... und dieses dann wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden sollte. SIMPLE AS THAT?
Genau hier liegt doch eines der größten Probleme. In der Privatwirtschaft gibt es kein "ungeschriebenes Gesetz", dass Tarifergebnisse auf unsolidarische Nebengrüppchen wie aktive Beamte und Pensionäre übertragen werden sollten.
Aber genau dieses "ungeschriebene Gesetz" führt im Öffentlichen Dienst eher dazu, dass die Ergebnisse für die Arbeitnehmerschaft schlechter ausfallen müssen, damit sie für die öffentlichen Arbeitgeber, die zugleich auch Dienstherr sind finanzierbarer bleiben.
Hier müsste ein erster Hebel angesetzt werden, jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln. Besonders absurd und damit lustig wird es immer dann, wenn Beamtenvertreter die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau der Beamtenprivilegien mit dem Streikverbot begründen, aber dann gerne auch mit Hilfe von arbeitnehmerseitigem Streik oder Streikdrohungen erzeugtem Druck auf die Arbeitgeberseite, die erstrittenen Lorbeeren einfach für sich beanspruchen möchten.