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Tarifverhandlungen und die Inflation
JesuisSVA:
--- Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 21:06 ---So wie der AG sein Direktionsrecht ausüben kann, kann der AN auch sein Kündigungsrecht ausüben. Als einseitige
Willenserklärung.
In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen. ;)
--- End quote ---
Das mag sein oder nicht so sein. Es ändert nichts an der Reichweite des Direktionsrechts und daran, dass es täglich zig millionenfach ausgeübt wird.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:08 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:02 ---Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?
--- End quote ---
Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.
--- End quote ---
Also ziehst Du jetzt doch in Zweifel, dass bspw. Dienstpläne geschrieben werden?
Matti101:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:09 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:08 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:02 ---Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?
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Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.
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Also ziehst Du jetzt doch in Zweifel, dass bspw. Dienstpläne geschrieben werden?
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...sicherlich werden Dienstpläne geschrieben, aber nicht im Über- und Unterordnungsprinzip bzw. im Sinne von Anweisung, sondern i. d. R. in kooperativen Absprachen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Letztere berücksichtigen die Wünsche so gut es geht, um ihre Mitarbeiter möglichst lange zu halten.
tonystaks:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:09 ---
--- Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 21:06 ---So wie der AG sein Direktionsrecht ausüben kann, kann der AN auch sein Kündigungsrecht ausüben. Als einseitige
Willenserklärung.
In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen. ;)
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Das mag sein oder nicht so sein. Es ändert nichts an der Reichweite des Direktionsrechts und daran, dass es täglich zig millionenfach ausgeübt wird.
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Genau das habe ich mit dem ersten Satz zum Ausdruck gebracht.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:16 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:09 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:08 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:02 ---Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?
--- End quote ---
Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.
--- End quote ---
Also ziehst Du jetzt doch in Zweifel, dass bspw. Dienstpläne geschrieben werden?
--- End quote ---
...sicherlich werden Dienstpläne geschrieben, aber nicht im Über- und Unterordnungsprinzip bzw. im Sinne von Anweisung, sondern i. d. R. in kooperativen Absprachen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Letztere berücksichtigen die Wünsche so gut es geht, um ihre Mitarbeiter möglichst lange zu halten.
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Also übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht durch Veröffentlichung des Dienstplans aus - millionenfach. Und da anzunehmen ist, dass die Masse der Arbeitnehmer diesen Folge leistet, tut er dies sogar effektiv.
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