Autor Thema: Unkündbare "Jobs" im ÖD!?  (Read 2965 times)

Wowa

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Unkündbare "Jobs" im ÖD!?
« am: 30.09.2021 19:35 »
Hallo,

gibt es Jobs, Anstellungen, Aufgaben ..., besonders im ÖD, die mind. während einer aktuellen Phase sozusagen, also solange man eine Position inne hat oder so, unkündbar sind, sofern man nicht die goldenen Löffelngeklaut hat sw. usf.?

Also z. B. (vielleicht):

Personalratsmitglied
Schwerbehindertenbeauftragter
Gleichstellungsbeauftragter
Strahlenschutzbeauftragter

Welche "Dinge" gibt es da, bitte?

Danke.

MfG

2strong

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Antw:Unkündbare "Jobs" im ÖD!?
« Antwort #1 am: 30.09.2021 19:48 »
Beim Posten des Bundesverkehrsministers könnte man gelegentlich den Eindruck gewinnen...

egotrip

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Antw:Unkündbare "Jobs" im ÖD!?
« Antwort #2 am: 30.09.2021 22:00 »
Personalratsmitglied
Schwerbehindertenbeauftragter
Gleichstellungsbeauftragter

Sind im Regelfall keine "Jobs" sondern Ehrenämter in der Arbeitszeit.
Ja, sie ermöglichen einen gewissen Kündigungsschutz, sind aber keine Jobs im eigentlichen Sinne auf die man sich von außen Bewerben könnte, sondern man kann sich turnusmäßig zur Wahl in solche Ämter stellen.

Der Strahlenschutzbeauftragte, genau wie der Brandschutzbeauftragte, der Sicherheitsbeauftragte oder weiß der Teufel was bieten den gewünschten "Kündigungsschutz" übrigens nicht.

clarion

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Antw:Unkündbare "Jobs" im ÖD!?
« Antwort #3 am: 30.09.2021 22:04 »
Niemand ist unkündbar.

Es kann aus betrieblichen Gründen nach Sozialauswahl und aus persönlichen Gründen gekündigt werden, auch im ÖD. Selbst wenn man ein tadelloses Verhaltenan den Tag gelegt wird, kann beispielsweise aufgrund von Krankheit gekündigt werden. Letztens war hier beispielsweise eine Küchenhilfe Thema, die nach einem Unfall nicht mehr in der Küche arbeiten konnte.

Dieses Jahrzehnte lange Durchschleppen von Faulenzern hat in vielen, wenn auch nicht in allen Behörden ein Ende.

Feidl

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Antw:Unkündbare "Jobs" im ÖD!?
« Antwort #4 am: 11.10.2021 12:03 »
Dann scheint es in den Ämtern, wo ich bisher tätig war, keine Faulenzer zu geben.  :D

Garfield

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Antw:Unkündbare "Jobs" im ÖD!?
« Antwort #5 am: 12.10.2021 08:47 »
Gänzlich unkündbar ist man nie, aber als Personalrat ist man zumindest sehr stark geschützt. Bei einer außerordentlichen Kündigung braucht der AG schon die Zustimmung deines eigenen Personalrats (und wer das schafft hat de Kündigung dann auch verdient) oder muss dessen Zustimmung vom Verwaltungsgericht ersetzen lassen.