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Stufenlaufzeitverkürzung

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GemeindeSeggl:
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage hinsichtlich der Stufenlaufzeitverkürzung:
Die Voraussetzugen des § 17 TVöD sind mir klar.

Meine Frage ist jedoch benötigt es gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO (Bayern) einen Beschluss des Gemeinderates oder ist die Umsetzung der Stufenlaufzeitverkürzung ein Geschäft der laufenden Verwaltung?

Vielen Dank bereits im Voraus.

Viele Grüße

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