Autor Thema: [NW] Stufenaufstieg einen Monat zu früh?  (Read 2269 times)

Hiko

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[NW] Stufenaufstieg einen Monat zu früh?
« am: 26.09.2021 13:04 »
Hallo aus NRW!

Ich habe die Bezügemitteilung für 10/2021 erhalten. In das Beamtenverhältnis auf Probe gestartet bin ich zum 01.11.2018 in A13/5. Nun steht auf der Bezügemitteilung für Oktober aber bereits A13/6. Habe ich da einen Denkfehler oder sollte der Stufenaufstieg nicht erst zum 01.11.2021 vollzogen werden?
Eine Anrechnung auf die Probezeit o.ä. gab es meines Wissens nach nicht, ich bin wohl aber nahtlos vom Referendariat auf die Planstelle übergegangen.

Vielen Dank vorab!
« Last Edit: 29.09.2021 00:48 von Admin2 »

blauesviereck

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Antw:Stufenaufstieg einen Monat zu früh?
« Antwort #1 am: 26.09.2021 16:42 »
Werter Rat,
die Abrechnung Oktober ist bekanntlich für November, da Monsieur stets im Vorhinein alimentiert wird. Nun hat er bereits im November vor drei Jahren losgearbeitet; selbige Stufenlaufzeit ist also Ende Oktober „abgeleistet“.
Mithin alles i.O.. Lesen bildet, und Zeit genug dafür ist auch - in den Ferien…
Hoffe die Probezeit betrug nicht auch 3 Jahre, Verkürzung auf 1 Jahr ist ja problemlos möglich.
Gruss

Hiko

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Antw:Stufenaufstieg einen Monat zu früh?
« Antwort #2 am: 26.09.2021 17:40 »
Werten Dank für die Aufklärung!

LehrerInNRW

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Antw:Stufenaufstieg einen Monat zu früh?
« Antwort #3 am: 26.09.2021 17:51 »
Mein lieber/s blaues Viereck,

schon ein lustiger Beitrag, den Sie verfasst haben. Wieder einer auf einer A13 Stelle, der völlig ahnungslos ist und nicht lesen kann. Wobei lesen und sinnentnehmendes Lesen zwei paar Schuhe sind. Übrigens, soll es auch Stellen im hD außerhalb der Schule geben.

Leider, ist ihr Betrag inhaltlich völliger Quatsch.
 
Die Bezügemitteilungen, die aktuell in der Post landen, sind für Oktober. Deshalb sind es ja auch die Bezügemitteilungen 10/21 und nicht 11/21. Ende September werden einem die Bezüge für den Oktober überwiesen und nicht für November.
Ihrer Logik folgend, wäre die Bezügemitteilung für Januar 0/21 und für Dezember 11/21.

Ich bediene mich einfach mal bei Ihrem sprachlich Niveau: Passt nicht, merkste selbst! 

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Mein Tipp: Einfach mal im LBV anrufen und freundlich nachfragen, ob das alles seine Richtigkeit hat.

Hiko

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Antw:Stufenaufstieg einen Monat zu früh?
« Antwort #4 am: 27.09.2021 11:45 »
Mein Tipp: Einfach mal im LBV anrufen und freundlich nachfragen, ob das alles seine Richtigkeit hat.

Laut LBV hat alles seine Richtigkeit.

blauesviereck

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Antw:Stufenaufstieg einen Monat zu früh?
« Antwort #5 am: 27.09.2021 15:10 »
Wie das? Mit welcher Begründung? LehrerInNRW hat es doch besser gewusst :o

Laut LBV hat alles seine Richtigkeit.
[/quote]

LehrerInNRW

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Antw:Stufenaufstieg einen Monat zu früh?
« Antwort #6 am: 28.09.2021 10:55 »
Wie das? Mit welcher Begründung? LehrerInNRW hat es doch besser gewusst :o

Laut LBV hat alles seine Richtigkeit.
[/quote]

@Hiro: Problem gelöst  ;)

@ BlauesViereck: Ich habe mich in keinster Weise dazu geäußert, ob das seine Richtigkeit hat oder nicht (Die Sache mit dem sinnentnehmenden Lesen).
Da ich mir die Sache auch nicht erklären konnte, habe ich dazu geraten mal nachzufragen. Das LBV ist mMn nicht so schlecht, wie sein Ruf.
Ich habe einfach nur versucht, Ihnen klarzumachen, dass Sie selbst nicht in der Lage gewesen sind, den 1. Post Hiros richtig zu lesen (mithin der Vorwurf, den Sie Hiro machen) und ihre 1. Antwort daher Quatsch ist.

blauesviereck

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Antw:Stufenaufstieg einen Monat zu früh?
« Antwort #7 am: 28.09.2021 11:26 »
Das “Problem“ ist mithin nicht gelöst. Entweder hat Hiko den Sachverhalt falsch geschildert oder das Landesamt handelt falsch, indem es einen Monat zu früh mehr zahlt.