Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 723652 times)

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1875 am: 23.08.2022 13:40 »
Na, das hinkt aber gewaltig. Ganz große Teile der Nutzer zahlen gar keine Beiträge ein (Familienversicherung). Ähnlich könnte man dann die Beamten in die Rentenversicherung bringen ohne Beiträge zu zahlen; wäre das gleiche Verfahren...

Stimmt, der Beamtenvergleich hinkt. Zum einen werden - zumindest für Bundesbeamte - um die 30% des Bruttoeinkommens in die Versorgungsrücklage eingezahlt und zum anderen wurden und werden von den Besoldungserhöhungen Teile davon für diese Rücklagenzahlung genutzt.

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1876 am: 23.08.2022 13:46 »

Stimmt, der Beamtenvergleich hinkt. Zum einen werden - zumindest für Bundesbeamte - um die 30% des Bruttoeinkommens in die Versorgungsrücklage eingezahlt und zum anderen wurden und werden von den Besoldungserhöhungen Teile davon für diese Rücklagenzahlung genutzt.

Nö. Der Vergleich bezieht sich auf eine Übertragung der Verhältnisse von Familienversicherten in der GKV auf eine mögliche Versicherung von Beamten in der GRV.

DiVO

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1877 am: 23.08.2022 13:48 »
Das ist alles viel zu kompliziert gedacht, keep it short and simple:

Rentenbeitrag von 18,6 % runter auf 10 %, anschließend Einheitsrente von "Hartz4-Satz mal 2".

Geringverdiener erhalten auf diese Art auch nicht weniger als jetzt, haben aber während ihres Berufslebens mehr
Geld auf der Hand für das tägliche leben. Normal- und Besserverdiener haben während ihres Beruslebens mehr cash auf der Hand, mit dem sie selbst Vermögen aufbauen können durch z.B. Immobilienbesitz, Aktien, etc.

Die Bruttoarbeitgeberkosten sinken und Deutschland wird als Industriestandort wieder rentabler.

Die Rentenkasse benätigt weniger Mitarbeiter, weil die Berechnung der Rente und deren Auszahlung einfacher wird.

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1878 am: 23.08.2022 13:53 »
Zu Beamten in die GRV: Bitte den ganzen Beitrag lesen. Ich wies bewusst daraufhin, dass man über die Frage der Beatrags- und Besoldungshöhe dazu nachdenken müsse, dass aber Spids Argument "mehr Einzahler --> mehr Bezieher, also nichts gewonnen" so nicht zöge, da Ein- und Auszahlungsproblewmatik zeitversetzt zuschlagen.

Der Vergleich zur GKV kam bei einer anderen diskutierten Frage auf, nämlich der, ob man trotz höherer Einzahlungen (in die GRV) die Auszahlungen begrenzen könne. Dies tut die GRV (wenn man den Krankengeld-Anteil ignoriert): Unterschiedliche Beitragshöhen führen zur gleichen Leistung in der Gesundheitsversorgung. Das Thewma Familien-Versicherung ist hier völlig fehl am Platz bzw. zeigt es höchstens weiter auf, dass die Versorgung nicht nur des Versicherten sondern ggf. auch der Kinder und Ehepartner unabhängig von der Beitragshöhe geleistet wird.

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1879 am: 23.08.2022 13:56 »
Nein, dein Beispiel mit der GKV passte einfach nicht, weil große Teile der vollen Leistungsbezieher schlicht einzahlen. Ganz einfach. Man kann sich doch nicht nur Teile eines Systems zum Vergleich herauspicken.

Bei den Beamten wäre halt die Frage, ob dann nicht nur umgehend Beiträge, sondern auch die Leistungen aus dem Topf gezahlt werden. Hatten wir das nach dem DDR - Zusammenbruch nicht genauso?

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1880 am: 23.08.2022 13:56 »
Rentenbeitrag von 18,6 % runter auf 10 %, anschließend Einheitsrente von "Hartz4-Satz mal 2".

