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Tarifverhandlungen und die Inflation

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JesuisSVA:
Sofern „freiwillig“ nicht bedeutet, dass Du das in Deiner Freizeit getan hast, sehe ich nichts, was den Arbeitgeber daran hinderte, es im Rahmen seines Direktionsrechts anzuweisen, es sei denn, es wäre eingruppierungsrelevant. Das gleiche gilt für Rufbereitschaften, die der Arbeitgeber einseitig anweisen kann, wenn sich keine „Freiwilligen“ finden. Die Beschäftigten sind ja tariflich dazu verpflichtet.

WasDennNun:
Hauptsache das traumatisiert die Leute nicht so sehr, dass ihr Arbeitsleistung dadurch sinkt.

JesuisSVA:
Wer durch die rechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts traumatisiert wird, ist für den ersten Arbeitsmarkt ungeeignet.

Matti101:
....mit der AU ist es eine grenzwertige Sache, wobei letztendlich der Arzt die Verantwortung für Diagnose und Attest übernimmt. Insofern sehe ich in der AU kein betrügerisches Verhalten. Zudem hat ja der Arbeitgeber bei Zweifeln die Möglichkeit der amtsärztlichen Überprüfung. In meinen 20 Jahren in der Verwaltung habe ich eine Überprüfung der AU noch nie erlebt. Wer den Schein abgegeben hat, ist zu Hause geblieben und damit Pasta.

Auch beim Thema Kinderpflege - springt eben in Zukunft nicht mehr die Oma ein, damit Mama und Papa in der Verwaltung arbeiten gehen können, sondern Mama oder Papa bleiben mit dem regulären Kinderpflegeschein beim Kind zu Hause, immerhin 20 Tage im Jahr.

Matti101:
....keiner kann mich im Rahmen des Direktionsrechts anweisen, meine privat erworbenen tschechischen Sprachkenntnisse einzubringen. Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Bestandteil meines Arbeitsvertrages bzw. meiner Stellenbeschreibung.

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