Autor Thema: Antrag auf Zulage  (Read 4876 times)

Grape Soda

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Antrag auf Zulage
« am: 25.09.2021 14:41 »
Tach 8)

Ich bin aktuell in EG10 eingruppiert, habe aber seit Januar diesen Jahres eine Zulage erhalten die mich netto auf eine EG12 gehievt hat.
Diese Zulage wird letztmalig im Oktober ausgezahlt. Die Aufgabe war zeitlich durch äußere Umstände limitiert.
Vor ca. 4 Monaten wurde mir aber eine zusätzliche höherwertige Tätigkeit mündlich zugewiesen, die frühestens Januar 2022 beendet sein wird, eher März.

Bzgl. meiner Nachfrage inwieweit es dafür eine Zulage gibt, zeigte sie mein Vorgesetzter recht hilflos. Er wird diesbezüglich Gespräche führen, allerdings ist das Ergebnis offen.

Das es einen Antrag auf Prüfung der Eingruppierung gibt, weiß ich (schon selbst erfolgreich versucht). Aber wie sieht es mit Zulagen aus? Aktuell arbeite ich auf dem Niveau eines Team/Fachbereichsleiter, mir sind außerdem 18 Personen zugewiesen, Entscheidungen treffe ich zu 95% selbst.
Ich habe diesbezüglich leider die Erfahrung machen müssen, dass ich hingehalten werden (Höhergruppierung) bzw. "rückwirkend" zugunsten des AG bemessen wird.
Deshalb möchte ich mich diesmal vorsorglich rüsten.




Spid

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Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #1 am: 25.09.2021 15:01 »
Wenn Du in E10 eingruppiert bist, warum sollte die Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe erfolgen? Und was sollte ein „Antrag auf Prüfung der Eingruppierung“ sein? Wer sollte da was prüfen? TB sind schließlich entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn vom AG - also jemandem, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf - eine höherwertige Tätigkeit ausdrücklich lediglich vorübergehend übertragen worden ist, entsteht der Anspruch auf eine entsprechende Zulage nach Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen in §14 Abs. 1f. TVÖD unmittelbar und rückwirkend, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Grape Soda

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Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #2 am: 25.09.2021 18:26 »
Es geht nicht um die EG10. Im Laufe der nächsten Monate soll ich ohnehin auf eine Stelle der EG12 versetzt werden, nur das "wann" ist eben noch offen. Deshalb möchte ich gern weiterhin eine Zulage, da auch meine jetzige Tätigkeit nicht einer EG10 entspricht.

Und bzgl. des Antrag hab ich leider das Originaldokument gelöscht, aber Haufe schreibt z.B das dazu:

Einen Anspruch auf das rückwirkend festgestellte höhere Entgelt haben Beschäftigte jedoch nur, wenn sie die Überprüfung der Eingruppierung unter Benennung der konkreten Entgeltgruppe schriftlich geltend gemacht haben,

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html

Das habe ich bei meinen früheren AG gemacht und er musste mich nach der Überprüfung durch den VKA-Service whatever zähneknirschend +3 EG höher stufen.

Ich hoffe, ich konnte die Frage beantworten   :)

Spid

  • Gast
Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #3 am: 25.09.2021 18:34 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Eine Eingruppierung bedarf keiner Geltendmachung, TB sind vielmehr stets zutreffend eingruppiert und die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Ausweislich Deiner eigenen Ausführungen bist Du in E10 eingruppiert.

Was der Geltendmachung bedarf, sind hingegen die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, hier insbesondere das zustehende Entgelt, das sich in erster Linie nach Entgeltgruppe und Stufe der Entgelttabelle bemißt. Dazu bedarf es aber der ernsthaften Zahlungsaufforderung an den Schuldner und die Bezifferung oder hinreichend konkrete Benennung der Forderung und nicht, daß der AN „die Überprüfung der Eingruppierung unter Benennung der konkreten Entgeltgruppe schriftlich geltend gemacht“ hätte, was ziemlich dümmliches Geschwallere ist.

Grape Soda

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Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #4 am: 26.09.2021 07:39 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Eine Eingruppierung bedarf keiner Geltendmachung, TB sind vielmehr stets zutreffend eingruppiert und die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Ausweislich Deiner eigenen Ausführungen bist Du in E10 eingruppiert.

Was der Geltendmachung bedarf, sind hingegen die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, hier insbesondere das zustehende Entgelt, das sich in erster Linie nach Entgeltgruppe und Stufe der Entgelttabelle bemißt. Dazu bedarf es aber der ernsthaften Zahlungsaufforderung an den Schuldner und die Bezifferung oder hinreichend konkrete Benennung der Forderung und nicht, daß der AN „die Überprüfung der Eingruppierung unter Benennung der konkreten Entgeltgruppe schriftlich geltend gemacht“ hätte, was ziemlich dümmliches Geschwallere ist.

Sie referieren noch immer über Entgeltgruppen  ::).

Sie können es glauben oder nicht: dieses "dümmliche Geschwallere" hat für eine Überprüfung meiner Stelle durch eine Stelle des VKA und eine deutliche Höhergruppierung gesorgt. Ohne diese Aufforderung wäre das nicht passiert.
Mich interessiert die Diskussion nicht so sehr, dass ich die entsprechende Benachrichtigung über die Höhergruppierung raussuchen würde.

Spid

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Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #5 am: 26.09.2021 08:10 »
Sie wäre ja auch völlig unbeachtlich.