Ich habe jetzt nicht mal ansatzweise durchgerechnet, ob dergleichen sinnvolle Zahlen beinhaltet. Aber bei diesem Modell greift genau der Einwand Spids, dass unterschiedlichen Einzahlungen auch unterschiedliche Ansprüche gegenüberstehen sollten; was ja in der GKV gerade nicht gilt (wenn man den Krankengeld-Anteil außenvorlässt).

Nicht, dass ich prinzipiell etwas gegen ein solches Modell hätte. Aber, ob es verfassungsgemäß wäre, war ja hier die Frage.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1881 am: 23.08.2022 13:58 »
Richtig, man hat bisher viel zu wenig reagiert, um die Altersvorsorge "zukunftsfest" zu machen. Das heißt aber nicht, dass man nun gar nicht erst versuchen sollte, dies noch hinzubekommen,und sich in Fatalismus des kommenden Untergangs fallen lassen kann.

Welcher Untergang? Und was ließe vermuten, dass, obwohl man trotz jahrzehntelanger Gelegenheit (immerhin seit Anfang der 70er Jahre, als die Auswirkungen des Pillenknicks bekannt waren) bislang nichts Substanzielles getan hat, nunmehr tätig würde, weil man sich nochmal ein paar Jahre erkauft hat? Zumal ja keine der ernstahft erwogenen Maßnahmen geeignet ist, das eigentliche Problem anzugehen.


Ich sprach ja auch nicht von einer Gleichmacherei, sondern von einem Entgegenwirken gegen weiteres Auseinanderdriften.

Ich sprach auch nicht von Gleichmacherei. Du hingegen führtest aus:
Sozialer Frieden kann u.A. durch ein Entgegenwirken zur weiteren Ausdifferenzierung der Gesellschaft versucht werden zu sichern.
Und dazu noch einmal: Gegen eine Ausdifferenzierung der Gesellschaft ist nichts einzuwenden. Zumal die Einkommensungleichheit nach Steuern und Transfers in Deutshland deutlich unter dem OECD-Durchschnitt liegt.

Ich habe auch nicht behauptet, dass wir in Deutschland kurz vor einer Revolution stehen. Ich habe nur deine Frage beantwortet, warum sozialer Frieden als Gegenleistung für Abgaben der Elite durchaus auch in deren Interesse ist.

Also schildertest Du ein abstraktes Szenario ohne Bzug zum Diskussionsgegenstand?


Die Frage stellt sich, wer denn die Elite gegen die Massen beschützen soll. Militär/ Milizen, die diese bezahlt? Nun, warum sollte das jemand, der zur Unterschicht gehört, tun? Warum sollte sich nicht auch das Militär der Revolution anschließen, wenn es doch nichts zu verlieren hat? (Eher gilt, dass eine Militärdiktatur am ehesten umsetzbar erscheint. Das bringt aber widerum dem Geldadel nichts, der also daran auch kein Interesse haben wird.)

Nun, wie Du zuvor geschildert hast, gibt es ja kein Revolutionsszenario, es bedarf also keines Schutzes. Das Szenario ist also nicht weiter zu verfolgen. Bliebe der von Eliten herbeigeführte coup d'état. Da das immer wieder funktioniert hat, auch in der jüngeren Geschichte, erschließen sich Deine Einwände nicht. Oder vermengst Du beide Szenarien. Und zahlreiche Militärdiktaturen waren durchaus Oligarchenfreundlich, weshalb auch dieser Einwand nicht verfängt.

Ach lieber Spid, du weißt doch, dass es hier um Umverteilung und nicht ums Wegnehmen geht. Insbesodnere erhält man ja auch was. Die Gelder verschwinden ja nicht in einem schwarzen Loch, sondern werden genutzt, damit ein gewisser Lebensstandard für alle. und eben nicht nur für die Elite, möglich ist.

Ich bin nicht Spid. Und was genau wäre "Umverteilung" anderes als es jemandem wegzunehmen und es anderen zu geben? Genau das ist doch die Definition von Umverteilung.

Wenn die Begründung für den doch eher kleinen Anteil des Krankengelds an den GKV-Beiträgen ausreicht, warum sollte nicht ähnliches sich auch auf die Rentenversicherung übertragen lassen?

Die Frage kannst Du ja gerne ans BVerfG richten.

