Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 732326 times)

DerLustigeOpa

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4200 am: 22.11.2022 16:22 »
Mal Interesse halber... was wäre den nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt?

Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.

Das würde mich theoretisch auch interessieren.

Mal angenommen man könnte im Gegensatz zu Matti101 nicht mit Tschechischkenntnissen aufwarten und der AG würde Übersetzungsarbeiten Tschechisch-Deutsch anordnen. Was passiert dann, vor allem wenn das nicht eingruppierungsrelevant wäre?

Laut haufe.de können noch weitere Gründe dem Direktionsrecht entgegenstehen: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Anordnungen des Arbeitgebers über die Einzelheiten der Arbeitsleistung und über die notwendige Ordnung und das Verhalten im Betrieb Folge zu leisten, soweit nicht Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag anderes bestimmen. Einfach ausgedrückt darf die Weisung des Arbeitgebers nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Ein Arbeitnehmer muss keine rechtswidrigen oder unbilligen Weisungen des Arbeitgebers befolgen." Quelle
Also?

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4201 am: 22.11.2022 16:43 »
Mal Interesse halber... was wäre den nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt?

Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.

Das würde mich theoretisch auch interessieren.

Mal angenommen man könnte im Gegensatz zu Matti101 nicht mit Tschechischkenntnissen aufwarten und der AG würde Übersetzungsarbeiten Tschechisch-Deutsch anordnen. Was passiert dann, vor allem wenn das nicht eingruppierungsrelevant wäre?

Laut haufe.de können noch weitere Gründe dem Direktionsrecht entgegenstehen: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Anordnungen des Arbeitgebers über die Einzelheiten der Arbeitsleistung und über die notwendige Ordnung und das Verhalten im Betrieb Folge zu leisten, soweit nicht Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag anderes bestimmen. Einfach ausgedrückt darf die Weisung des Arbeitgebers nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Ein Arbeitnehmer muss keine rechtswidrigen oder unbilligen Weisungen des Arbeitgebers befolgen." Quelle
Also?

Finde ich sehr praxisfremd. Aber gut, um meine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte abzuliefern würde ich die fremdsprachlichen Texte mit Google übersetzen lassen und abgeben. Vorab der Hinweis an den AG, dass dies die einzige Möglichkeit ist, mit der ich die Aufgabe lösen kann.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4202 am: 22.11.2022 16:46 »
Die Aussage, dass etwas nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfte, ist doch ein ziemlich banaler Allgemeinplatz. Ein einmaliger Auftragsmord wäre wohl nicht eingruppierungsrelevant, aber dennoch nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Auch objektiv unmögliche Dinge wie ohne Wind um zwei Ecken in ein Probenglas pinkeln (oder tschechisch übersetzen, wenn man kein tschechisch kann) oder unzumutbare Dinge, wie das Trinken der so bewerkstelligten Urinprobe sind es nicht.

DerLustigeOpa

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4203 am: 22.11.2022 17:12 »
Finde ich sehr praxisfremd. Aber gut, um meine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte abzuliefern würde ich die fremdsprachlichen Texte mit Google übersetzen lassen und abgeben. Vorab der Hinweis an den AG, dass dies die einzige Möglichkeit ist, mit der ich die Aufgabe lösen kann.

War eine theoretische Frage. Aber clevere Lösung.

Die Aussage, dass etwas nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfte, ist doch ein ziemlich banaler Allgemeinplatz. Ein einmaliger Auftragsmord wäre wohl nicht eingruppierungsrelevant, aber dennoch nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Auch objektiv unmögliche Dinge wie ohne Wind um zwei Ecken in ein Probenglas pinkeln (oder tschechisch übersetzen, wenn man kein tschechisch kann) oder unzumutbare Dinge, wie das Trinken der so bewerkstelligten Urinprobe sind es nicht.

Danke für die Einordnung und den Lacher.

Demnach sollte man also in Erwägung ziehen, mit Fähigkeiten, die über die für die auszuübende Stelle notwendigen hinausgehen, egal ob Tschechischkenntnisse oder die Fähigkeit ohne Wind um zwei Ecken pinkeln zu können, nicht beim AG hausieren zu gehen bzw. diese nur mit passender Strategie (bspw. dadurch Übernahme höherwertiger Tätigkeiten) nachzuweisen/offenzulegen?

