Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 723597 times)

Romsen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 134
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #885 am: 27.06.2022 16:26 »
Naja, wenn ich mir die Forumsaktivitäten hier so anschaue (Wochenende tote Hose, aber Montags pünktlich zur Arbeitszeit wieder sehr aktiv) scheint es noch nicht so schlimm, in Bezug auf die Aufgabenlast, zu sein.

TVWaldschrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 408
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #886 am: 27.06.2022 16:28 »
Naja, wenn ich mir die Forumsaktivitäten hier so anschaue (Wochenende tote Hose, aber Montags pünktlich zur Arbeitszeit wieder sehr aktiv) scheint es noch nicht so schlimm, in Bezug auf die Aufgabenlast, zu sein.

Teils teils würde ich sagen. Ich sitze bei Regen an meinem Gleittag am Schreibtisch :)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #887 am: 27.06.2022 17:05 »
Ich habe keine Arbeitszeit.

Romsen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 134
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #888 am: 27.06.2022 17:26 »
Ich habe keine Arbeitszeit.

Das ist natürlich schon das nächste Level

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #889 am: 27.06.2022 20:10 »
Ich habe keine Arbeitszeit.
Seit wann bist du Beamter?
Ansonsten erlaub ich mir auf die europäische Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) sowie Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verweisen  ;)
Ansonsten gilt: Es interessant, bei wem gibts solche Möglichkeit?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #890 am: 28.06.2022 06:50 »
Ich habe keine Arbeitszeit.
Seit wann bist du Beamter?
Ansonsten erlaub ich mir auf die europäische Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) sowie Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verweisen  ;)
Ansonsten gilt: Es interessant, bei wem gibts solche Möglichkeit?
In MKD natürlich. Frau will doch immer Zugriff auf Mann haben.

Man hat durch die Arbeitszeitrichtlinie eine Dokumentationspflicht aufgedrückt bekommen die Anwesenheits-/Erreichbarkeitszeiten niederzuschreiben.
Wir haben z.B. bei uns Funktionszeiten, da muss der Dienstposten funktionieren, dass heißt aber nicht, dass das meine Arbeitszeiten sind. 8)
Denn meine Zeiten in der ich arbeite, die wähle ich mir lieber selber aus, oder meinst du, dass ich dieses Forumsbespaßen auf Kosten der fakturierbaren Zeiten bei meinem AG mache?  :o
Mitnichten, dass mache ich während meiner ständigen Mikro-Pausen.
Als PR dürfte man das wahrscheinlich im Rahmen der Freistellung. :P

Herbert Meyer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 406
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #891 am: 28.06.2022 07:42 »
Die Preissteigerungen der Immobilien übersteigen die Inflation bei Weitem.

Die meisten Renovierungen und Sanierungen lassen sich auch um Jahre verschieben.

Bei diesen Rechnungen wird immer vergessen, dass man den Wocheneinkauf nicht mit einem Quadratdezimeter des Wohnzimmers bezahlt, in dem man gerade sitzt. Die Preissteigerung selbstbewohnter Immobilien wird frühestens mit Eintritt von Pflegestufe 2 relevant.

OrganisationsGuy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #892 am: 28.06.2022 08:14 »
Ich habe keine Arbeitszeit.
Seit wann bist du Beamter?
Ansonsten erlaub ich mir auf die europäische Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) sowie Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verweisen  ;)
Ansonsten gilt: Es interessant, bei wem gibts solche Möglichkeit?
In MKD natürlich. Frau will doch immer Zugriff auf Mann haben.

