Noch eine Frage an dich SVA:
Ich schätze dich als Menschen mit marktwirtschaftlicher Orientierung ein.
Richtig?
Vor diesen Hintergrund: Siehst du es für einen AN nicht als geboten an, ein Alleinstellungsmerkmal, wie beispielsweise die Beherrschung der japanischen Sprache, und deren Anwendung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, monetär vom Arbeitgeber vergüten zu lassen?
Ich jetzt komm mir bitte nicht mit „Leistung mittlerer Art und Güte“.