Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 733902 times)

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4245 am: 22.11.2022 20:56 »
Wer hält Arbeitgeber dazu an? Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4246 am: 22.11.2022 20:58 »
Wer hält Arbeitgeber dazu an? Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?

Der Arbeitskräftemangel hält Arbeitgeber dazu an, bei der Erstellung von Dienstplänen zu kooperieren. Ansonsten suchen sich die Mitarbeiter eine andere Arbeitsstelle, die ihre Wünsche berücksichtigt.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4247 am: 22.11.2022 21:02 »
Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4248 am: 22.11.2022 21:06 »
So wie der AG sein Direktionsrecht ausüben kann, kann der AN auch sein Kündigungsrecht ausüben. Als einseitige
Willenserklärung.

In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen.  ;)

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4249 am: 22.11.2022 21:08 »
Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?


Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4250 am: 22.11.2022 21:09 »
So wie der AG sein Direktionsrecht ausüben kann, kann der AN auch sein Kündigungsrecht ausüben. Als einseitige
Willenserklärung.

In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen.  ;)
Das mag sein oder nicht so sein. Es ändert nichts an der Reichweite des Direktionsrechts und daran, dass es täglich zig millionenfach ausgeübt wird.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4251 am: 22.11.2022 21:09 »
Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?


Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.

Also ziehst Du jetzt doch in Zweifel, dass bspw. Dienstpläne geschrieben werden?

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4252 am: 22.11.2022 21:16 »
Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?


Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.

Also ziehst Du jetzt doch in Zweifel, dass bspw. Dienstpläne geschrieben werden?

...sicherlich werden Dienstpläne geschrieben, aber nicht im Über- und Unterordnungsprinzip bzw. im Sinne von Anweisung, sondern i. d. R. in kooperativen Absprachen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Letztere berücksichtigen die Wünsche so gut es geht, um ihre Mitarbeiter möglichst lange zu halten.

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4253 am: 22.11.2022 21:16 »
So wie der AG sein Direktionsrecht ausüben kann, kann der AN auch sein Kündigungsrecht ausüben. Als einseitige
Willenserklärung.

In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen.  ;)
Das mag sein oder nicht so sein. Es ändert nichts an der Reichweite des Direktionsrechts und daran, dass es täglich zig millionenfach ausgeübt wird.

Genau das habe ich mit dem ersten Satz zum Ausdruck gebracht.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4254 am: 22.11.2022 21:19 »
Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?


Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.

Also ziehst Du jetzt doch in Zweifel, dass bspw. Dienstpläne geschrieben werden?

...sicherlich werden Dienstpläne geschrieben, aber nicht im Über- und Unterordnungsprinzip bzw. im Sinne von Anweisung, sondern i. d. R. in kooperativen Absprachen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Letztere berücksichtigen die Wünsche so gut es geht, um ihre Mitarbeiter möglichst lange zu halten.

Also übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht durch Veröffentlichung des Dienstplans aus - millionenfach. Und da anzunehmen ist, dass die Masse der Arbeitnehmer diesen Folge leistet, tut er dies sogar effektiv.

Matti101

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« Antwort #4255 am: 22.11.2022 21:22 »
...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4256 am: 22.11.2022 21:28 »
Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?


Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.

Also ziehst Du jetzt doch in Zweifel, dass bspw. Dienstpläne geschrieben werden?

...sicherlich werden Dienstpläne geschrieben, aber nicht im Über- und Unterordnungsprinzip bzw. im Sinne von Anweisung, sondern i. d. R. in kooperativen Absprachen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Letztere berücksichtigen die Wünsche so gut es geht, um ihre Mitarbeiter möglichst lange zu halten.

Also übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht durch Veröffentlichung des Dienstplans aus - millionenfach. Und da anzunehmen ist, dass die Masse der Arbeitnehmer diesen Folge leistet, tut er dies sogar effektiv.

Was SVA dir damit sagen will ist, dass der AG rechtlich betrachtet auch dann sein Direktionsrecht ausübt, wenn er vor Veröffentlichung des Dienstplanes den MA Max Mustermann nach dessen zeitlichen Präferenzen befragt, und die zeitliche Einteilung von MA Max Mustermann im Dienstplan im wesentlichen oder auch nur teilweise nach dessen persönlichen Befindlichkeiten „festlegt“.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4257 am: 22.11.2022 21:29 »
...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
Ob Du Dich unbotmäßig verhalten möchtest, ist Dein Bier. Wir haben doch gerade zusammen erarbeitet, dass das Direktionsrecht ständig zig millionenfach ausgeübt wird, und zwar auch effektiv. Dienstpläne sind ja nur ein kleiner Ausschnitt, auch die Anweisung, demnächst 100g-Papier statt 80g-Papier zu verwenden, für größere Kopiervorhaben den Kopierer in Raum 11b und nicht den in Raum 17a zu verwenden, ab nächsten Monat nicht mehr die alten Vordrucke zu verwenden... ist ja die Ausübung des Direktionsrechts.

tonystaks

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4258 am: 22.11.2022 21:52 »
Da das weder Kern noch ausschließlicher Inhalt meiner Antwort war, kann das dahingestellt bleiben.

Du könntest politisch große Karriere machen, mit der Fähigkeit konkreten Fragen auszuweichen.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4259 am: 22.11.2022 22:46 »
Dann täuscht Du Dich schlicht über den Inhalt des Begriffs der mittleren Art und Güte.
Wenn man von Anfang an schlecht übersetzt, hat der AG ein Problem mit der Feststellung was die  mittleren Art und Güte ist.
Wenn man aufgrund von "bockigkeit" plötzlich schlechter Übersetzt, dann wird da ein Schuh draus.