Im Sinne eben gemachter Überlegungen sehe ich jedoch in Steuerzuschüssen fürs Rentensystem eine sinnvollere Alternative, da zur Steuererhebung eben nicht nur Einkommen aus Arbeit sondern auch sonstigen Bereichen herangezogen werden -- und das in unbegrenztem Maße. (Über die fehlende Progfressivität der Steuersätze in manchen Bereichen hatte ich mich schon geäußert.

Wenn man ohnehin auf das allgemeine Steueraufkommen zurückgreifen möchte, kann man doch die Zwangsrentenversicherung auch gleich abschaffen. Das spart Geringverdienern die Beiträge, Grundsicherung bzw. demnächst Bürgergeld erhalten sie steuerfinanziert ohnehin und wer kein Geringverdiener ist, kann privat mindestens so gut vorsorgen als wenn der Staat es für ihn täte.

Das ist zwar korrekt. Dennoch heißt dies ja nicht, dass ich nicht einen solchen Vorschlag hier einbringen können dürfte. Insofern habe ich das getan.

Ja, er taugt dann aber nicht als Kritik an meiner Kritik, weil ich ja etwas anderes kritisiert habe.

Naja, die Ewigkeitskosten im Ruhrbergbau werden uns "noch eine Weile" erhalten bleiben. Wenn du also jetzt nicht "freiwillige" Euthanasie mit 67, oder so, vorschlägst, dann wird uns auch das Rentenproblem noch eine Weile beschäftigen. Völlig unabhängig davon, ob du nun den Kopf in den Sand steckst, oder nicht...
Das "Rentenproblem" beschäftigt uns nur dann noch eine Weile, wenn wir immer weiter Geld in das kaputte System reinpumpen. Machen wir einen sauberen Cut, passiert eben das nicht. Das ist wie mit dem hirntoten Patienten, der an lebenserhaltenden Maßnahmen hängt. Irgendwann muss man den Stecker ziehen. Eine Besserung wird nicht mehr eintreten.

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1882 am: 23.08.2022 14:06 »
Nein, dein Beispiel mit der GKV passte einfach nicht, weil große Teile der vollen Leistungsbezieher schlicht einzahlen. Ganz einfach. Man kann sich doch nicht nur Teile eines Systems zum Vergleich herauspicken.

Hä? Ich verstehe deinen Einwand nicht.

Der volle Beitragssatz zur GKV beträgt (oberhalb der Midijob- und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) beträgt derzeit 14,6% + Zusatzbeitrag des sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohns. Der ermäßigte Beitragssatz, den z.B. Rentner, die keinen Krankengeld-Anspruch mehr benötigen, beträgt 14,0% + Zusatzbeitrags des entsprechend versicherungspflichtigen Einkommens.

Also entstehen für einen "normalen Arbeitnehmer" nur den 0,6%-Punkten seiner GKV-Versicherung tatsächlich Leistungen entgegen, die sich mit seiner Beitragshöhe steigern, während die übrigen 14%-Punkte plus Zusatzbeitrag völlig unabhängig von der Lohn- und damit Beitragshöhe zu den gleichen Leistungen seiner KGV führen.

Ganz offensichtlich führt der größte Teil der GKV trotz unterschiedlicher Einzalungsbeträge zur gleichen Leistung.

Nicht mehr, und nicht weniger habe ich angeführt auf den Verweis Spids, dass dergleichen ja nicht möglich sei. Offenbar ist es -- zumindest in der GKV -- doch möglich.


Zitat
Bei den Beamten wäre halt die Frage, ob dann nicht nur umgehend Beiträge, sondern auch die Leistungen aus dem Topf gezahlt werden. Hatten wir das nach dem DDR - Zusammenbruch nicht genauso?

Ich habe keine Ahnung, wie DDR-Beamte nach der Wende alimentiert wurden. Ich sehe nur keinen Grund, warum Beamte per se außerhalb des Rentensystems bleiben sollten. Eine Absicherung wie vor der Umstellung der VBL, welche Rente + Pension auf xy% des letzten Brutto-Bezugs hebt, würde vollkommen ausreichen, um die Alimentations-Forderungen zu erfüllen. Dennoch wäre dann der Großteil der Absicherung via Rente und nur ein kleinerer Teil via Pension (oder VBL, oder wei auch immer man das dann nennen will) geleistet.  Aber das ist ein zweiter Diskussionspunkt, der mit dem obrigen wenig zu tun hat.

