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Tarifverhandlungen und die Inflation
JesuisSVA:
Welches Ziel verfolgt man denn damit? Der Arbeitgeber bezahlt einen dafür, 39h/Woche Arbeit in einer Leistung mittlerer Art und Güte zu erledigen, die insgesamt die Wertigkeit der Entgeltgruppe X hat. Ob da jetzt Übersetzungen in tschechisch dabei sind oder nicht, macht doch keinen Unterschied.
Organisator:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 17:22 ---Welches Ziel verfolgt man denn damit? Der Arbeitgeber bezahlt einen dafür, 39h/Woche Arbeit in einer Leistung mittlerer Art und Güte zu erledigen, die insgesamt die Wertigkeit der Entgeltgruppe X hat. Ob da jetzt Übersetzungen in tschechisch dabei sind oder nicht, macht doch keinen Unterschied.
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Ich habe ein über den bloßen Tausch von Arbeit und Geld hinausgehendes Verständnis an das Berufsleben. Arbeit kann auch Selbstverwirklichung und Freude bieten. Dazu gehört aus meiner Sicht auch eine Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Aufgaben. Stärken zu entwickeln und bislang unbekannte Fähigkeiten nutzbar zu machen wären schließlich auch Benefits für den Arbeitgeber.
JesuisSVA:
Das war nicht singulär auf Dich gemünzt, sondern auf die allg. eher negative Attitüde gegenüber der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber als dessen gesetzlich festgeschriebene Prärogative.
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: Organisator am 22.11.2022 17:18 ---Oder von einer anderen Seite ans Thema gehen. Es gibt auch Dinge, die man gut kann und die einem Spaß machen, aber überhaupt nichts mit der Arbeit zu tun haben. Warum nicht diese Dinge z.B. beim Personalentwicklungsgespräch thematisieren. So könnten man sich breiter aufstellen und neben dem üblichen Job auch noch Dinge machen, die vielleicht mehr Spaß machen. Und idealerweise langweilige Sachen abgeben.
Stärken weiterentwickeln!
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Das ist natürlich eine gute/bessere Perspektive und Herangehensweise.
Noch eine Nachfrage. Ich meine mich zu erinnern, des Öfteren hier gelesen zu haben, dass sowohl die Übertragung durch Vorgesetzte, als auch die Übernahme von nicht nur kurzfristig auszuübenden Tätigkeiten außerhalb der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ein abmahnungsfähiges Verhalten darstellt.
Sofern das stimmt: Wie ordnet sich hier das Direktionsrecht ein? Darf eine, durch das Direktionsrecht angeordnete Tätigkeit dann a) wenn mündlich angeordnet nur kurzfristig sein oder muss diese b) entsprechend schriftlich in den Katalog der dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten aufgenommen werden oder c) kann das Direktionsrecht sowieso nur schriftlich ausgeübt werden?
JesuisSVA:
Das Direktionsrecht kann auch getanzt werden. Es geht darum, wer beim Arbeitgeber dazu befugt ist.
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