Höhergruppierung e6 Stufe 6 nach e9

Begonnen von quezeiro, 30.09.2021 10:52

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quezeiro

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzg. einer Höhergruppierung. Soweit ich das verstanden habe,

von e6 / 6 nach e9/3, allerdings Garantiebetrag e6/6 plus 180 Euro für 7 Jahre, bis
in e9/5 der Garantiebetrag überschritten wurde. Oder ist da ein Denkfehler?


Für jede Auskunft bin ich dankbar, VG Quezeiro

Spid

Der erste Denkfehler ist, daß Du annimst, es gebe eine E9. Der zweite ist, daß der Garantiebetrag lediglich für die Verweildauer in der Stufe, in die man höhergruppiert worden ist, zusteht.

quezeiro

Genau ist es die E9 a.

Wie lange gilt denn dann der Garantiebetrag?

Danke für die Auskunft.
VG


Spid

Anspruch auf den Garantiebetrag besteht für die Stufenlaufzeit in der Stufe, in die höhergruppiert wurde, hier also 3 Jahre.

quezeiro

Heisst, dann ab 9a Stufe 4 reguläres Entgelt, also weniger als der Garantiebetrag.

VG

Geschädigter

Zitat von: quezeiro am 30.09.2021 11:17
Heisst, dann ab 9a Stufe 4 reguläres Entgelt, also weniger als der Garantiebetrag.

VG

Ist das eine Frage oder Feststellung? ;)


clarion

Wenn man die Endstufe von E6 und E9 vergleicht, lohnt sich bei genügend jugendlichen Alter die Höhergruppierung durchaus.

Krebs

Zitat von: clarion am 02.10.2021 21:59
Wenn man die Endstufe von E6 und E9 vergleicht, lohnt sich bei genügend jugendlichen Alter die Höhergruppierung durchaus.
Stimmt

Wärst du z.b beim TVÖD wäre es natürlich kein Problem da stufengleiche. Wann will man das im TVL endlich anpassen? Ist da was in der aktuellen Tarifverhandlung in Sicht?

Sozialarbeiter

Die Verhabdlungsvertreter der AN möchten dies zumindest thematisieren.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.