Autor Thema: Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2  (Read 2933 times)

sina2691

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Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« am: 28.09.2021 15:54 »
Hallo zusammen,

unsere Personalabteilung hat uns heute mitgeteilt, dass bei einem Mitarbeitenden bei der Höhgergruppierung von TV-L E6 Stufe 2 in TV-L E7 Stufe 2 lediglich der Differenzbetrag von ca. 48€ ausbezahlt werden kann.
Da dieser Passus im Tarifvertrag steht:
"Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird
als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt."

Ergibt das Sinn?? Für was gibt es denn den Garantiebetrag, doch genau dafür, dass man eben nicht nur 10€ netto mehr hat am Ende.

Kann mir jemand helfen ob dem wirklich so ist? Bekommt er nur die E7 Stufe 2 ohne Garantiebetrag?

Viele Grüße
Sina

Spid

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #1 am: 28.09.2021 16:02 »
Selbstverständlich steht der Garantiebetrag zu, jedoch nur in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen E6/2 und E7/2.

sina2691

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #2 am: 28.09.2021 16:04 »
Hallo Spid,

ja aber das sind doch nur die ca. 48€ - wofür gibt es denn die Garantiebeträge (100€) wenn die in so einem Fall nicht zu Anwendung kommen?
Oder stehe ich hier auf dem Schlauch.

Viele Grüße
Sina

Spid

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #3 am: 28.09.2021 16:06 »
Die Garantiebeträge gibt es in der Form, wie die Tarifvertragsparteien sie vereinbart haben. Das führt zu eben jenem Ergebnis, das ich geschildert habe.

sina2691

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #4 am: 28.09.2021 18:27 »
Aber kannst du denn bestätigen, dass er nur Anspruch auf diese ca. 48€ hat?

Ich muss trotzdem nochmal fragen, ergibt dieser Garantiebetrag denn Sinn wenn man in so einem Fall nichts davon hat?

Spid

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #5 am: 28.09.2021 18:36 »
Ja.

Der Garantiebetrag muß ja nicht in jedem Fall zum Tragen kommen, um sinnvoll zu sein. Hier haben die TVP sich darauf geeinigt, daß der Garantiebetrag den Höhergruppierten nicht besser stellen soll, als es sich durch eine stufengleiche Höhergruppierung ohnehin ergäbe.

Bastel

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #6 am: 29.09.2021 13:09 »
Aber kannst du denn bestätigen, dass er nur Anspruch auf diese ca. 48€ hat?

Ich muss trotzdem nochmal fragen, ergibt dieser Garantiebetrag denn Sinn wenn man in so einem Fall nichts davon hat?

Sonst würdest du ja mehr Geld bekommen als ein anderer Kollege der z.B. in der E7/2 eingestellt wurde.

Spid

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #7 am: 29.09.2021 13:13 »
Es liegt in der Natur des Garantiebetrages, daß er grundsätzlich zu einem höheren Entgelt führt als das Tabellenentgelt, das bei Höhergruppierung ohne ihn erfolgte. Er tut dies lediglich ausnahmsweise nicht, wenn die Höhergruppierung in die gleiche Stufe der höheren Entgeltgruppe führt.

sina2691

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #8 am: 29.09.2021 14:16 »
@Bastel: Aber dann muss mir mal jemand erklären für was der Garantiebetrag gut ist. Ich dachte dieser soll dafür schützen trotz Höhergruppierung kaum was mehr Geld in der Tasche zu haben.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #9 am: 29.09.2021 14:23 »
@Bastel: Aber dann muss mir mal jemand erklären für was der Garantiebetrag gut ist. Ich dachte dieser soll dafür schützen trotz Höhergruppierung kaum was mehr Geld in der Tasche zu haben.
Da kannst du mal sehen wie dämlich ver.di ist, dass sie dieses nicht so vereinbart haben, sondern eine unsinnige Obergrenze zugelassen haben.
Sei froh, dass du überhaupt mehr Geld bekommst, denn bei 9aS2 auf 9bS2 gibt es 0€ mehr. :o

Fragmon

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #10 am: 29.09.2021 15:49 »
Hintergrund ist, dass man vermutlich einen Ausgleich schaffen wollte, wenn man einen stufentechnischen Rücksprung macht. In diesem Falle gehen neben den Restzeiten auch mehrere Jahre bis zur Endstufe verloren. Dies ist bei einer stufengleichen Höhergruppierung nicht der Fall.

Geschädigter

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #11 am: 29.09.2021 18:31 »
Sei froh, dass du überhaupt mehr Geld bekommst, denn bei 9aS2 auf 9bS2 gibt es 0€ mehr. :o

Wieso nicht? Es entspricht ja exakt dem Gehalt vorher, also müssen hier doch 180€ Garantie druff? Oder ist damit gemeint, dass er von weiter unten kommt/kam und somit schon seine 180€ drauf hat?!

Spid

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #12 am: 29.09.2021 18:49 »
Bei einer Höhergruppierung von E9a/2 in E9b beträgt der Garantiebetrag exakt 0€.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2
« Antwort #13 am: 30.09.2021 10:25 »
Sei froh, dass du überhaupt mehr Geld bekommst, denn bei 9aS2 auf 9bS2 gibt es 0€ mehr. :o

Wieso nicht? Es entspricht ja exakt dem Gehalt vorher, also müssen hier doch 180€ Garantie druff? Oder ist damit gemeint, dass er von weiter unten kommt/kam und somit schon seine 180€ drauf hat?!
Der Garantiebetrag ist doch gedeckelt, man bekommt nicht mehr Geld als wenn man eine stufengleiche HG hätte.
Da kannst du mal sehen wie dämlich ver.di ist, dass sie dieses nicht so vereinbart haben, sondern eine unsinnige Obergrenze zugelassen haben.