Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 723520 times)

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4110 am: 19.11.2022 14:44 »
Der 30.09.2022 liegt in der Vergangenheit.

Silentgalaxy

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4111 am: 19.11.2022 20:29 »
Die freakshow läuft bei uns aber 4 Monate. Völlig aufgelöst von der Champagner Nacht wird dann das beste Ergebnis aller Zeiten verkündet. 10,5 Prozent auf 28 monate.

teclis22

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4112 am: 20.11.2022 01:47 »
Wieso Beamter?
Wir reden über VKA - welche Kommune verbeamtet denn noch Quereinsteiger?

Das hab ich zuletzt vor rund 10 Jahren bei einem Ministerium erlebt, wo Juristen noch vor Erreichen der Altersgrenze verbeamtet wurden. Aber Fachleute im ÖD?
Mein ehemaliger Vorgesetzter war Beamter und gleichzeitig Dipl.-Ing. - ein Dino aus früherer Zeit der StUAs in NRW. Heute gibt's sowas doch nicht mehr

Ist beim Bund immer noch gang und gäbe um Fachkräfte zu binden.

Und ich bewerbe ich ab jetzt nur noch beim Bund.

armerknecht

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4113 am: 20.11.2022 12:59 »
vielleicht könnte man dieses Ergebnis für eine Laufzeit von 12 Monaten übernehmen,
dann erspart man sich die langen bis zum müdigkeitspunkt führenden Gespräche

https://www.merkur.de/wirtschaft/eu-beamte-mitarbeiter-gehalt-erhoehung-inflation-kosten-ursula-von-der-leyen-91856156.html

Johannes1893

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4114 am: 20.11.2022 17:30 »
Das IG Metall Ergebnis wird unterboten werden:

- Mindestbetrag und dafür weniger Prozente für alle
- gestaffelter Inflationsbonus (selbst bei den unteren EG erwarte ich keine 3000€)
- mindestens 28 Monate Laufzeit
- die prozentualen Erhöhungen setzen noch später ein

Davon gehe ich aus und erwarte daher nix.


heike2106

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4115 am: 20.11.2022 18:40 »
Ich geh eigentlich davon aus, das die AG im öD unter Zugzwang stehen die vollen 3000 euro zu bieten (gestaffelt).
Aber als "Staat" (in den Augen der Öffentlichkeit) werden sie das zahlen müssen, was sie von anderen AG erbeten. (Vorbildfunktion)

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4116 am: 20.11.2022 18:48 »
Das IG Metall Ergebnis wird unterboten werden:

- Mindestbetrag und dafür weniger Prozente für alle
- gestaffelter Inflationsbonus (selbst bei den unteren EG erwarte ich keine 3000€)
- mindestens 28 Monate Laufzeit
- die prozentualen Erhöhungen setzen noch später ein

Davon gehe ich aus und erwarte daher nix.

....sehe ich ähnlich und jeder kann nur für sich selbst versuchen, etwas zu kompensieren, z. B. durch längere Zeiten Arbeitsunfähigkeit, nicht mehr arbeiten als unbedingt notwendig - vor allem bei Vertretungen usw., ohne finanziellen Anreiz besteht keine Motivation für eine Arbeitsleistung von mehr als 100 Prozent, eher 90 oder nur 80 Prozent....
« Last Edit: 20.11.2022 18:55 von Matti101 »

TVWaldschrat

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4117 am: 20.11.2022 18:55 »
Das IG Metall Ergebnis wird unterboten werden:

- Mindestbetrag und dafür weniger Prozente für alle
- gestaffelter Inflationsbonus (selbst bei den unteren EG erwarte ich keine 3000€)
- mindestens 28 Monate Laufzeit
- die prozentualen Erhöhungen setzen noch später ein

Davon gehe ich aus und erwarte daher nix.

....sehe ich ähnlich und jeder kann nur für sich selbst versuchen, etwas zu kompensieren, z. B. durch längere Zeiten Arbeitsunfähigkeit, nicht mehr arbeiten als unbedingt notwendig - vor allem bei Vertretungen usw., ohne finanziellen Anreiz besteht keine Motivation für eine Arbeitsleistung von mehr als 100 Prozent.

Der finanzielle Anreiz sollte vom Arbeitgeber kommen, wenn er denn einen Bedarf sieht, und nicht primär aus den Tarifverhandlungen.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4118 am: 20.11.2022 18:57 »
....klar sollte der finanzielle Anreiz vom Arbeitgeber kommen, aber wenn nichts kommt, dann bleibt uns Beschäftigten erstmal nichts anderes übrig, als das Engagement soweit wie möglich herunterzufahren.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4119 am: 20.11.2022 19:00 »
Arbeitnehmer sind zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wer weniger leistet, ist vertragsbrüchig. Vertragsbrecher sind unbrauchbar. Als Arbeitgeber sollte man sich ihrer entledigen.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4120 am: 20.11.2022 19:04 »
...die meisten von uns werden einen guten Arzt haben, der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt. Alles andere kommt auf den jeweiligen Arbeitsplatz / das Einsatzfeld an. Nicht mehr machen, als unbedingt notwendig .... heißt ja nicht, vertragbrüchig zu werden.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4121 am: 20.11.2022 19:19 »
Doch, genau das kann es heißen. Genau so wie es eine Straftat darstellt, wenn man sich mit einem Arzt zum Arbeitszeitbetrug verabredet. Menschen, die eines von beidem auch nur in Erwägung ziehen, widern mich an.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4122 am: 20.11.2022 19:45 »
...viele engagierte Beschäftigte gehen "halb krank" zur Arbeit, halten sich mit Vitaminen, Tee und Schmerztabletten über Wasser, weil ihnen ihre Arbeit wichtig ist. Dieses Überengagement wird es nicht mehr geben, wenn die Lohnsteigerungen unter der Inflation bleiben. Diese engagierten Beschäftigten werden künftig eher zum Arzt gehen, die Hemmschwelle zur Arbeitsunfähigkeit wird sinken.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4123 am: 20.11.2022 19:54 »
Mal abgesehen davon, dass es solche dummen Beschäftigten möglicherweise geben mag, durchschaut jeder Deinen jämmerlichen Versuch, Deine Aussagen zu relativieren.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4124 am: 20.11.2022 20:10 »
...jeder Beschäftigte wird auf seine Weise einen Weg zur Kompensierung von Gehaltseinbußen finden. Ich sehe viele Beschäftigte, die sich weit über 100 Prozent engagieren. Wenn die Gehaltsentwicklung so weiter geht, werden sie ihr Engagement herunterfahren. Daran ist nichts vertragsbrüchig. Auch ein Krankenschein von einem Arzt stellt keinen Vertragsbruch dar. Das rechtzeitige Aufsuchen eines Arztes soll ja in medizinischer Hinsicht sinnvoll sein, um Schlimmeres zu möglichst zu vermeiden.