Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] I-Anwärter/in: dürfen höhere Anforderungen gestellt werden als NBG + NLVO
SwenTanortsch:
Du zeigst ja mit dem, was und wie Du schreibst - nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Beachtung der Rechtslage -, dass Du offensichtlich weißt, was Du tust und warum Du es tust. Insofern dürftest Du keine ganz schlechten Chancen haben, im öffentlichen Dienst unterzukommen. Gegebenenfalls kannst Du beispielsweise überlegen, ob Du bei der ablehnenden Dienststelle noch einmal freundlich telefonisch nachfragst, ob in der kommenden Zeit mit weiteren Ausschreibungen zu rechnen ist, und eventuell im nächsten Schritt, woran es lag, dass Du nicht eingeladen worden bist. Damit kannst Du Dich, sofern Du auf einen verständigen Menschen auf der anderen Seite des Anschlusses triffst, sowohl in Erinnerung bringen als auch ggf. erfahren, wieso es mit der Bewerbung dieses Mal nicht geklappt hat, sodass Du daraus für die Zukunft Konsequenzen ziehen kannst.
Insgesamt ist jede Ablehnung tendenziell frustrierend - letztlich zahlt sich aber auch hier freundliche Hartnäckigkeit aus: zumindest, was die Bewerbung und den Einstieg in ein Amt betrifft... Viel Glück und lass Dich nicht frustrieren!
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