Hallo zusammen,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Stufenlaufzeitverkürzung:
Die Voraussetzugen des § 17 TVöD sind mir klar.
Meine Frage ist jedoch benötigt es gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO (Bayern) einen Beschluss des Gemeinderates oder ist die Umsetzung der Stufenlaufzeitverkürzung ein Geschäft der laufenden Verwaltung?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Viele Grüße