Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
Tagelöhner:
Nein, sie sollen ihre Interessen ohne Rücksicht in den Hinterzimmern vertreten wie sie es sowieso bereits tun und nicht nach vorne Solidarität mit der Arbeitnehmerschaft vortäuschen.
Es sind unterschiedliche Interessengruppen, mit unterschiedlichen oft auch gegensätzlich und im Widerspruch stehenden Zielen. Auch Beamte verstehen, dass sich hohe Lohnforderungen der Arbeitnehmerschaft (die durch Sozialabgaben ihre Dienstherrn noch stärker belasten) negativ auf die Möglichkeiten ihrer eigenen Alimentation auswirkt.
Das Problem ist, dass beide Interessengruppen aus dem selben Topf bezahlt werden und dieser endlich ist.
Britta2:
Zum Tarifabschluss der Metaller als gerne von Arbeitgebern zur Übernahme EMPFOHLEN zeigt das doch, dass sie ein Schnäppchen festklopfen wollen. Nett.
Was ich hinterfrage ist --- wann deren bisheriger Tarifvertrag eigentlich endete. Insofern der neue Vertrag angeblich 24 Monate Laufzeit hat und Ende 2024 enden soll (?) -
dann müssen die Mitarbeiter doch im Zeitfenster 1.1.2022 bis zur geplanten ersten Erhöhung im Juni 2023 heftigst über den Tisch gezogen worden sein. 18 Monate Durststrecke bei5 "Verhandlungsrunden"? Oder deren Tarifabschluss läuft nicht über 24 Monate ...
Die für Januar 2023 zugesagte erste Tranche von 1.500 Euro macht den Kohl nicht fett.
Im Juni 2023 kommen die nächsten Nebenkostenabrechnungen der Vermieter ...
Wenn Verdi ab Januar 2023 startet, dann ...
Yasper:
--- Zitat von: Tagelöhner am 18.11.2022 11:14 ---
--- Zitat von: Yasper am 18.11.2022 10:45 ---Also sollten deiner Ansicht nach Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind und nicht streiken, bei den Tariferhöhungen nicht berücksichtigt werden?
--- End quote ---
Ich wüsste nicht, wie sich diese Schlussfolgerung aus meinen Ausführungen explizit ableiten lässt. Die Schlagkraft der Verhandlungsführer für die Arbeitnehmer wäre ja noch geringer, wenn sie für eine kleinere Masse verhandeln. Sie können das aber gerne tun, ich glaube nach wie vor an die bereinigenden Kräfte des freien Arbeitsmarktes. Wenn öffentliche Arbeitgeber den Bogen noch weiter überspannen müssen, löst sich das Problem irgendwann durch kreative Zerstörung von selber.
Ich vertrete die Auffassung, dass aufgestaute und sich in der Zukunft noch weiter verschärfende Finanzlasten durch die Alimentationspflicht und Ansprüche von Versorgungsempfängern der Beamtenschaft (aktiv sowie sowie Pensionäre) für die Dienstherren nicht zum Problem bei Forderungen von Arbeitnehmern werden dürfen.
--- End quote ---
Du sagst doch:“ jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln“ somit Verdi nur für seine Mitglieder.
Tagelöhner:
Von mir aus darf Verdi das gerne tun, wenn sie es für zielführend halten. Damit wären mittel-/langfristig sicherlich sogar gute Entwicklungen verbunden, wie z.B. das ein nicht unerheblicher Anteil der Arbeitnehmerschaft sich aus der Bequemlichkeit herausbewegt und anderweitige Interessenvertretungsgruppen (z.B. für die höheren Entgeltgruppen) gegründet werden oder sogar individuell stärker in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eingetreten wird.
Kat:
--- Zitat von: Bastel am 18.11.2022 11:06 ---
--- Zitat von: Yasper am 18.11.2022 10:45 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 18.11.2022 09:41 ---
--- Zitat von: Beamtenmichel am 18.11.2022 08:50 ---... und dieses dann wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden sollte. SIMPLE AS THAT?
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Genau hier liegt doch eines der größten Probleme. In der Privatwirtschaft gibt es kein "ungeschriebenes Gesetz", dass Tarifergebnisse auf unsolidarische Nebengrüppchen wie aktive Beamte und Pensionäre übertragen werden sollten.
Aber genau dieses "ungeschriebene Gesetz" führt im Öffentlichen Dienst eher dazu, dass die Ergebnisse für die Arbeitnehmerschaft schlechter ausfallen müssen, damit sie für die öffentlichen Arbeitgeber, die zugleich auch Dienstherr sind finanzierbarer bleiben.
Hier müsste ein erster Hebel angesetzt werden, jede Interessenvertretung hat eigenständig für das jeweilige Klientel zu verhandeln. Besonders absurd und damit lustig wird es immer dann, wenn Beamtenvertreter die Aufrechterhaltung oder sogar den Ausbau der Beamtenprivilegien mit dem Streikverbot begründen, aber dann gerne auch mit Hilfe von arbeitnehmerseitigem Streik oder Streikdrohungen erzeugtem Druck auf die Arbeitgeberseite, die erstrittenen Lorbeeren einfach für sich beanspruchen möchten.
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Also sollten deiner Ansicht nach Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind und nicht streiken, bei den Tariferhöhungen nicht berücksichtigt werden?
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Was geht die Gewerkschaft Nichtmitglieder an?
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Leider sehr viel. Ich mußte mir schon anhören, dass Zulagen nicht gehen wegen TArifvertrag. Ich bin nicht in einer Gewerkschaft.
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