Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Widerspruchsverfahren
Snooze:
Guten Abend.
Rein interessenhalber würde ich gerne wissen, ob es eine Quote für positiv bzw negativ beschiedene Widersprüche gibt. Das wird doch sicherlich statistisch erfasst, oder?
VG Snooze
clarion:
Wer sollte das statistisch erfassen?
ike:
Bei Steuerbescheiden: 2/3 Erfolgsquote
Snooze:
--- Zitat von: clarion am 30.09.2021 22:29 ---Wer sollte das statistisch erfassen?
--- End quote ---
Ggf. die Widerspruchsbehörde... Zugegebenermaßen dürfte das erheblich vom Widerspruchsgegenstand abhängen.
FGL:
Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfassen das, ebenso die Rehabilitationsträger.
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