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Nichteinhaltung Kündigungsfrist

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Carnie:
Naja grundsätzlich ist da ja auch nichts bei wenn es für beide Seiten ok ist. Hier scheint es aber mehr um eine erzwungene Freistellung zu gehen.

Wobei ich denke das man sowas im Gespräch klären sollte und ein Aufhebungsvertrag für beide Seiten vorteilhaft ist. Der AN ist früher weg und der Arbeitgeber brauch sich nicht mit einem unmotivierten Mitarbeiter rumschlagen. Vernünftigen Kompromiss finden und fertig.

TechnikerTB:
Mir erschließt sich sowieso nicht, warum nicht gleich ein Aufhebungsvertrag angestrebt wurde. Die Kündigungsfristen im TVöD sind nunmal fix und gelten für beide Seiten AN/AG gleichermaßen. Obwohl die Intension dahinter eher dem Kündigungsschutz des AN betraf. Als das in den TV kam, war an `Fachkräftemangel´ noch gar nicht zu denken. Aber Reisende soll man doch bekanntlich nicht aufhalten.
Außerhalb des öD wird der AN, wenn er kündigt, sofort von seiner Tätigkeit freigestellt. Hier scheint es so, das man den AN bis zur letzten Minute `gängeln´ will.
Absurd.

Spid:
Ja, auf das Einhalten von Verträgen - worauf unsere Rechtsordnung maßgeblich beruht - zu bestehen, ist völlig absurd.

TechnikerTB:
Das ist Deine Interpretation.
Aufhebungsvertrag ist das Schlüsselwort und beinhaltet im übrigen auch das Wort Vertrag, welcher schlussendlich auch rechtmäßig wäre, oder?

Aber darum geht es doch nicht. Grundsätzlich kann ein AN, aber auch genauso gut ein AG einen Aufhebungsvertrag erbitten. Aus welchen Gründen auch immer.
Was nicht geht ist Arbeitsverweigerung.

Spid:
Ob der AG einen solchen schließen möchte, ist ja ihm überlassen. Du hast ausgeführt:


--- Zitat von: TechnikerTB am 01.10.2021 07:40 ---Außerhalb des öD wird der AN, wenn er kündigt, sofort von seiner Tätigkeit freigestellt. Hier scheint es so, das man den AN bis zur letzten Minute `gängeln´ will.
Absurd.

--- End quote ---

Und dazu bleibt nur zu sagen:

--- Zitat von: Spid am 01.10.2021 07:46 ---Ja, auf das Einhalten von Verträgen - worauf unsere Rechtsordnung maßgeblich beruht - zu bestehen, ist völlig absurd.

--- End quote ---

Mal ganz abgesehen davon, daß auch die grundlegende Behauptung, außerhalb des öD würde der AN bei Kündigung freigestellt, in dieser Pauschalität schlicht falsch ist.

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