Autor Thema: Quereinsteiger in S 11 b  (Read 5643 times)

Minchen

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Quereinsteiger in S 11 b
« am: 27.09.2021 17:52 »
Hallo zusammen,

Wir haben die Stelle eines Sozialpädagogen oder vergleichbare Ausbildung ausgeschrieben als Integrationsbeauftragten.
Jetzt hat sich jemand beworben der Ingenieur ist aber viel Führungs- und Auslandserfahrung hat.
Frage: kann man dem trotzdem S 11 b zahlen obwohl er eigentlich ja auf dem Gebiet keine Ausbildung hat?

Bin gespannt auf eure Antworten.


Spid

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Antw:Quereinsteiger in S 11 b
« Antwort #1 am: 27.09.2021 17:55 »
Wenn man übertariflich bezahlen darf, kann man das tun. Wenn nicht, dann nicht, denn derjenige wäre in S8b eingruppiert.

Minchen

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Antw:Quereinsteiger in S 11 b
« Antwort #2 am: 27.09.2021 18:14 »
Danke für die Antwort, auf die S Gruppe komm ich eigentlich auch.
Aber was heißt übertariflich zahlen darf?
Wir sind im KAV da kann man sich das ja nicht aussuchen und vom Gemeinderat wirds hierzu nix geben.

Spid

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Antw:Quereinsteiger in S 11 b
« Antwort #3 am: 27.09.2021 18:26 »
Tarifverträge enthalten lediglich Mindestarbeitsbedingungen, von denen zum Vorteil des AN abgewichen werdenden kann. Eine solche Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen ist also arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden, wohl aber kann dem bei Zuwendungsempfängern ein Besserstellungsverbot, bei Gemeinden die GemO des Landes oder bei KAV-Mitgliedern die jeweilige Satzung einer übertariflichen Vergütung entgegenstehen.

Minchen

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Antw:Quereinsteiger in S 11 b
« Antwort #4 am: 27.09.2021 18:32 »
Super danke.
Das wäre bei uns dann gerade der erste bei dem so ne Ausnahme macht.

Dongsi

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Antw:Quereinsteiger in S 11 b
« Antwort #5 am: 04.10.2021 12:02 »
Welcher Ingeneur mit viel Führungs- und Auslandserfahrung (welche Relevanz auch immer das hat) bewirbt sich denn bitte auf eine S11b?