Autor Thema: Stufenmitnahme.....  (Read 4514 times)

knopper

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Stufenmitnahme.....
« am: 26.09.2021 21:13 »
Hallo an alle,

auch auf die Gefahr hin, dass diese Frage ähnlich schon öfters mal gestellt wurde....
hab seit ca. 3 Wochen eine neue Stelle im ÖD, wo ebenfalls der TVL zur Anwendung kommt. Nun ist es so dass ich 1 Entgeltgruppe höher eingruppiert wurde als ich bei meiner letzten Stelle hatte, also vorher E7 und nun E8.

Ja... nun ist so dass ich nach über 3 Jahren bei meiner alten Stelle bereits die 3 Stufe erreicht hatte, also E7 Stufe 3...
Bei der Vertragsunterzeichnung bzw. vorher schon hat sie mir aber gleich mitgeteilt dass die Stufe "in meinem Fall" halt nicht mitgenommen werden kann, und ich wieder in die 1. der E8 komme.
Wäre wohl grundsätzlich so bei den unteren Stufen, ginge nicht anders, so ist es im Tarifvertrag geregelt usw.... Habe auch extra noch ein paar mal nachgehakt, "ja es wäre so" war stets die Antwort.
Nun ja...habe es erstmal so hingenommen, Vertrag unterschrieben, weil alles besser als weiter arbeitslos, zumal am Jahresende Hartz4 gedroht hätte usw…logo.

Nun schilderte ich den Umstand den einen Tag so nebenbei mal meinem Kollegen (welcher auch nur noch bis Ende des Monats da ist), und da hieß es natürlich gleich "nee das kann nicht sein", ich dürfe ja nicht weniger Geld bekommen, obwohl ich ja eigentlich befördert werde und "da haben sie dich aber über den Tisch gezogen" usw...

Ja also ehrlich gesagt ist es ja auch nicht richtig...da hat man schon einen befristeten vertrag der ausläuft, und wird quasi am Ende noch dafür bestraft indem man wieder auf Start anfängt.

Habe mich natürlich schon mal etwas schlau gemacht und mein jetziger Stand ist dass es wohl so ist dass man bei einer Höhergruppierung nicht weniger verdienen darf als man zuvor bekam und mind. die Differenz wohl gezahlt werden muss.
Ist das nun so? Also klipp und klar geregelt? Oder wie sieht die genaue Regelung aus...und vor allem wo finde ich diese?

Ich werde auf jeden Fall noch mal in der Personalabteilung vorstellig werden und das Ganze ansprechen...möchte aber natürlich vorher was auf der Hand haben. Was sagen die Experten hier?   :)

Vielen dank euch schon mal.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #1 am: 26.09.2021 21:21 »
Handelt es sich um eine Einstellung oder um eine Höhergruppierung?

knopper

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #2 am: 26.09.2021 22:26 »
Handelt es sich um eine Einstellung oder um eine Höhergruppierung?

hm naja es ist schon eine Neueinstellung, ist ja auch komplett andere Stelle, also auch anderes Bundesland.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #3 am: 27.09.2021 05:49 »
Dann ist es keine Höhergruppierung, die diesbezüglichen Regelungen mithin unbeachtlich. Anspruch besteht auf Stufe, in der höheren Entgeltgruppe wurde noch keine Stufe erworben, mithin war auch keine zu berücksichtigen.

knopper

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #4 am: 27.09.2021 14:00 »
Dann ist es keine Höhergruppierung, die diesbezüglichen Regelungen mithin unbeachtlich. Anspruch besteht auf Stufe, in der höheren Entgeltgruppe wurde noch keine Stufe erworben, mithin war auch keine zu berücksichtigen.

ok. Aber würde dann nicht dies hier wenigstens gelten?  https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

wo es unter anderem heißt:
Zitat
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
...
Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #5 am: 27.09.2021 14:02 »
Nein, es ist keine Höhergruppierung. Es ist eine Einstellung. Beides ist völlig unterschiedlich geregelt.

knopper

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #6 am: 27.09.2021 14:45 »
Nein, es ist keine Höhergruppierung. Es ist eine Einstellung. Beides ist völlig unterschiedlich geregelt.

nun ja, aber ich muss doch irgendwie wenigstens das mit übernehmen können was ich zuletzt (im Rahmen des TVL) schon bekommen habe oder nicht?
Ansonsten fängt man ja, gerade bei befristeten Verträgen, immer wieder bei Stufe 1 an bzw. wird erstmal wieder "zurückgeworfen", wenn man eine neue Stelle antritt.
 
oder anders ausgedrückt, "man wird befördert, aber bekommt dafür erstmal weniger Geld".  :P  Ist das wirklich so geregelt? Kann ich mir nicht vorstellen.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #7 am: 27.09.2021 14:49 »
Inwiefern würdest Du „befördert“? Du wirst bei einem anderen AG neu eingestellt. Was hat der mit Deinem alten AG zu tun? Zudem hättest Du ja die Berücksichtigung förderlicher Zeiten verhandeln können - aber nur vor Deiner Zusage, denn ansonsten gibt es kein Personalgewinnungsproblem.