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4204 am: 22.11.2022 17:18 »
Demnach sollte man also in Erwägung ziehen, mit Fähigkeiten, die über die für die auszuübende Stelle notwendigen hinausgehen, egal ob Tschechischkenntnisse oder die Fähigkeit ohne Wind um zwei Ecken pinkeln zu können, nicht beim AG hausieren zu gehen bzw. diese nur mit passender Strategie (bspw. dadurch Übernahme höherwertiger Tätigkeiten) nachzuweisen/offenzulegen?

Oder von einer anderen Seite ans Thema gehen. Es gibt auch Dinge, die man gut kann und die einem Spaß machen, aber überhaupt nichts mit der Arbeit zu tun haben. Warum nicht diese Dinge z.B. beim Personalentwicklungsgespräch thematisieren. So könnten man sich breiter aufstellen und neben dem üblichen Job auch noch Dinge machen, die vielleicht mehr Spaß machen. Und idealerweise langweilige Sachen abgeben.
Stärken weiterentwickeln!

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4205 am: 22.11.2022 17:22 »
Welches Ziel verfolgt man denn damit? Der Arbeitgeber bezahlt einen dafür, 39h/Woche Arbeit in einer Leistung mittlerer Art und Güte zu erledigen, die insgesamt die Wertigkeit der Entgeltgruppe X hat. Ob da jetzt Übersetzungen in tschechisch dabei sind oder nicht, macht doch keinen Unterschied.

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« Antwort #4206 am: 22.11.2022 17:29 »
Welches Ziel verfolgt man denn damit? Der Arbeitgeber bezahlt einen dafür, 39h/Woche Arbeit in einer Leistung mittlerer Art und Güte zu erledigen, die insgesamt die Wertigkeit der Entgeltgruppe X hat. Ob da jetzt Übersetzungen in tschechisch dabei sind oder nicht, macht doch keinen Unterschied.

Ich habe ein über den bloßen Tausch von Arbeit und Geld hinausgehendes Verständnis an das Berufsleben. Arbeit kann auch Selbstverwirklichung und Freude bieten. Dazu gehört aus meiner Sicht auch eine Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Aufgaben. Stärken zu entwickeln und bislang unbekannte Fähigkeiten nutzbar zu machen wären schließlich auch Benefits für den Arbeitgeber.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4207 am: 22.11.2022 17:34 »
Das war nicht singulär auf Dich gemünzt, sondern auf die allg. eher negative Attitüde gegenüber der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber als dessen gesetzlich festgeschriebene Prärogative.

DerLustigeOpa

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4208 am: 22.11.2022 17:36 »
Oder von einer anderen Seite ans Thema gehen. Es gibt auch Dinge, die man gut kann und die einem Spaß machen, aber überhaupt nichts mit der Arbeit zu tun haben. Warum nicht diese Dinge z.B. beim Personalentwicklungsgespräch thematisieren. So könnten man sich breiter aufstellen und neben dem üblichen Job auch noch Dinge machen, die vielleicht mehr Spaß machen. Und idealerweise langweilige Sachen abgeben.
Stärken weiterentwickeln!

Das ist natürlich eine gute/bessere Perspektive und Herangehensweise.

Noch eine Nachfrage. Ich meine mich zu erinnern, des Öfteren hier gelesen zu haben, dass sowohl die Übertragung durch Vorgesetzte, als auch die Übernahme von nicht nur kurzfristig auszuübenden Tätigkeiten außerhalb der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ein abmahnungsfähiges Verhalten darstellt.
Sofern das stimmt: Wie ordnet sich hier das Direktionsrecht ein? Darf eine, durch das Direktionsrecht angeordnete Tätigkeit dann a) wenn mündlich angeordnet nur kurzfristig sein oder muss diese b) entsprechend schriftlich in den Katalog der dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten aufgenommen werden oder c) kann das Direktionsrecht sowieso nur schriftlich ausgeübt werden?

