[NW] - Zulage nach LBesG §59

Begonnen von Kaiser80, 30.09.2021 12:04

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Kaiser80

Hallo zusammen,

ich muss leider vorab offen eingestehen, dass ich vom "Beamtengedöns" keine Ahnung habe, bitte seht mir unsaubere Formulierungen nach. Ich als PR möcht den Kollegen gerne unterstützen.

Zum SV:
Beamter (Kommune) auf Probe derzeit nach A9(gD) besoldet, besetzt einen Dienstposten der Wertigkeit A11. Die A11 ist auch im stellenplan ausgewiesen, falls dies relevant ist. Eine Probezeitverkürzung durch die Diensstelle wurde abgelehnt. Kann dem Beamten eine Zulage nach §59 gewährt werden? Wenn ja, wie wird diese errechnet? Die Tätigkeit wird bereits seit 5 Monaten ausgeübt. Ab wann dürfte gewährt werden?

Besten Dank im Voraus

2strong

Nein, die Zulage kann nicht gewährt werden. Die Zulage kann nur gewährt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Beförderung seit zwölf Monaten erfüllt sind. In der Probezeit ist eine Beförderung grundsätzlich jedoch nicht möglich.

was_guckst_du

...genau...es muss (unter anderem) die "Beförderungsreife" vorliegen, also Ablauf der Probezeit plus 12 Monate...wenn dann die höherwertige Tätigkeit ausgeübt wird und die übrigen Voraussetzungen vorliegen, kann die Zulage gewährt werden...hier allerdings nicht nach A11 sondern nach A10...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

Wäre er doch TB geworden...

Gibt's denn andere Möglichkeiten? Wäre schade wenn der Kollege "in den Sack haut", weill man ihm woanders kurzfristig mehr Perspektive aufzeigt.

Texter

Zitat von: was_guckst_du in 30.09.2021 14:18
...kann die Zulage gewährt werden...

sie muss meines Erachtens nach dann gewährt werden

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

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was_guckst_du

Zitat von: Kaiser80 in 30.09.2021 14:50
Wäre er doch TB geworden...

...das ist mal so der so im Berufsleben im öD...mal hat der Beamte Vorteile, mal der Tarifbeschäftigte...über den langen Zeitraum des (Berufs)Lebens betrachtet, überwiegen allerdings beim Beamten die Vorteile (zumindest noch - wie es in der Zukunft aussieht, kann man nicht beurteilen)
Gruß aus "Tief im Westen"

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2strong

Zitat von: Kaiser80 in 30.09.2021 14:50
Gibt's denn andere Möglichkeiten? Wäre schade wenn der Kollege "in den Sack haut", weill man ihm woanders kurzfristig mehr Perspektive aufzeigt.
Andere Möglichkeiten sehe ich nicht. Gerade zu Beginn der Laufbahn ist wegen der zu absolvierenden Probezeit gleichsam Sauregurkenzeit. Diesbezüglich unterscheiden sich die Laufbahnrechte auch nicht wesentlich. Die Zeit muss man aussitzen. Später wird es besser.

Kaiser80

Dank euch für die Antworten. Vllt. kann man die Behörde ja nochmal bitten über die Probezeitverkürzung nachzudenken.

was_guckst_du

...die plus 12 Monate wären aber sowieso zwingend...
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2strong

Unter gewissen Umständen (§ 5 LVO) kann die Probezeit auf ein Jahr verkürzt werden. Außerdem eröffnet § 7 Abs. 3 Satz 2 LVO die Möglichkeit, auch vor Ablauf eines Jahres nach Ende der Probezeit zu befördern, wenn besondere Leistungen erbracht wurden. Vielleicht kann darin eine Perspektive liegen.

Kaiser80


was_guckst_du

...damit sind allerding sehr hohe Aforderungen verbunden...der Umstand, dass man als A9er A11 Tätigkeiten ausübt, ist für sich alleinstehend jedenfalls kein Grund...und erst Priobezeit verkürzen und dann auch noch früher befördern?  kann man vergessen, da sind zuviele Entscheidungsträger beteiligt, die dann - berechtigte - Fragen stellen, die nicht befriedigend beantwortet werden können..
Gruß aus "Tief im Westen"

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2strong

Klar, sind alles Ermessensentscheidungen. Manchmal ist sich der Dienstherr seiner Optionen aber auch schlicht nicht bewusst, da kann ein Hinweis auf Handlungsspielräume der Sache durchaus dienlich sein.

was_guckst_du

...ich würde da aber auch als PR vorsichtig sein...es ist zwar schön , einem individuell weiterhelfen zu können, man darf aber auch den Rest nicht aus dem Auge verlieren unter Gleichbehandlungsgrundsätzen..und wenn einem - wie hier in der Art und Weise - "geholfen" wird, wird nicht nur Gerede produziert sondern auch anderweitige Ansprüche, die dann nicht befriedigt werden können...

...also nicht vor jeden Wagen einspannen lassen...
Gruß aus "Tief im Westen"

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