Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 1076467 times)

Bastel

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4080 am: 18.11.2022 09:35 »
Wieso Beamter?
Wir reden über VKA - welche Kommune verbeamtet denn noch Quereinsteiger?

Das hab ich zuletzt vor rund 10 Jahren bei einem Ministerium erlebt, wo Juristen noch vor Erreichen der Altersgrenze verbeamtet wurden. Aber Fachleute im ÖD?
Mein ehemaliger Vorgesetzter war Beamter und gleichzeitig Dipl.-Ing. - ein Dino aus früherer Zeit der StUAs in NRW. Heute gibt's sowas doch nicht mehr

Ist beim Bund immer noch gang und gäbe um Fachkräfte zu binden.

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4081 am: 18.11.2022 09:41 »
... und dieses dann wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden sollte. SIMPLE AS THAT?

Genau hier liegt doch eines der größten Probleme. In der Privatwirtschaft gibt es kein "ungeschriebenes Gesetz", dass Tarifergebnisse auf unsolidarische Nebengrüppchen wie aktive Beamte und Pensionäre übertragen werden sollten.

Aber genau dieses "ungeschriebene Gesetz" führt im Öffentlichen Dienst eher dazu, dass die Ergebnisse für die Arbeitnehmerschaft schlechter ausfallen müssen, damit sie für die öffentlichen Arbeitgeber, die zugleich auch Dienstherr sind finanzierbarer bleiben.

Hier müsste ein erster Hebel angesetzt werden, jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln. Besonders absurd und damit lustig wird es immer dann, wenn Beamtenvertreter die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau der Beamtenprivilegien mit dem Streikverbot begründen, aber dann gerne auch mit Hilfe von arbeitnehmerseitigem Streik oder Streikdrohungen erzeugtem Druck auf die Arbeitgeberseite, die erstrittenen Lorbeeren einfach für sich beanspruchen möchten.

Beamtenmichel

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4082 am: 18.11.2022 10:17 »
Abschluss IG Metall BaWü heute Nacht:

https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/metall-und-elektro/abschluss-ergebnis-erklaert-metall-tarifrunde-2022

Verhandlungsergebnis: 8,5 Prozent, plus 3000 Euro - in zwei Stufen (24 Monate Laufzeit)
Mehr Geld in der Metall- und Elektroindustrie: plus 5,2 Prozent ab Juni 2023, weitere 3,3 Prozent ab Mai 2024. Dazu kommen 1500 Euro Inflationsausgleichsprämie bis Februar 2023 und weitere 1500 Euro bis Februar 2024. Dieses Verhandlungsergebnis hat die IG Metall in Baden-Württemberg erzielt.

Halbiere dieses Ergebnis und man kommt dem nächsten Abschluss im öffentlichen Dienst sehr nah. Könnten sie sich wenigsten das übliche Theaterstück mit den 3 Verhandlungsrunden sparen.

Halbieren des Ergebnisses? d.h. 2,7 % für 2023 und 1,7 % für 2024 und 1500 € Inflationsprämie gesamt? HAHA, dass wären bei 24 Monaten 4,4%!!!!!!. Zur Erinnerung Verdi fordert 10,5 % bei 12 Monaten!!!

Vereinfacht 2,2 % auf 12 Monaten bei geforderten 10,5%??? Wenn dass rauskommt kann mich mein Dienstherr sowas von am Ar**** lecken und ich bereue es wirklich in den ÖD gewechselt zu sein. Leider ist es nicht mehr ganz einfach aus diesem System zurück in die Wirtschaft zu wechseln :(. Ich bin damals (vor 4 Jahren) in den ÖD gegangen weil ich den sicheren Job und die niedrigere Arbeitsbelastung zu schätzen wusst. Aber mittlerweile ist dieser ÖD Haufen nur noch traurig. Ich hoffe der Weg zurück ist mir noch nicht versperrt (sollte ich wieder zurück wechseln). Es geht mir primär nicht einmal darum 100% der Inflationskosten vom DH ausgeglichen zu bekommen aber zumindest das IGM Ergebnis sollte rumspringen. Hier geht es um Wertschätzung und sonst nichts.

Leider ist das genau, dass was bisher fast immer passiert ist. Bei einer Forderung von Prozent X auf 12 Monate wurde der Prozentsatz halbiert und dieser dann auf 24 statt 12 Monate aufgeteilt.

Ehrlich gesagt, erwarte ich auch ein geringerer Abschluss als die Metaller.