Johann

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1883 am: 23.08.2022 14:12 »
Wenn man davon ausgeht, dass Wirtschaft relativ gesehen stärker wächst als die Anzahl der Einzahler bzw. deren Einkommen in Summe, wäre es durchaus sinnvoll, das Rentensystem langfristig auf Unternehmen abzustellen.

Wäre natürlich krass gewesen, wenn man damit schon vor so ca. 50 Jahren begonnen hätte. Da hätte es absolut ausgereicht, jährlich 2% der gesamten Rentenversicherungsbeiträge irgendwo breit gestreut anzulegen und man hätte heute einen stattlichen Grundstock, der die heutigen Einzahler etwas entlasten könnte.

Jetzt, wo in diesem Jahrzehnt alle Boomer in Rente gehen, ist es natürlich zu spät, das System langsam auf eigene Beine zu stellen. Die jetzige Generation wird mindestens eine doppelte Belastung haben: Boomer durchfüttern und das Rentensystem auf zukunftsfähige Beine stellen, welches zukünftige Einzahler entlasten wird.

Im Endeffekt ist es ganz egal, ob die Rentenbeiträge für die anstehende Verrentungswelle erhöht werden oder das notwendige Geld aus Steuergeldern in die Rentenkasse fließt. Am Ende ist es eh der normale Bürger, der nicht durch kluge internationale Steuersparmodelle an der Steuerzahlung vorbeikommt, der dafür aufkommen darf.

Aber ist auch immer wieder schön, wenn man in den Nachrichten liest, hört und sieht, wie Vertreter anderer Länder Deutschland runtermachen, weil ein so wohlhabendes Land sich so egoistisch verhält und nicht sofort jedem anderen Land noch mehr als bisher aushilft und das was bisher gezahlt wird sind doch eh nur Peanuts und Reparationen aus dem WW2 will man übrigens auch noch haben.

Kaiser80

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1884 am: 23.08.2022 14:14 »

Aber ist auch immer wieder schön, wenn man in den Nachrichten liest, hört und sieht, wie Vertreter anderer Länder Deutschland runtermachen, weil ein so wohlhabendes Land sich so egoistisch verhält und nicht sofort jedem anderen Land noch mehr als bisher aushilft und das was bisher gezahlt wird sind doch eh nur Peanuts und Reparationen aus dem WW2 will man übrigens auch noch haben.
Neid muss man sich halt verdienen...

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1885 am: 23.08.2022 14:17 »

Ganz offensichtlich führt der größte Teil der GKV trotz unterschiedlicher Einzalungsbeträge zur gleichen Leistung.


Eben nicht, weil teils schlicht keine Einzahlungsbeiträge vorliegen.  Und gerade für die Nichtzahler wird regelhaft, abgesehen von den Senioren die meiste Leistung erbracht. Die meinst aber wohl nicht die Leistung, sondern den Katalog. Das wäre etwas anders. Ein ganz schlechtes Vergleichsbeispiel für die Systematik einer Sozialversicherung, insbesondere im Vergleich zur Rentenversicherung.

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1886 am: 23.08.2022 14:20 »

Ich habe keine Ahnung, wie DDR-Beamte nach der Wende alimentiert wurden. Ich sehe nur keinen Grund, warum Beamte per se außerhalb des Rentensystems bleiben sollten. Eine Absicherung wie vor der Umstellung der VBL, welche Rente + Pension auf xy% des letzten Brutto-Bezugs hebt, würde vollkommen ausreichen, um die Alimentations-Forderungen zu erfüllen. Dennoch wäre dann der Großteil der Absicherung via Rente und nur ein kleinerer Teil via Pension (oder VBL, oder wei auch immer man das dann nennen will) geleistet.  Aber das ist ein zweiter Diskussionspunkt, der mit dem obrigen wenig zu tun hat.

