Autor Thema: Anrechenbare Vordienstzeiten  (Read 2897 times)

bike270

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Anrechenbare Vordienstzeiten
« am: 09.08.2021 11:20 »
Hallo Ich habe noch eine Frage. Ich habe vor beginn meiner Dienstzeit als Soldat ca 20 Jahre zivil in einer Firma gearbeitet.
Falls ich jetzt Berufssoldat werden sollte wieviel zivile Vordienstzeit wird mir auf meine Pension angerechnet ?
Mein Zivilberuf war Vorrausetzung um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden.
Ich würde mich über eine Antwort und den Rechtsgrundlagen freuen.
Vielen Dank im Voraus !

Unknown

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Antw:Anrechenbare Vordienstzeiten
« Antwort #1 am: 09.08.2021 11:56 »
Falls ich jetzt Berufssoldat werden sollte wieviel zivile Vordienstzeit wird mir auf meine Pension angerechnet ?
Keine.

panda84

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Antw:Anrechenbare Vordienstzeiten
« Antwort #2 am: 01.10.2021 09:20 »
Die Höhe des Ruhegehalts beträgt pro Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Maximal kann sich eine Höhe der Pension für Berufssoldaten bei 71,75 vom Hundert ergeben. Die Höhe der Pension für Berufssoldaten muss auf zwei Stellen nach dem Komma festgelegt werden.

Rollo83

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Antw:Anrechenbare Vordienstzeiten
« Antwort #3 am: 05.10.2021 08:06 »
Geballte Fachkompetenz hier im Forum, vielleicht wäre es ratsam einfach mal im SVG nachzulesen bevor man hier sowas schreibt wie "Keine".

Soldatenversorgungsgesetz - Unterabschnitt 2 - Ruhegehalt

§ 23 Ausbildungszeiten lesen.
Dort steht ganz eindeutig welche Zeiten angerechnet werden KÖNNEN.
Kurzum Ausbildung-Fachschulausbildung/Meister und selbst Gesellenjahre KÖNNEN angerechnet werden, aber nur bis zu einer bestimmten Jahreszahl und die Pension darf NIE über die 751,75% kommen.

Zusätzlich noch § 26 lesen, dort wird die Erhöhung des Ruhegehaltes für Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze beschrieben.