Autor Thema: Bedingungen Auswahlgespräch  (Read 1732 times)

RenRima

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Bedingungen Auswahlgespräch
« am: 29.09.2021 17:07 »
Hallöchen.

ich habe die ein oder andere Frage zum Thema Auswahlverfahren.
(ich frage hier explizit nach Erfahrungen, ich weis das jedes Amt eine etwas andere Vorgehensweise hat)

Achtung fiktiv:

auf eine Stelle z.b. E8/9 im Bereich Support (First / Second lvl oder gleichwertig) bewerben sich 20 Personen
(Großstadt  ca.400.000 Einwohner)

 - wenn nun die 20 Personen die Anforderungen erfüllen, müssen dann alle zum Auswahlgespräch eingeladen
   werden? Oder wird hier dennoch aussortiert? Bzw. wie viele werden denn meist zu Gesprächen eingeladen
   (Erfahrungen)?

 - kann man an Hand der Tage die verstreichen vom Ausschreibungsende --> bis Einladung Gespräch erahnen wie
   viele Bewerber es gab? (Erfahrungen) 

Ich danke schon mal vorab für die Antworten :-) 

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,837
Antw:Bedingungen Auswahlgespräch
« Antwort #1 am: 30.09.2021 06:36 »
Hallo,

zu Frage 1 ja. Bei einem großen Bewerberfeld kann man aber darauf achten, dass man nur Leute einlädt, die jedes Kriterium erfüllen. Bei wenig Auswahl wird man auch Leute einladen, die vielleicht eines von mehreren Kriterien nicht erfüllen.

zu Frage 2 nein. Es dauert teilweise lange  bis man mit allen an der Auswahl  zu beteiligende einen gemeinsamen Termin findet.

Lars73

  • Gast
Antw:Bedingungen Auswahlgespräch
« Antwort #2 am: 30.09.2021 06:44 »
Man kann (von Schwerbehinderten Bewerben abgesehen) eine Auswahlentscheidung treffen wer zum Auswahlgespräch eingeladen wird. Für diese Auswahl muss man sich auf Kriterien stützen die sich aus dem Anforderungsprofil ergeben.

Die Zahl der eingeladenen ist bei den verschiedenen Behörden unterschiedlich. Auch kann es abhängig vom Tätigkeitsbereich und den Bewerberfeld sein. Für eine solche Stelle vermutlich zwischen 4-10 Personen.
Die Verfahrensdauer hängt von vielen Faktoren ab. Zahl der Bewerber spielt nur bei sehr großen Bewerberfeldern eine relevante Rolle. Ob 10-30 kann man trotzdem an einem Tag bearbeiten. Da ist dann eher die Frage wann man dazu kommt etc.

RenRima

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Bedingungen Auswahlgespräch
« Antwort #3 am: 30.09.2021 09:13 »
Danke für eure Antworten.

In der freien Wirtschaft ist es (außer großen DAX Unternehmen) eher üblich das man 3-4 Personen einlädt, auch wenn sich 50 Beworben haben und viele die Bedingungen erfüllen. Man hat einfach keine Zeit mit mehr als 5 Personen Gespräche zu führen.

Ich stelle es mir auch echt schwer vor für die "Gesprächsführenden", wenn man 10 Gespräche hinter sich hat, sich auch noch genau an das erste Gespräch zu erinnern und dann objektiv ne Entscheidung zu treffen.

Meine letzte Erfahrung mit dem öD war, dass ich 8 Tage nach dem Ausschreibungsende eine Einladung hatte. Das fand ich echt super schnell.   

Lars73

  • Gast
Antw:Bedingungen Auswahlgespräch
« Antwort #4 am: 30.09.2021 09:57 »
Ich stelle es mir auch echt schwer vor für die "Gesprächsführenden", wenn man 10 Gespräche hinter sich hat, sich auch noch genau an das erste Gespräch zu erinnern und dann objektiv ne Entscheidung zu treffen.

Bei strukturierten Gesprächen und entsprechenden Notizen eigentlich kein Problem. Man nimmt ja die ganz Zeit im Gespräch schon Einordnungen vor. Es ist ja auch selten so, dass man am Ende 8-10 quasi gleich geeignete hat. Das Ranking ist meist recht klar. Es gibt dann mal 2-3 Personen die recht gleich auf liegen.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Bedingungen Auswahlgespräch
« Antwort #5 am: 30.09.2021 10:14 »
Danke für eure Antworten.

In der freien Wirtschaft ist es (außer großen DAX Unternehmen) eher üblich das man 3-4 Personen einlädt, auch wenn sich 50 Beworben haben und viele die Bedingungen erfüllen. Man hat einfach keine Zeit mit mehr als 5 Personen Gespräche zu führen.

Ich stelle es mir auch echt schwer vor für die "Gesprächsführenden", wenn man 10 Gespräche hinter sich hat, sich auch noch genau an das erste Gespräch zu erinnern und dann objektiv ne Entscheidung zu treffen.

Meine letzte Erfahrung mit dem öD war, dass ich 8 Tage nach dem Ausschreibungsende eine Einladung hatte. Das fand ich echt super schnell.   

..die Bewrbungsquote lässt sich ganz einfach durch die gewählten Anforderungen in der Ausschreibung beeinflussen, d.h., man entscheidet dadurch selbst, ob man viele Bewerbungen haben will oder nicht...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

RenRima

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Bedingungen Auswahlgespräch
« Antwort #6 am: 30.09.2021 10:19 »
ok klingt einleuchtend.
bei meinem damaligen Gespräch hat nur der Fachgruppenleiter mitgeschrieben. Der Rest hat nur zugehört.

Was mich damals gewundert hat, auf Sachen wie: warum haben Sie sich bei uns beworben oder, was wissen Sie über uns, 3 Stärken 3 Schwächen und so ein Käse hat man komplett verzichtet.

Aber extrem ernst. Kannte ich so nicht. In der freien Wirt. sind die Gesprächsteilnehmer lockerer drauf, die können auch mal lächeln.


DiVO

  • Gast
Antw:Bedingungen Auswahlgespräch
« Antwort #7 am: 30.09.2021 12:58 »
Was mich damals gewundert hat, auf Sachen wie: warum haben Sie sich bei uns beworben oder, was wissen Sie über uns, 3 Stärken 3 Schwächen und so ein Käse hat man komplett verzichtet.

Wie du schon selbst schreibst sind diese Fragen Käse. Da gibt es deutlich bessere Fragen und Fragestellungen, um zu prüfen, ob der Bewerber auf eine Stelle passt. Angefangen von Fachfragen hin zu kurzen Planspielen.