Ich meinte eher die kompletten Arbeitnehmer der DDR.

Und geht es dir jetzt um ein Upgrade für die allgemeine Rente oder um ein Downgrade für Beamte? Ich habe, wie bei vielen anderen Stimme, eher den Eindruck das Zweite wäre der Fall. Dann soll man das aber auch klar so benennen.

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1887 am: 23.08.2022 14:23 »
Und was ließe vermuten, dass, obwohl man trotz jahrzehntelanger Gelegenheit (immerhin seit Anfang der 70er Jahre, als die Auswirkungen des Pillenknicks bekannt waren) bislang nichts Substanzielles getan hat, nunmehr tätig würde, weil man sich nochmal ein paar Jahre erkauft hat? Zumal ja keine der ernstahft erwogenen Maßnahmen geeignet ist, das eigentliche Problem anzugehen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Will sagen: Wenn eine Maßnahme die Möglichkeit des Handelns eröffnet, dann doch besser diese Ergreifen, in der hoffnung, dass noch gehandelt wird, als alles so weiterlaufen zu lassen.


Zitat
Und dazu noch einmal: Gegen eine Ausdifferenzierung der Gesellschaft ist nichts einzuwenden. Zumal die Einkommensungleichheit nach Steuern und Transfers in Deutshland deutlich unter dem OECD-Durchschnitt liegt.

Und daas tut sie insbesondere durch ein progressives Steuersystem und Transferleistungen, welche Umverteilungen von oben nach unten sind (und der sonst vorhandenen Kapital-Aklamation, also Verteilung von unten nach oben entgegenwirkt)), also den "Reichen" etwas wegnimmt und den "Armen" etwas gibt. Und das ist auch gut und wichtig so. Du dagegen hast ja in Zweifel gezogen, dass dieses "Wegnehmen" etwas Gutes sei. Und dagegen habe ich mich geäußert...

Zitat
Ich habe auch nicht behauptet, dass wir in Deutschland kurz vor einer Revolution stehen. Ich habe nur deine Frage beantwortet, warum sozialer Frieden als Gegenleistung für Abgaben der Elite durchaus auch in deren Interesse ist.

Also schildertest Du ein abstraktes Szenario ohne Bzug zum Diskussionsgegenstand?

Ein Szenario, was sich aus deiner Forderung der Streichung von Transferleistungen bzw. staatlich gesteuerter Umverteilung von oben nach unten ergeben könnte. Jedenfalls habe ich deine Nachfrage "Und was wäre jetzt "besser" daran, Personenkreisen Geld abzuknöpfen, ohne dass diese einen Gegenwert bekämen?" so interpretiert und den Sinn von Transferleistungen für den Zusammenhalt der Gesellschafrt erläutert. Diese abstrakte Debatte hast du mit dieser Nachfrage eingeläutet.

Zitat
Wenn die Begründung für den doch eher kleinen Anteil des Krankengelds an den GKV-Beiträgen ausreicht, warum sollte nicht ähnliches sich auch auf die Rentenversicherung übertragen lassen?

Die Frage kannst Du ja gerne ans BVerfG richten.

Interessieren täte mich die Antwort schon. Allein sehe ich nicht, in welcher Position ich wäre, hier eine Antwort zu erhalten...


Zitat
Wenn man ohnehin auf das allgemeine Steueraufkommen zurückgreifen möchte, kann man doch die Zwangsrentenversicherung auch gleich abschaffen. Das spart Geringverdienern die Beiträge, Grundsicherung bzw. demnächst Bürgergeld erhalten sie steuerfinanziert ohnehin und wer kein Geringverdiener ist, kann privat mindestens so gut vorsorgen als wenn der Staat es für ihn täte.

Interessante Idee. Wobei ich tatsächlich nicht weiß, ob in der Allgemeinheit eine Privatperson besser vorsorgen kann als der Staat. Umlagefinanzierte Systeme haben ja gerade den Vorteil, dass sie ohne Anlagerisiko funktionieren, eben weil keine Gelder angelegt werden. Wenn jedoch das Verhältnis von Einzahlern zu Beziehern kippt, wird es schwierig.

