Doch. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht das für den Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende monatlich, für die Rehabilitationsträger wird das jährlich von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation im Teilhabeverfahrensbericht aufgeschlüsselt nach Trägergruppen und anonymisiert für einzelne Rehabilitationsträger veröffentlicht.