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4209 am: 22.11.2022 17:40 »
Das Direktionsrecht kann auch getanzt werden. Es geht darum, wer beim Arbeitgeber dazu befugt ist.

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4210 am: 22.11.2022 17:41 »
Das war nicht singulär auf Dich gemünzt, sondern auf die allg. eher negative Attitüde gegenüber der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber als dessen gesetzlich festgeschriebene Prärogative.

Hab ich auch nicht so verstanden. Ich finde es eigentlich ganz normal, dass wer die Musik bezahlt auch die Lieder aussucht.

Man geht ja auch nicht in einen Elektronikmarkt, wirft Geld auf den Boden und lässt sich überraschen, ob man dafür eine Waschmaschine oder ein Bügeleisen bekommt.

armerknecht

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4211 am: 22.11.2022 18:15 »
Zitat
Nach dem Willen der Gewerkschaften solle es mindestens 500 Euro mehr geben, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/beamtenbund-verteidigt-forderung-nach-mehr-lohn-im-oeffentlichen-dienst-a-86a43a7a-5039-462b-ad0b-5843eae94748

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4212 am: 22.11.2022 19:07 »
....motiviert von der gestrigen Forumsdiskussion habe ich mich heute mit dem Personalamt und dem Personalrat in Verbindung gesetzt - mit folgendem unwidersprüchlichen Ergebnis:

Meine Sprachmittlertätigkeiten unterliegen nicht dem Direktionsrecht, weil diese eingruppierungsrelevant sind, insbesondere handelt es sich dabei um Spezialkenntnisse, die für sich genommen eine höhere Einstufung rechtfertigen würden - aus diesem Grund werden diese über einen zusätzlichen Honorarvertrag abgegolten (stundengenaue Abrechnung je nach Aufwand).

Mir persönlich geht es in diesem Forum jedoch nicht um rechtliche Auseinandersetzungen, insofern ist mir das Direktionsrecht, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit AU und Kinderpflege u. a. völlig egal. Es geht mir um die tatsächlichen Möglichkeiten, mit denen sich jeder einzelne Beschäftigte gegen geringe Lohnsteigerungen, die sogar hinter der Inflation zurückbleiben, wehren kann. Vordergründig sehe ich hier die Personalknappheit im öD. In der Folge ist jeder Landrat, Bürgermeister, Amtsleiter usw. dankbar, wenn Sachgebiete noch auf einem Mindestmaß arbeitsfähig sind. Das stärkt die individuelle (Macht-)Position der anwesenden Mitarbeiter und diese sollten sie so gut es geht nutzen, um Druck von unten aufzubauen, z. B. mit Blick auf Tarifsteigerungen, Zulagen, Eingruppierungen.

Im Sozial- und Erziehungsdienst haben das die Beschäftigten mit folgendem Grundtenor geschafft "....wenn unsere Arbeit nicht wertgeschätzt wird, sind wir nicht mehr bereit, die Kinder in den Einrichtungen adäquat zu betreuen...." Ergebnis: Zulagen, Regenerationstage u. a.

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4213 am: 22.11.2022 19:10 »
Meine Sprachmittlertätigkeiten unterliegen nicht dem Direktionsrecht, weil diese eingruppierungsrelevant sind, insbesondere handelt es sich dabei um Spezialkenntnisse, die für sich genommen eine höhere Einstufung rechtfertigen würden - aus diesem Grund werden diese über einen zusätzlichen Honorarvertrag abgegolten (stundengenaue Abrechnung je nach Aufwand).

Na da wurden dir aber unvollständige Informationen gegeben. Wenn diese Tätigkeit z.B. nur 10 % deiner gesamten Tätigkeiten ausmachen würde, wäre sie in der Regel nicht eingruppierungsrelevant und somit vom Direktionsrecht gedeckt.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4214 am: 22.11.2022 19:15 »
Es ist vor allem ein falsches Ergebnis. Maßgeblich für die Reichweite des Direktionsrechts ist nicht, ob irgendeine Teiltätigkeit eine andere Wertigkeit hat, sondern ob sich die Eingruppierung insgesamt ändert. Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeitsänderung dann, wenn sie zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt. Sofern korrekt wiedergegeben, sind die Ausführungen höchst mangelhaft.