nach Tarifrecht für die Coronazeit aus und hab den Porschekatalog schon auf dem Tisch. Eine Ungleichbehandlung wäre ja schließlich in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.
BYL:
Dann müsste eine fußballbedingte Krankheit bei einem Polizeibeamten auch ein schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst sein. Es gibt keine Impfpflicht. Das Fernbleiben vom Dienst sorgt dafür, dass sogar die rgf. Dienstzeit gekürzt würde. Wird Zeit, dass da mal ein Richter (der nicht schläft) ein Wort spricht.
Wdd3:
Richter befinden sich in einem Beamten-ähnlichen Dienstverhältnis. Wenn sie Entscheidungen im Beamte-Recht fällen sind sie auch selbst betroffen. ???
BAT:
Nicht so klein ansetzen. Alle derzeitigen Corona-Einschränkungen sollten überprüft werden.
Zudem halte ich es nicht für haltbar, daß die Entscheidung über 2G bei kommunalen Veranstaltungen ein Entscheidung der laufenden Verwaltung ist. Sowas gehört mindestens in die Räte!
Und ja, ich bin längst geimpft.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version