Erstmal ein liebes Hallo euch allen
Bestimmt könnt ihr mir helfen.
Noch habe ich es nicht offiziell und schriftlich, aber aus einem Protokoll der Sitzung eines entscheidenden Gremiums habe ich folgende Informationen:
Herr Clarky ist derzeit in E8 Stufe 5 TV-L eingruppiert.
Für die Vertretungstätigkeit sind neben gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen überwiegend selbständige Leistungen, die besonders verantwortungsvoll sind, erforderlich. Diese zu mehr als 50% vertretungsweise ausgeübten Tätigkeiten sind der E9b zuzuordnen.
Gemäß §14 Abs. 1 i.V. m. Abs. 3 TV-L erhält Herr Clarky ab dem ersten Tag der Übertragung eine Zulage in Höhe von 4,5 % seines individuellen Entgelts (E8 Stufe 5).
Hierzu folgende Fragen:
1. Ist diese 4,5%-Regelung in diesem Fall überhaupt anzuwenden? Es werden doch mehrere Entgeltgruppen überschritten.
2. Beim Googeln bin ich auf eine Neufassung des §14 Abs. 3 TVöD ab dem 1.3.2018 gestossen, nach der die unterschiedliche Regelung der Höhe einer solchen Zulage nicht mehr gilt, sondern auch schon bei E1 - E8 die Differenz zur höheren Entgeltgruppe als Zulage bezahlt wird. Allerdings scheint das nur für den Bund und VKA zu gelten, oder doch auch im TV-L?
3. Muss mir diese Vertretungstätigkeit schriftlich übertragen werden?
Oben habe ich nicht ohne Grund aus einem Sitzungsprotokoll zitiert. Bereits in der Vergangenheit habe ich solche Vertretungstätigkeiten übernommen. Nie habe ich darüber etwas schriftliches bekommen. Für einen Zeitraum, der mehrere Monate umfasste, habe ich dann einmalig Zulage bekommen, die dieser 4,5%-Regelung entsprach.
So, jetzt bin ich gespannt auf die Meinung der Ecksberten
Danke schonmal!