Besserstellung Beamten Corona

Begonnen von MH, 25.09.2021 09:48

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Tagelöhner

Dann sprechen wir halt von einem Quasi-Automatismus...als einige Dienstherren zu heftige Sonderwege bei einer sonst annähernd zeit- und inhaltsgleichen Übertragung von Tarifergebnissen vorgenommen haben, ist das Jahre später doch teilweise von den Gerichten wieder kassiert worden.

Ganz falsch ist es also nicht.

Beamte müssen daher in der Tat nicht streiken, dass tun sie ja schon täglich während der regulären Anwesenheitszeit. Beamtenmikado lässt grüßen...und trotzdem wird der Allerwerteste gepudert. ;D
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Bob Kelso

Zitat von: Tagelöhner in 26.09.2021 18:56


Beamte müssen daher in der Tat nicht streiken, dass tun sie ja schon täglich während der regulären Anwesenheitszeit.

Und Beamt::IINNEENN ?

was_guckst_du

...unqualifizierte Neiddebatte... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

AnonymousMA

einfach krankschreiben und gut ist.  ;)

Bob Kelso

Zitat von: AnonymousMA in 01.10.2021 07:48
einfach krankschreiben und gut ist.  ;)

Nein, so einfach ist das nicht!

1: jeder seriös tätiger Arzt unterzeichnet keine Alibi- AU
2: Wenn die Quarantäne durch den AG / das Gesundheitsamt / angeordnet ist, erfährt dies der AG und somit keine AU !

Dienstbeflissen

Einige fahren auf dem Sonnendeck, andere im Heizraum. Ganz einfach.

Jockel

Es gibt heute schon Dienstherren, die eine -verschuldete- Quarantäne als "unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst" behandeln. Alle warten auf Urteile dazu.

xap

Mich würde interessieren wie der AG/Dienstherr überhaupt von einer verhängten Quarantäne erführe? Die neuen Regeln zum Thema Wegfall der Ausgleichszahlungen für entgangenes Entgelt laden ja gerade dazu ein trotzdem zur Arbeit zu gehen. Es gibt sicherlich nicht wenige Haushalte, die nicht mal eben so einen derartigen Verdienstausfall verkraften.

Den Sachverhalt eines vorsätzlichen Quarantänebruchs würde ich hier gerne ausklammern wollen, das ist nicht meine Frage.

Jockel

Zitat von: xap in 05.10.2021 10:45
Mich würde interessieren wie der AG/Dienstherr überhaupt von einer verhängten Quarantäne erführe? Die neuen Regeln zum Thema Wegfall der Ausgleichszahlungen für entgangenes Entgelt laden ja gerade dazu ein trotzdem zur Arbeit zu gehen. Es gibt sicherlich nicht wenige Haushalte, die nicht mal eben so einen derartigen Verdienstausfall verkraften.

Den Sachverhalt eines vorsätzlichen Quarantänebruchs würde ich hier gerne ausklammern wollen, das ist nicht meine Frage.
kann man aber nicht. Das Brechen der Quarantäne ist ganz offensichtlich über das ordnungswidrige/strafbare Verhalten auch ganz sicher ein (außerdienstliches) Dienstvergehen. Keine gute Idee.

BAT

Die Kinder, die nicht im Dreck gespielt haben, kommen so langsam in das Arbeitsleben. Da muss man halt vorsichtiger sein, als bei Kollegen mit 40+ ;)


xap

Zitat von: Jockel in 05.10.2021 14:19
Zitat von: xap in 05.10.2021 10:45
Mich würde interessieren wie der AG/Dienstherr überhaupt von einer verhängten Quarantäne erführe? Die neuen Regeln zum Thema Wegfall der Ausgleichszahlungen für entgangenes Entgelt laden ja gerade dazu ein trotzdem zur Arbeit zu gehen. Es gibt sicherlich nicht wenige Haushalte, die nicht mal eben so einen derartigen Verdienstausfall verkraften.

Den Sachverhalt eines vorsätzlichen Quarantänebruchs würde ich hier gerne ausklammern wollen, das ist nicht meine Frage.
kann man aber nicht. Das Brechen der Quarantäne ist ganz offensichtlich über das ordnungswidrige/strafbare Verhalten auch ganz sicher ein (außerdienstliches) Dienstvergehen. Keine gute Idee.

Mir ist klar, dass es sich hier durchaus auch um einen Straftatbestand handeln kann. Das war aber nicht die Frage.

Ansonsten hatte ich die gleiche Vermutung. Es gibt wahrscheinlich gar keine wirkungsvollen Kontrollmechanismen einer Quarantäne in dieser Republik. Allein deshalb schon, weil dies wahrscheinlich per manueller Überwachung erfolgen müsste. Mehr ist ja mit der IT mangels Schnittstellen zwischen Ämtern, Krankenversicherungen und AG/Dienstherren heutzutage eher nicht möglich.

BeamterBR

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Finanzministerium jetzt gegenüber allen Ministerien und kommunalen Dienstherren positioniert. Sie vertreten die Auffassung, dass es ein eigenes Verschulden des Beamten ist und somit die Quarantäne in ungeimpften Fällen kein Rechtfertigungsgrund ist. Es ist somit kein unverschuldetes Fernbleiben vom Dienst. Begründet wird dies im Gutachten damit, dass:

"Eine daraus folgende unterschiedliche Behandlung von Beamten (kein Wegfall des Besoldungsanspruchs) und tarifbeschäftigten Arbeitnehmern (Wegfall des Entgeltanspruchs und ggfs. auch keine Entschädigung nach § 56 IfSG) erscheint in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar."

Ich rechne gerade meine Sonntagszuschläge nach Tarifrecht für die Coronazeit aus und hab den Porschekatalog schon auf dem Tisch. Eine Ungleichbehandlung wäre ja schließlich in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.

BYL

Dann müsste eine fußballbedingte Krankheit bei einem Polizeibeamten auch ein schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst sein. Es gibt keine Impfpflicht. Das Fernbleiben vom Dienst sorgt dafür, dass sogar die rgf. Dienstzeit gekürzt würde. Wird Zeit, dass da mal ein Richter (der nicht schläft) ein Wort spricht.

Wdd3

Richter befinden sich in einem Beamten-ähnlichen Dienstverhältnis. Wenn sie Entscheidungen im Beamte-Recht fällen sind sie auch selbst betroffen. ???

BAT

Nicht so klein ansetzen. Alle derzeitigen Corona-Einschränkungen sollten überprüft werden.

Zudem halte ich es nicht für haltbar, daß die Entscheidung über 2G bei kommunalen Veranstaltungen ein Entscheidung der laufenden Verwaltung ist. Sowas gehört mindestens in die Räte!

Und ja, ich bin längst geimpft.