Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 734114 times)

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4230 am: 22.11.2022 20:26 »
Vor 20 Jahren Jahren war das Arbeitskräfteangebot in vielen Bereichen des ö D höher als die Nachfrage nach Arbeitskräften. Ich erinnere mich noch an Bewerberauswahlverfahren - 30 Berwerbungen auf eine Verwaltungsstelle. Da war auch das Direktionsrecht erfolgreich anwendbar. Die Zeiten haben sich geändert. Das Arbeitskräfteangebot ist gesunken. Es gibt auf viele Stellenausschreibungen kaum noch Bewerber.

....und dann kommt in dieser Zeit noch ein Spezi, der das Direktionsrecht wirksam anwenden will.
Da das Direktionsrecht innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes in Deutschland täglich zig millionenfach wirksam angewandt wird, erschließt sich die Vorbringung nicht.

Bei allem Respekt vor SVA‘s rechtlicher Expertise, wie hier in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich für meinen Teil kann und will es rechtlich nicht beurteilen, wo dieses endet.

Praktisch bin ich aber voll auf Mattis Seite. Wenn mein Arbeitgeber mich anwiese japanisch zu übersetzen, weil ich zufällig japanisch könnte, und sonst keiner im Unternehmen, wäre mein Antwort die selbe wie die von Matti.

Und wenn der AG trotzdem darauf bestünde, käme halt nur Sülze raus. Z.B. „Draußen ist kälter als nachts.“

Da Du zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet bist und diese Leistung bewusst und vorsätzlich nicht erbringst, dürfte jeder Arbeitgeber besser ohne als mit bockigem Kind fahren.

Als Leistung Mittlerer Art und Güte würde ich das korrekte übersetzen der japanischen Sprache nicht bezeichnen. Und dann wünsche ich ihm viel Glück, bei der Suche nach einer Fachkraft mit der Zusatzqualifikation „Japansich“.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4231 am: 22.11.2022 20:29 »
Dann täuscht Du Dich schlicht über den Inhalt des Begriffs der mittleren Art und Güte.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4232 am: 22.11.2022 20:29 »
....ob das Direktionsrecht alltäglich millionenfach wirksam angewendet wird, ist die Frage. Ich habe da meine Zweifel. Viele Arbeitnehmer haben ihre Position vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels erkannt und ich sehe überwiegend die Machtlosigkeit der Arbeitgeber und sogar der Gesetzgeber.

Ein weiteres Beipiel soll dies aus meiner Sicht verdeutlichen: Tausende Pflegekräfte haben sich vor einem Jahr der Coroana - Impfpflicht widersetzt. In den meisten Fällen ist das ohne Konsequenzen geblieben. Denn auch in der Pflege herrscht akuter Arbeitskräftemangel.

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4233 am: 22.11.2022 20:34 »
Noch eine Frage an dich SVA:

Ich schätze dich als Menschen mit marktwirtschaftlicher Orientierung ein.
Richtig?

Vor diesen Hintergrund: Siehst du es für einen AN nicht als geboten an, ein Alleinstellungsmerkmal, wie beispielsweise die Beherrschung der japanischen Sprache, und deren Anwendung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, monetär vom Arbeitgeber vergüten zu lassen?

Ich jetzt komm mir bitte nicht mit „Leistung mittlerer Art und Güte“.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4234 am: 22.11.2022 20:36 »
....ob das Direktionsrecht alltäglich millionenfach wirksam angewendet wird, ist die Frage. Ich habe da meine Zweifel. Viele Arbeitnehmer haben ihre Position vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels erkannt und ich sehe überwiegend die Machtlosigkeit der Arbeitgeber und sogar der Gesetzgeber.

Ein weiteres Beipiel soll dies aus meiner Sicht verdeutlichen: Tausende Pflegekräfte haben sich vor einem Jahr der Coroana - Impfpflicht widersetzt. In den meisten Fällen ist das ohne Konsequenzen geblieben. Denn auch in der Pflege herrscht akuter Arbeitskräftemangel.
Ich sehe keine Machtlosigkeit "der" Arbeitgeber, manche dürften das aber wohl sein.  Die Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung findet tagtäglich zig millionenfach statt und hat auch Wirkung. Oder bezweifelst Du, dass bspw. Schichtpläne geschrieben werden?

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4235 am: 22.11.2022 20:36 »
Dann täuscht Du Dich schlicht über den Inhalt des Begriffs der mittleren Art und Güte.

Dann sei es so, und ich wünsche dem AG, der sich an den einschlägigen Urteilen des BAG orientiert, viel Glück bei der Personalsuche.

JesuisSVA

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« Antwort #4236 am: 22.11.2022 20:37 »
Noch eine Frage an dich SVA:

Ich schätze dich als Menschen mit marktwirtschaftlicher Orientierung ein.
Richtig?

Vor diesen Hintergrund: Siehst du es für einen AN nicht als geboten an, ein Alleinstellungsmerkmal, wie beispielsweise die Beherrschung der japanischen Sprache, und deren Anwendung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, monetär vom Arbeitgeber vergüten zu lassen?

Ich jetzt komm mir bitte nicht mit „Leistung mittlerer Art und Güte“.

Marktwirtschaft bedarf eines Rechtsrahmens. Zu diesem gehört es, Verträge einzuhalten. Das halte ich für geboten.

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4237 am: 22.11.2022 20:39 »
Noch eine Frage an dich SVA:

Ich schätze dich als Menschen mit marktwirtschaftlicher Orientierung ein.
Richtig?

Vor diesen Hintergrund: Siehst du es für einen AN nicht als geboten an, ein Alleinstellungsmerkmal, wie beispielsweise die Beherrschung der japanischen Sprache, und deren Anwendung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, monetär vom Arbeitgeber vergüten zu lassen?

