Autor Thema: [NW] - Zulage nach LBesG §59  (Read 3675 times)

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #15 am: 01.10.2021 11:26 »
Ach, das ist doch nur der Neid der Underperformer ;)

Kaiser80

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #16 am: 01.10.2021 12:14 »
...ich würde da aber auch als PR vorsichtig sein...

...also nicht vor jeden Wagen einspannen lassen...
Glaub mir: Dass kann ich nach jetzt 8 Jahren als stellv. Vorsitzender ganz gut einschätzen.

was_guckst_du

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #17 am: 01.10.2021 13:49 »
...war nur ein gut gemeinter Rat, basierend auf der Erfahrung von inzwischen 13 Jahren als freigestellter Personalrat und stellvertretender PR-Vorsitzender...  ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #18 am: 05.10.2021 13:06 »
Hallo zusammen,

ich muss leider vorab offen eingestehen, dass ich vom "Beamtengedöns" keine Ahnung habe, bitte seht mir unsaubere Formulierungen nach. Ich als PR möcht den Kollegen gerne unterstützen.

Zum SV:
Beamter (Kommune) auf Probe derzeit nach A9(gD) besoldet, besetzt einen Dienstposten der Wertigkeit A11. Die A11 ist auch im stellenplan ausgewiesen, falls dies relevant ist. Eine Probezeitverkürzung durch die Diensstelle wurde abgelehnt. Kann dem Beamten eine Zulage nach §59 gewährt werden? Wenn ja, wie wird diese errechnet? Die Tätigkeit wird bereits seit 5 Monaten ausgeübt. Ab wann dürfte gewährt werden?

Besten Dank im Voraus


 ;D Da muss man ja schon ein wenig schmunzeln weil das auf mindestens 50% der Beamten auf Probe zutrifft... es sitzen alle idR mindestens auf A10, wenn nicht auf 11er oder gar 12er Stellen. Das macht der Dienstherr teils sicherlich auch um erst einmal Geld zu sparen auf diesen Stellen bis die "frischen Beamten" überhaupt in den Genuss einer A11 oder 12 kommen können. Da müssen eben alle durch. Eine Kollegin (auch auf einer 11er Stelle) hatte es mit dem besagten Zuschlag auch versucht, aber vergebens...selbst direkt nach 4 Jahren nicht und mit A10.

2strong

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #19 am: 05.10.2021 13:21 »
Wenn die Voraussetzungen des § 59 LBesG NRW erfüllt sind, besteht Anspruch auf die Zulage.

Kaiser80

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #20 am: 05.10.2021 13:35 »

 ;D Da muss man ja schon ein wenig schmunzeln weil das auf mindestens 50% der Beamten auf Probe zutrifft...

Ich müsste ein wenig schmunzeln, wenn man als PR um "Hilfe" gebeten wird und nicht nach Lösungen, die durchaus vorhanden sind, suchen würde. Aber man kann es ja auch wie du einfach hin- bzw. zur Kenntnis nehmen.

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #21 am: 05.10.2021 15:00 »
Wie ja hier auch von anderen schon bemerkt wurde- es betrifft ALLE Beamten auf Probe. Man wird erstmal schlechter bezahlt bzw. nicht so wie die Stelle es hergibt. Und wenn du dem einen hilfst, müsstest du auch allen anderen Beamten auf Probe in deiner behörde helfen. Dann könnten die auch direkt die Beförderungssperre in der Probezeit kippen und direkt A10 geben. Werden sie aber genauso wenig wie die verkackte 41 Stunden Woche abschaffen. . . Es ist toll, dass du helfen möchtest, aber es müsste sich grundlegend einfach so einiges ändern im Beamtentum- meinetwegen auch gerne komplett abschaffen, aber die oberen sägen so ungern an den eigenen Ästen. Deshalb will ich auch schauen, dass ich aus dem Beamtentum ins Angestellenverhätlnis wechsel =) Dann kann ich auch endlich meine Stunden reduzieren ohne arm zu werden durch die PKV ;D

Kaiser80

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #22 am: 05.10.2021 15:14 »
Und wenn du dem einen hilfst, müsstest du auch allen anderen Beamten auf Probe in deiner behörde helfen.
Na ja.Konkret auf die Probezeit bezogen sehe ich das nicht so. Es gibt ja durchaus welche die sich (früher) bewähren oder eben nicht. Beurteilung, Abschlussnote, "Arbeitsergebnisse"; dass kann man ja einfliessen lassen. Ich persönlich scheue auch den Konflikt nicht und stelle mich gg. ein "Alle gleich behandeln".

aber es müsste sich grundlegend einfach so einiges ändern im Beamtentum
Bin ich bei dir. Da gäbe es genug zu tun

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] - Zulage nach LBesG §59
« Antwort #23 am: 07.10.2021 11:15 »
Und wenn du dem einen hilfst, müsstest du auch allen anderen Beamten auf Probe in deiner behörde helfen.
Na ja.Konkret auf die Probezeit bezogen sehe ich das nicht so. Es gibt ja durchaus welche die sich (früher) bewähren oder eben nicht. Beurteilung, Abschlussnote, "Arbeitsergebnisse"; dass kann man ja einfliessen lassen. Ich persönlich scheue auch den Konflikt nicht und stelle mich gg. ein "Alle gleich behandeln".

Da hast du vollkommen Recht. Ich habe eine Bekannte, die während der Probezeit echt die besten Beurteilungen bekommen hat und sich den A*** aufgerissen hat, und selbst da wurde nichts verkürzt. Das wird viel zu selten gemacht, weshalb man dann auch gar keine Lust hat sich überhaupt iwie anzustrengen, denn es wird sowieso nicht honoriert. Ich mache seit 3 Jahren den Job für 2 Leute und dafür bekomme ich auch rein gar nichts. Das ist echt bitter, vor allem wenn man im Freundeskreis Leute hat, die als Verkäufer, ungelernte Kraft in der Pharmaindustrie, mit 29Std im Sozialen Bereich mehr verdienen als jmd mit einer 41Std Stelle und Bachelorabschluss  >:(
Da überlege ich sehr, ob ich dem öffentlichen Dienst nicht irgendwie "entkommen" kann. Denn so ist es nur noch frustrierend (ja, der Job ist krisensicher etc pp, aber das ist eben auch nicht alles- in meinem Umfeld hat während der Krise nicht einer seinen Job verloren).