Das lustige ist ja wenn die AG-Verbände sagen, es wären keine 10 Prozent Inflation, da ja 23 die Strompreisbremse greift. Da lang ich mir an den Kopf wie studierte Menschen so etwas sagen können, wir haben ja dieses Jahr durch die geringe Tarif-Erhöhung schon einen Reallohnverlust von fast 9 Prozent. Für 23 wird ja dann mit nochmals über min. über 5 Prozent Inflation gerechnet. Wir können gespannt sein, ich vermute jedoch nicht, dass die Tarifeinigung der Produktivität im ÖD zu gute kommt. Ein Fachkräftemangel wird auch nicht behoben werden.

Ist soweit richtig. Nur haben wir diesmal eine Inflation wie schon seit x Jahren nicht mehr. Die Leute wissen nicht mehr wie sie ihr tägliches Leben finanzieren müssen und die Dienstherren feilschen rum als ob es ihr Geld wäre? Die Mitarbeiter brauchen eine erhebliche Gehaltserhöhung. Und keine Peanuts. Schämen sollten sie sich. Und diese "Gewerkschaft" kann man ja mittlerweile nur noch in der Pfeife rauchen.

Yasper

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4083 am: 18.11.2022 10:45 »
... und dieses dann wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden sollte. SIMPLE AS THAT?

Genau hier liegt doch eines der größten Probleme. In der Privatwirtschaft gibt es kein "ungeschriebenes Gesetz", dass Tarifergebnisse auf unsolidarische Nebengrüppchen wie aktive Beamte und Pensionäre übertragen werden sollten.

Aber genau dieses "ungeschriebene Gesetz" führt im Öffentlichen Dienst eher dazu, dass die Ergebnisse für die Arbeitnehmerschaft schlechter ausfallen müssen, damit sie für die öffentlichen Arbeitgeber, die zugleich auch Dienstherr sind finanzierbarer bleiben.

Hier müsste ein erster Hebel angesetzt werden, jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln. Besonders absurd und damit lustig wird es immer dann, wenn Beamtenvertreter die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau der Beamtenprivilegien mit dem Streikverbot begründen, aber dann gerne auch mit Hilfe von arbeitnehmerseitigem Streik oder Streikdrohungen erzeugtem Druck auf die Arbeitgeberseite, die erstrittenen Lorbeeren einfach für sich beanspruchen möchten.

Also sollten deiner Ansicht nach Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind und nicht streiken, bei den Tariferhöhungen nicht berücksichtigt werden?

TheHax0r

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4084 am: 18.11.2022 11:05 »
... und dieses dann wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden sollte. SIMPLE AS THAT?

Genau hier liegt doch eines der größten Probleme. In der Privatwirtschaft gibt es kein "ungeschriebenes Gesetz", dass Tarifergebnisse auf unsolidarische Nebengrüppchen wie aktive Beamte und Pensionäre übertragen werden sollten.

Aber genau dieses "ungeschriebene Gesetz" führt im Öffentlichen Dienst eher dazu, dass die Ergebnisse für die Arbeitnehmerschaft schlechter ausfallen müssen, damit sie für die öffentlichen Arbeitgeber, die zugleich auch Dienstherr sind finanzierbarer bleiben.

Hier müsste ein erster Hebel angesetzt werden, jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln. Besonders absurd und damit lustig wird es immer dann, wenn Beamtenvertreter die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau der Beamtenprivilegien mit dem Streikverbot begründen, aber dann gerne auch mit Hilfe von arbeitnehmerseitigem Streik oder Streikdrohungen erzeugtem Druck auf die Arbeitgeberseite, die erstrittenen Lorbeeren einfach für sich beanspruchen möchten.

Sehr gut und auch richtig! Alternativ könnte man diverse Privilegien auch auf Tarifbeschäftigte übertragen!

Bastel

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4085 am: 18.11.2022 11:06 »
... und dieses dann wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden sollte. SIMPLE AS THAT?

Genau hier liegt doch eines der größten Probleme. In der Privatwirtschaft gibt es kein "ungeschriebenes Gesetz", dass Tarifergebnisse auf unsolidarische Nebengrüppchen wie aktive Beamte und Pensionäre übertragen werden sollten.

Aber genau dieses "ungeschriebene Gesetz" führt im Öffentlichen Dienst eher dazu, dass die Ergebnisse für die Arbeitnehmerschaft schlechter ausfallen müssen, damit sie für die öffentlichen Arbeitgeber, die zugleich auch Dienstherr sind finanzierbarer bleiben.

