Ist leider bei der bAV nicht anders als bei der GRV. Wenn man das Geld wenigstens in einen ETF buttern dürfte, statt es zwangsweise umzuverteilen, hätte man am Ende wesentlich mehr. Vermutlich selbst dann, wenn ausgerechnet im Renteneintrittsjahr eine Weltwirtschaftskrise eintritt.
FDP-Wähler ? :-)
Die weitaus meisten Leute, geben ihr Netto-Entgelt (nahezu) aus oder verheizen Rücklagen in Krisenzeiten. Ein -privater- ETF ändert daran nichts. Wenn ein Gläubiger kommt, ist der weg. Ihre Ansprüche aus der VBL sind erst bei Auszahlung dem Grunde nach pfändbar.
Es soll schonmal vorgekommen sein, dass ich auf einem Wahlzettel ein Kreuz bei einer Partei oder einer Person, die die FDP repräsentiert, gemacht habe. Generell halte ich es allerdings so, dass ich nicht aus purer Ideologie jedes Mal die selbe Partei wähle, sondern bei jeder Wahl erneut abwäge.
Dass es in Zeiten vom Wett-"wer hat die höchsten Klarna-Schulden"-posten in Sozialen Medien stark dazu führen würde, die Anzahl der Grundhilfeempfänger im rentenfähigen Alter zu erhöhen, stellt kein Wunder dar. Insofern wäre meine Idee auch weniger, Rentenbeiträge komplett zu streichen und direkt als Nettoauszahlung in Eigenverantwortung eines Jeden aufs Konto zu bringen. Stattdessen sollte es die Option geben, meinentwegen auch bei der DRV direkt ein wenig mitbestimmen zu können, wo die übers Leben gerechnet doch ziemlich hohen Beiträge reingesteckt werden und uns alle zu Kapitalisten zu machen.
Meinentwegen kann auch ein bestimmter Schlüssel mit prozentualen von-bis Werten vorgegeben werden, bei denen jeweils investiert werden muss bzw. kann. Um Risiko rauszunehmen, könnte man bspw. vorgeben, dass <ALTER>% mindestens in A- Anleihen angelegt sein müssen, um die im Alter zu erwartende Rente zu stabilisieren, je näher man dem Renteneintritt kommt. Zusätzlich dürfen dann bspw. 20% in beliebige Einzelaktien investiert werden, 5% in Kryptos und der Rest in irgendwelche ETFs, die bspw. min. 5 Mrd. Volumen haben und min. 15% der weltweiten Marktkapitalisierung enthalten müssen.
Da die Geschichte über die DRV läuft, könnte der Gesetzgeber sie dann auch vor Pfändung schützen und lediglich die später tatsächlich ausbezahlten Rentenbeträge als normales Einkommen bis zur bereits existierenden Grenze pfändbar machen. Wäre soweit auch sinnvoll, weil der Rentenansparer auch unter anderen Umständen nicht an seine Renteninvestitionen käme, um bspw. ein Haus davon zu kaufen oder es in der Kneipe zu versaufen.