Ich jetzt komm mir bitte nicht mit „Leistung mittlerer Art und Güte“.

Marktwirtschaft bedarf eines Rechtsrahmens. Zu diesem gehört es, Verträge einzuhalten. Das halte ich für geboten.

Das beantwortet meine Frage nicht.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4238 am: 22.11.2022 20:40 »
Dann täuscht Du Dich schlicht über den Inhalt des Begriffs der mittleren Art und Güte.

Dann sei es so, und ich wünsche dem AG, der sich an den einschlägigen Urteilen des BAG orientiert, viel Glück bei der Personalsuche.

Arbeitsverhältnisse sind Rechtsverhältnisse, in denen Arbeit gegen Geld getauscht wird. Mithin formt das Recht diese Verhältnisse. Ich schätze Arbeitgeber, die ihr Handeln an der Rechtsprechung des BAG ausrichten. Wäre das häufiger der Fall, bräuchte es dieses Forum nicht.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4239 am: 22.11.2022 20:44 »
Noch eine Frage an dich SVA:

Ich schätze dich als Menschen mit marktwirtschaftlicher Orientierung ein.
Richtig?

Vor diesen Hintergrund: Siehst du es für einen AN nicht als geboten an, ein Alleinstellungsmerkmal, wie beispielsweise die Beherrschung der japanischen Sprache, und deren Anwendung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, monetär vom Arbeitgeber vergüten zu lassen?

Ich jetzt komm mir bitte nicht mit „Leistung mittlerer Art und Güte“.

Marktwirtschaft bedarf eines Rechtsrahmens. Zu diesem gehört es, Verträge einzuhalten. Das halte ich für geboten.

Das beantwortet meine Frage nicht.

Doch, das beantwortet sie vollumfänglich. Übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus, hat der Arbeitnehmer auch dann Leistung mittlerer Art und Güte zu erbringen, wenn er deshalb einen Furz quersitzen hat. Ansonsten erfüllt er seinen Vertrag nicht. Auf die Erfüllung von Verträgen beruht aber der Austausch von Waren und Dienstleistungen.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4240 am: 22.11.2022 20:44 »
....ob das Direktionsrecht alltäglich millionenfach wirksam angewendet wird, ist die Frage. Ich habe da meine Zweifel. Viele Arbeitnehmer haben ihre Position vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels erkannt und ich sehe überwiegend die Machtlosigkeit der Arbeitgeber und sogar der Gesetzgeber.

Ein weiteres Beipiel soll dies aus meiner Sicht verdeutlichen: Tausende Pflegekräfte haben sich vor einem Jahr der Coroana - Impfpflicht widersetzt. In den meisten Fällen ist das ohne Konsequenzen geblieben. Denn auch in der Pflege herrscht akuter Arbeitskräftemangel.
Ich sehe keine Machtlosigkeit "der" Arbeitgeber, manche dürften das aber wohl sein.  Die Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung findet tagtäglich zig millionenfach statt und hat auch Wirkung. Oder bezweifelst Du, dass bspw. Schichtpläne geschrieben werden?

....das mag schon sein, aber auch bei den Schichtplänen geraten Arbeitgeber an ihre Grenzen. Wenn z. B. die alleinerziehende Mutter nur in der Frühschicht arbeiten möchte, hat der Arbeitgeber i. d. R. die Wahl, dem Wunsch der Arbeitnehmerin zu entsprechen oder das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Letzteres wird wiederum schwierig.... eine Arbeitskraft mit ständiger Frühschicht ist besser als keine Arbeitskraft.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4241 am: 22.11.2022 20:45 »
Auch das ist eine unbeachtliche Vorbringung, denn mit der Veröffentlichung des Dienstplans übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus, egal, wie dieser zustandegekommen ist.

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4242 am: 22.11.2022 20:48 »
Noch eine Frage an dich SVA:

Ich schätze dich als Menschen mit marktwirtschaftlicher Orientierung ein.
Richtig?

Vor diesen Hintergrund: Siehst du es für einen AN nicht als geboten an, ein Alleinstellungsmerkmal, wie beispielsweise die Beherrschung der japanischen Sprache, und deren Anwendung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, monetär vom Arbeitgeber vergüten zu lassen?

Ich jetzt komm mir bitte nicht mit „Leistung mittlerer Art und Güte“.

Marktwirtschaft bedarf eines Rechtsrahmens. Zu diesem gehört es, Verträge einzuhalten. Das halte ich für geboten.

Das beantwortet meine Frage nicht.

Doch, das beantwortet sie vollumfänglich. Übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus, hat der Arbeitnehmer auch dann Leistung mittlerer Art und Güte zu erbringen, wenn er deshalb einen Furz quersitzen hat. Ansonsten erfüllt er seinen Vertrag nicht. Auf die Erfüllung von Verträgen beruht aber der Austausch von Waren und Dienstleistungen.

Nein. Die Frage war nicht, ob die Marktwirtschaft eines Rechtsrahmens bedarf.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4243 am: 22.11.2022 20:49 »
Da das weder Kern noch ausschließlicher Inhalt meiner Antwort war, kann das dahingestellt bleiben.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4244 am: 22.11.2022 20:54 »
Auch das ist eine unbeachtliche Vorbringung, denn mit der Veröffentlichung des Dienstplans übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus, egal, wie dieser zustandegekommen ist.

...unter den heutigen Gegebenheiten arbeiten Dienstvorgesetzte und Mitarbeiter bei der Erstellung von Schichtplänen zusammen (Kooperation), die Arbeitgeber sind gehalten, die Wünsche der Mitarbeiter weitestgehend zu berücksichtigen, ansonsten ist die Existenz der Einrichtung in Gefahr.