Liebe Community,
ich hoffe, dass mir jemand meine Frage beantworten kann.
Bis wann kann eine Versetzung auf eigenem Antrag grundsätzlich "gestoppt" werden? Der aufnehmende Dienstherr fordert ja zunächst die Personalakte an, um zu schauen, ob der Beamte sich einen groben Patzer geleistet hat. Somit weiß der abgebende Dienstherr über das Vorhaben Bescheid.
Danach muss der Beamte vermutlich noch einmal seinen Versetzungswunsch beim abgebenden Dienstherrn (schriftlich?) äußern, sofern der aufnehmende Dienstherr sein Einverständnis für die Versetzung gibt.
Erfolgt dann die endgültige Versetzungsverfügung?
Ich bedanke mich im Voraus!
Marlene