Hier müsste ein erster Hebel angesetzt werden, jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln. Besonders absurd und damit lustig wird es immer dann, wenn Beamtenvertreter die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau der Beamtenprivilegien mit dem Streikverbot begründen, aber dann gerne auch mit Hilfe von arbeitnehmerseitigem Streik oder Streikdrohungen erzeugtem Druck auf die Arbeitgeberseite, die erstrittenen Lorbeeren einfach für sich beanspruchen möchten.

Also sollten deiner Ansicht nach Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind und nicht streiken, bei den Tariferhöhungen nicht berücksichtigt werden?

Was geht die Gewerkschaft Nichtmitglieder an?

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4086 am: 18.11.2022 11:14 »
Also sollten deiner Ansicht nach Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind und nicht streiken, bei den Tariferhöhungen nicht berücksichtigt werden?

Ich wüsste nicht, wie sich diese Schlussfolgerung aus meinen Ausführungen explizit ableiten lässt. Die Schlagkraft der Verhandlungsführer für die Arbeitnehmer wäre ja noch geringer, wenn sie für eine kleinere Masse verhandeln. Sie können das aber gerne tun, ich glaube nach wie vor an die bereinigenden Kräfte des freien Arbeitsmarktes. Wenn öffentliche Arbeitgeber den Bogen noch weiter überspannen müssen, löst sich das Problem irgendwann durch kreative Zerstörung von selber.

Ich vertrete die Auffassung, dass aufgestaute und sich in der Zukunft noch weiter verschärfende Finanzlasten durch die Alimentationspflicht und Ansprüche von Versorgungsempfängern der Beamtenschaft (aktiv sowie sowie Pensionäre) für die Dienstherren nicht zum Problem bei Forderungen von Arbeitnehmern werden dürfen.


WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4087 am: 18.11.2022 11:20 »
Hier müsste ein erster Hebel angesetzt werden, jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln. Besonders absurd und damit lustig wird es immer dann, wenn Beamtenvertreter die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau der Beamtenprivilegien mit dem Streikverbot begründen, aber dann gerne auch mit Hilfe von arbeitnehmerseitigem Streik oder Streikdrohungen erzeugtem Druck auf die Arbeitgeberseite, die erstrittenen Lorbeeren einfach für sich beanspruchen möchten.
Vielleicht nicht bekannt, aber ein Beamter hat nichts zu verhandeln, der kann bei nicht amtsangemessener Alimentation nur den Klageweg gehen.
Und das die Lorbeeren der Tariflichen Ergebnisse auf den Beamten übertragen werden "müssen, ist ein Ergebnis was vom BVerG vorgegeben ist.
Der korrekte Hebel den du ansprichst ist Kaffee und Schnittchen Verbot für Beamtenvertretungen bei Tarifverhandlungen, die sitzen ja auch bei IG Metall nicht mit am Tisch, obwohl deren Ergebnisse auch maßgeblich für die Berechnung der Alimentation verantwortlich sind.

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4088 am: 18.11.2022 11:26 »
Ich denke eher Du unterschätzt gewaltig die Schlagkraft und Einflussmöglichkeiten der Beamtenlobby...auch wenn diese zutreffend keine Alimentationsverhandlungen wie bei Tarifverhandlungen führen. Gerade ranghohe Entscheidungsträger in Justiz und Politik entstammen ja der Beamtenschaft oder sind noch im selbigen Dienstverhältnis.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4089 am: 18.11.2022 11:27 »
Ich denke eher Du unterschätzt gewaltig die Schlagkraft und Einflussmöglichkeiten der Beamtenlobby...auch wenn diese zutreffend keine Alimentationsverhandlungen wie bei Tarifverhandlungen führen. Gerade ranghohe Entscheidungsträger in Justiz und Politik entstammen ja der Beamtenschaft oder sind noch im selbigen Dienstverhältnis.
Also willst du sie jetzt doch am Tische mit verhandeln und sitzen sehe, weil sie so schlagkräftig sind?

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4090 am: 18.11.2022 11:35 »
Nein, sie sollen ihre Interessen ohne Rücksicht in den Hinterzimmern vertreten wie sie es sowieso bereits tun und nicht nach vorne Solidarität mit der Arbeitnehmerschaft vortäuschen.

Es sind unterschiedliche Interessengruppen, mit unterschiedlichen oft auch gegensätzlich und im Widerspruch stehenden Zielen. Auch Beamte verstehen, dass sich hohe Lohnforderungen der Arbeitnehmerschaft (die durch Sozialabgaben ihre Dienstherrn noch stärker belasten) negativ auf die Möglichkeiten ihrer eigenen Alimentation auswirkt.

