Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
Matti101:
...die meisten von uns werden einen guten Arzt haben, der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt. Alles andere kommt auf den jeweiligen Arbeitsplatz / das Einsatzfeld an. Nicht mehr machen, als unbedingt notwendig .... heißt ja nicht, vertragbrüchig zu werden.
JesuisSVA:
Doch, genau das kann es heißen. Genau so wie es eine Straftat darstellt, wenn man sich mit einem Arzt zum Arbeitszeitbetrug verabredet. Menschen, die eines von beidem auch nur in Erwägung ziehen, widern mich an.
Matti101:
...viele engagierte Beschäftigte gehen "halb krank" zur Arbeit, halten sich mit Vitaminen, Tee und Schmerztabletten über Wasser, weil ihnen ihre Arbeit wichtig ist. Dieses Überengagement wird es nicht mehr geben, wenn die Lohnsteigerungen unter der Inflation bleiben. Diese engagierten Beschäftigten werden künftig eher zum Arzt gehen, die Hemmschwelle zur Arbeitsunfähigkeit wird sinken.
JesuisSVA:
Mal abgesehen davon, dass es solche dummen Beschäftigten möglicherweise geben mag, durchschaut jeder Deinen jämmerlichen Versuch, Deine Aussagen zu relativieren.
Matti101:
...jeder Beschäftigte wird auf seine Weise einen Weg zur Kompensierung von Gehaltseinbußen finden. Ich sehe viele Beschäftigte, die sich weit über 100 Prozent engagieren. Wenn die Gehaltsentwicklung so weiter geht, werden sie ihr Engagement herunterfahren. Daran ist nichts vertragsbrüchig. Auch ein Krankenschein von einem Arzt stellt keinen Vertragsbruch dar. Das rechtzeitige Aufsuchen eines Arztes soll ja in medizinischer Hinsicht sinnvoll sein, um Schlimmeres zu möglichst zu vermeiden.
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