Ich könnte mir, ähnlich, wie es oben schon von einem anderen Nutzer vorgeschlagen wurde, eine Grundrente (oder wie auch immer man diese nennen will) steuerfinanziert vorstellen, welche also einen grundlegenden Lebensstandard im Alter absichert. Und alles darüber hinaus, wäre Privatsache.

Zitat

Dennoch heißt dies ja nicht, dass ich nicht einen solchen Vorschlag hier einbringen können dürfte. Insofern habe ich das getan.

Ja, er taugt dann aber nicht als Kritik an meiner Kritik, weil ich ja etwas anderes kritisiert habe.

Nicht alles, was ich schreibe, musst du als Kritik an deinen Beiträgen auffassen. ;-)


Zitat
Das "Rentenproblem" beschäftigt uns nur dann noch eine Weile, wenn wir immer weiter Geld in das kaputte System reinpumpen. Machen wir einen sauberen Cut, passiert eben das nicht. Das ist wie mit dem hirntoten Patienten, der an lebenserhaltenden Maßnahmen hängt. Irgendwann muss man den Stecker ziehen. Eine Besserung wird nicht mehr eintreten.

Nun, ich bin per se erst einmal auch für "radikalere" Lösungen offen. (Realpolitisch würde man wohl immer irgendwelche Übergangs-Mechanismen brauchen. Aber das ist ja dann eher "Feinheit".) Was schlägst du vor?

cyrix42

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1888 am: 23.08.2022 14:30 »
Ich meinte eher die kompletten Arbeitnehmer der DDR.

Auch da kenne ich mich zu schlecht aus, weiß nicht, wie Renten, die auf Arbeitszeiten in der DDR zurückgehen, berechnet wurden/ werden. Hilf mir gern auf die Sprünge. :)

Zitat
Und geht es dir jetzt um ein Upgrade für die allgemeine Rente oder um ein Downgrade für Beamte? Ich habe, wie bei vielen anderen Stimme, eher den Eindruck das Zweite wäre der Fall. Dann soll man das aber auch klar so benennen.

Diskussionsgegenstand war, ob man den Personenkreis, der in die GRV einzahlt, verbreitern kann; und was das nützen würde. M.E. spricht nichts dagegen, dass man etwa Neubeamte in der GRV pflichtversichert. Das würde zuerst für eine gewisse Zeit die Einnahmenseite, später dann Einnahmen- und Ausgabenseite der GRV erhöhen. Damit hätte man sich Übergangszeit erkauft.

Dabei habe ich überhaupt nicht über die Höhe der Beamten-Bezüge oder deren Absicherung gesprochen. Wenn man ein Modell, wie es die VBL bis zur Umstellung durchgeführt hat, für Beamte einrichten würde, welches in Summe aller Renten- und Zusatzzahlungen (die man gern auch weiter Pension nennen können soll) eine Höhe von xy% der letzten Bezüge garantiert, dann würde sich für die (pensionierten) Beamten gar nichts ändern, nur dass sie eben nicht mehr hauptäschlich Pensionsleistungen, sondern hauptsächlich Leistungen aus der GRV + Aufstockung vom Dienstherrn erhalten würden. Es würden also "nur" während der Einzahlungsphase Gelder in die GRV verschoben, die dann nicht später aus staatlichen Pensionskassen in Form von Pensionen gezahlt werden müssten.

Ich sehe also nicht, wo man sich hier als Beamter angegriffen fühlen müsste.

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #1889 am: 23.08.2022 14:36 »
Ist doch in Ordnung, alle Vorschläge sind willkommen. Und ich bin kein Beamter, eher ein großer Kritiker des derzeitigen Beamtensystems.

Aber ich halte die GRV für ein sterbendes System, warum man auf ein untergehendes Schiff noch mehr Matrosen packen sollte, ist mir ein Rätsel.

Es sei denn, man  nimmt das 3-Säulen-Modell ernst und nimmt hin, das die GRV nur ein Teil der Absicherung im Alter ist. Und das ist auch in Ordnung so. Einen Bedarf zu Reformen sehe ich insofern nicht. Das einzige, was nicht passt, ist das die Altersgrenze nicht nennenswert erhöht werden.