Das Problem ist, dass beide Interessengruppen aus dem selben Topf bezahlt werden und dieser endlich ist.
« Last Edit: 18.11.2022 11:44 von Tagelöhner »

Britta2

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4091 am: 18.11.2022 12:18 »
Zum Tarifabschluss der Metaller als gerne von Arbeitgebern zur Übernahme EMPFOHLEN zeigt das doch, dass sie ein Schnäppchen festklopfen wollen. Nett.
Was ich hinterfrage ist --- wann deren bisheriger Tarifvertrag eigentlich endete. Insofern der neue Vertrag angeblich 24 Monate Laufzeit hat und Ende 2024 enden soll (?) -
dann müssen die Mitarbeiter doch im Zeitfenster 1.1.2022 bis zur geplanten ersten Erhöhung im Juni 2023 heftigst über den Tisch gezogen worden sein.  18 Monate Durststrecke bei5 "Verhandlungsrunden"? Oder deren Tarifabschluss läuft nicht über 24 Monate ...
Die für Januar 2023 zugesagte erste Tranche von 1.500 Euro macht den Kohl nicht fett. 
Im Juni 2023 kommen die nächsten Nebenkostenabrechnungen der Vermieter ...
Wenn Verdi ab Januar 2023 startet, dann ...

Yasper

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4092 am: 18.11.2022 12:24 »
Also sollten deiner Ansicht nach Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind und nicht streiken, bei den Tariferhöhungen nicht berücksichtigt werden?

Ich wüsste nicht, wie sich diese Schlussfolgerung aus meinen Ausführungen explizit ableiten lässt. Die Schlagkraft der Verhandlungsführer für die Arbeitnehmer wäre ja noch geringer, wenn sie für eine kleinere Masse verhandeln. Sie können das aber gerne tun, ich glaube nach wie vor an die bereinigenden Kräfte des freien Arbeitsmarktes. Wenn öffentliche Arbeitgeber den Bogen noch weiter überspannen müssen, löst sich das Problem irgendwann durch kreative Zerstörung von selber.

Ich vertrete die Auffassung, dass aufgestaute und sich in der Zukunft noch weiter verschärfende Finanzlasten durch die Alimentationspflicht und Ansprüche von Versorgungsempfängern der Beamtenschaft (aktiv sowie sowie Pensionäre) für die Dienstherren nicht zum Problem bei Forderungen von Arbeitnehmern werden dürfen.

Du sagst doch:“ jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln“ somit Verdi nur für seine Mitglieder.

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4093 am: 18.11.2022 12:33 »
Von mir aus darf Verdi das gerne tun, wenn sie es für zielführend halten. Damit wären mittel-/langfristig sicherlich sogar gute Entwicklungen verbunden, wie z.B. das ein nicht unerheblicher Anteil der Arbeitnehmerschaft sich aus der Bequemlichkeit herausbewegt und anderweitige Interessenvertretungsgruppen (z.B. für die höheren Entgeltgruppen) gegründet werden oder sogar individuell stärker in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eingetreten wird.


Kat

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« Antwort #4094 am: 18.11.2022 13:19 »
... und dieses dann wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden sollte. SIMPLE AS THAT?

Genau hier liegt doch eines der größten Probleme. In der Privatwirtschaft gibt es kein "ungeschriebenes Gesetz", dass Tarifergebnisse auf unsolidarische Nebengrüppchen wie aktive Beamte und Pensionäre übertragen werden sollten.

Aber genau dieses "ungeschriebene Gesetz" führt im Öffentlichen Dienst eher dazu, dass die Ergebnisse für die Arbeitnehmerschaft schlechter ausfallen müssen, damit sie für die öffentlichen Arbeitgeber, die zugleich auch Dienstherr sind finanzierbarer bleiben.

Hier müsste ein erster Hebel angesetzt werden, jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln. Besonders absurd und damit lustig wird es immer dann, wenn Beamtenvertreter die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau der Beamtenprivilegien mit dem Streikverbot begründen, aber dann gerne auch mit Hilfe von arbeitnehmerseitigem Streik oder Streikdrohungen erzeugtem Druck auf die Arbeitgeberseite, die erstrittenen Lorbeeren einfach für sich beanspruchen möchten.

Also sollten deiner Ansicht nach Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind und nicht streiken, bei den Tariferhöhungen nicht berücksichtigt werden?

Was geht die Gewerkschaft Nichtmitglieder an?

Leider sehr viel. Ich mußte mir schon anhören, dass Zulagen nicht gehen wegen TArifvertrag. Ich bin nicht in einer Gewerkschaft.