Hallo zusammen,
unsere Personalabteilung hat uns heute mitgeteilt, dass bei einem Mitarbeitenden bei der Höhgergruppierung von TV-L E6 Stufe 2 in TV-L E7 Stufe 2 lediglich der Differenzbetrag von ca. 48€ ausbezahlt werden kann.
Da dieser Passus im Tarifvertrag steht:
"Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird
als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt."
Ergibt das Sinn?? Für was gibt es denn den Garantiebetrag, doch genau dafür, dass man eben nicht nur 10€ netto mehr hat am Ende.
Kann mir jemand helfen ob dem wirklich so ist? Bekommt er nur die E7 Stufe 2 ohne Garantiebetrag?
Viele Grüße
Sina