Bastel

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #8 am: 27.09.2021 15:03 »

nun ja, aber ich muss doch irgendwie wenigstens das mit übernehmen können was ich zuletzt (im Rahmen des TVL) schon bekommen habe oder nicht?
Ansonsten fängt man ja, gerade bei befristeten Verträgen, immer wieder bei Stufe 1 an bzw. wird erstmal wieder "zurückgeworfen", wenn man eine neue Stelle antritt.


Selber Schuld wenn man laufend den AG wechselt und nicht verhandelt... Befristete Angestellte beim gleichen AG werden nicht "zurückgeworfen".

knopper

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #9 am: 27.09.2021 15:33 »
Inwiefern würdest Du „befördert“? Du wirst bei einem anderen AG neu eingestellt. Was hat der mit Deinem alten AG zu tun? Zudem hättest Du ja die Berücksichtigung förderlicher Zeiten verhandeln können - aber nur vor Deiner Zusage, denn ansonsten gibt es kein Personalgewinnungsproblem.

das hatte ich ja versucht indem ich immer wieder nachfragte, und wie es denn sein kann, dass ich nun weniger Geld bekomme. Der Antwort war stets "es wäre so geregelt."
Aber gut...nun darf ich also wieder 3 Jahre warten bis ich wieder die Stufe hab, die ich bereits hatte. Sei es drum.


Selber Schuld wenn man laufend den AG wechselt und nicht verhandelt... Befristete Angestellte beim gleichen AG werden nicht "zurückgeworfen".

nun ja es waren leider keine weiteren Drittmittel mehr da und so lief das Projekt beim alten AG leider aus. Ein Neues war leider nicht in Aussicht, weshalb leider nur das Auslaufen und die anschließende Arbeitslosigkeit übrigblieb.
Ist halt leider auch ein Nebeneffekt von den Ganzen Befristungen...

WasDennNun

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #10 am: 27.09.2021 15:48 »
Du hättest auch mehr von deinem neuem AG fordern können.
Anerkennung von förderlichen Zeiten etc.
Aber wenn man nicht verhandelt oder nicht in einer guten Verhandlungsposition ist, dann passiert so etwas halt.

knopper

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #11 am: 27.09.2021 20:33 »
Du hättest auch mehr von deinem neuem AG fordern können.
Anerkennung von förderlichen Zeiten etc.
Aber wenn man nicht verhandelt oder nicht in einer guten Verhandlungsposition ist, dann passiert so etwas halt.

nun ja wenn einem aber auch nach mehrmaliger nachfrage gesagt wird, "es geht nicht" dann kommt man erst gar nicht auf die Idee irgendwie zu verhandeln, sondern nimmt halt an das es seine Richtigkeit hat.
Aber der Vertrag wird eh noch mal geändert (von 75% auf 100%) evt. kann ich da noch etwas rumdrehen, bevor ich unterschreibe.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #12 am: 27.09.2021 20:39 »
Tariflich ist das nicht möglich.

Bastel

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #13 am: 28.09.2021 06:20 »
Du hättest auch mehr von deinem neuem AG fordern können.
Anerkennung von förderlichen Zeiten etc.
Aber wenn man nicht verhandelt oder nicht in einer guten Verhandlungsposition ist, dann passiert so etwas halt.

nun ja wenn einem aber auch nach mehrmaliger nachfrage gesagt wird, "es geht nicht" dann kommt man erst gar nicht auf die Idee irgendwie zu verhandeln, sondern nimmt halt an das es seine Richtigkeit hat.
Aber der Vertrag wird eh noch mal geändert (von 75% auf 100%) evt. kann ich da noch etwas rumdrehen, bevor ich unterschreibe.

Du musst einfach in die Position kommen: "Unter Stufe x oder Betrag y komme ich nicht".

Spid

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Antw:Stufenmitnahme.....
« Antwort #14 am: 28.09.2021 06:24 »
Er muß ja nicht mehr kommen, er ist ja schon da.