Hallo zusammen,
aufgrund von gesundheitlichen Problemen, die mit meiner aktuellen Verwendung in einer NRW-Landesbehörde zusammenhängen, habe ich mich vor Kurzem auf mehrere Stellen anderer NRW-Behörden beworben, da eine interne Veränderung nach mehreren Gesprächen mit meinen Vorgesetzten nicht möglich war/ist.
Nun stehe ich vor dem folgenden "Luxusproblem". Die Zusage nach Vorstellungsgespräch bei Behörde A habe ich vorliegen. Ein Vorstellungsgespräch (noch nicht terminiert) steht noch bei einer Behörde B an, der ich aufgrund der heimatlichen Nähe (in Fahrrad-Reichweite) und des für mich favorisierten Aufgabenzuschnitts jedoch den Vorzug geben würde.
Wenn ich nun der Behörde A zusage und diese infolgedessen den Versetzungsprozess beginnt, wäre es mir nach einer hypothetischen Zusage von Behörde B noch möglich, die Versetzung nach Behörde A abzubrechen bzw. zu widerrufen, um nach Behörde B versetzt zu werden?
Moralisch wäre dieses Vorgehen von mir natürlich unter aller Sau und beschämend. Daran kann ich nichts schönreden.