Man hat durch die Arbeitszeitrichtlinie eine Dokumentationspflicht aufgedrückt bekommen die Anwesenheits-/Erreichbarkeitszeiten niederzuschreiben.
Wir haben z.B. bei uns Funktionszeiten, da muss der Dienstposten funktionieren, dass heißt aber nicht, dass das meine Arbeitszeiten sind. 8)
Denn meine Zeiten in der ich arbeite, die wähle ich mir lieber selber aus, oder meinst du, dass ich dieses Forumsbespaßen auf Kosten der fakturierbaren Zeiten bei meinem AG mache?  :o
Mitnichten, dass mache ich während meiner ständigen Mikro-Pausen.
Als PR dürfte man das wahrscheinlich im Rahmen der Freistellung. :P

Soll heißen du zeigst deinem AG jedes mal bevor du dieses Forum aufrufst an das die kommenden Minuten nicht als Arbeitszeit gewertet werden? Beispielsweise durch eine Buchung im Zeiterfassungssystem?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,503
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #893 am: 28.06.2022 08:48 »

Bei diesen Rechnungen wird immer vergessen, dass man den Wocheneinkauf nicht mit einem Quadratdezimeter des Wohnzimmers bezahlt, in dem man gerade sitzt. Die Preissteigerung selbstbewohnter Immobilien wird frühestens mit Eintritt von Pflegestufe 2 relevant.

Natürlich. Aber es gehört zur Wahrheit dazu. Also einerseits schreien, weil die Vermögen so stark steigen, obwohl andere Leute am Rande der Belastungen der täglichen Kosten sind, und hierbei zu verkennen, dass es teils die gleiche Gruppe ist, gehört einfach in die Diskussion.

Zudem sollte man seine Immobilie tunlichst vor dem typischen Zeitpunkt der Gebrechlichkeit "verwerten".
 

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #894 am: 28.06.2022 08:48 »
Soll heißen du zeigst deinem AG jedes mal bevor du dieses Forum aufrufst an das die kommenden Minuten nicht als Arbeitszeit gewertet werden? Beispielsweise durch eine Buchung im Zeiterfassungssystem?

Pausen werden doch gesammelt erfasst mit 30-45 Minuten.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #895 am: 28.06.2022 08:54 »
Ich habe keine Arbeitszeit.
Seit wann bist du Beamter?
Ansonsten erlaub ich mir auf die europäische Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) sowie Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verweisen  ;)
Ansonsten gilt: Es interessant, bei wem gibts solche Möglichkeit?
In MKD natürlich. Frau will doch immer Zugriff auf Mann haben.

Man hat durch die Arbeitszeitrichtlinie eine Dokumentationspflicht aufgedrückt bekommen die Anwesenheits-/Erreichbarkeitszeiten niederzuschreiben.
Wir haben z.B. bei uns Funktionszeiten, da muss der Dienstposten funktionieren, dass heißt aber nicht, dass das meine Arbeitszeiten sind. 8)
Denn meine Zeiten in der ich arbeite, die wähle ich mir lieber selber aus, oder meinst du, dass ich dieses Forumsbespaßen auf Kosten der fakturierbaren Zeiten bei meinem AG mache?  :o
Mitnichten, dass mache ich während meiner ständigen Mikro-Pausen.
Als PR dürfte man das wahrscheinlich im Rahmen der Freistellung. :P

Soll heißen du zeigst deinem AG jedes mal bevor du dieses Forum aufrufst an das die kommenden Minuten nicht als Arbeitszeit gewertet werden? Beispielsweise durch eine Buchung im Zeiterfassungssystem?
Wozu? Ich muss die Funktionszeiten des Dienstposten dokumentieren. Die erfülle ich durchgängig (quasie 24x7) da ich durchgängig telefonisch erreichbar bin und dokumentiere es, wenn ich mal nicht erreichbar sein will oder muss.
Ich dokumentiere nicht kleinteilig die geleistete Arbeit, die wird durch meine Arbeitsleistung in Form von Ergebnissen hinreichend dokumentiert. Dafür braucht man keinen Quatsch wie Anwesenheitslisten oder Nasebohrerzeiten.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #896 am: 28.06.2022 09:30 »
Soll heißen du zeigst deinem AG jedes mal bevor du dieses Forum aufrufst an das die kommenden Minuten nicht als Arbeitszeit gewertet werden? Beispielsweise durch eine Buchung im Zeiterfassungssystem?

Pausen werden doch gesammelt erfasst mit 30-45 Minuten.

...Einzelpausen müssen mindestens 15 min. lang sein, um als solche gewertet zu werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DiVO

  • Gast
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #897 am: 28.06.2022 09:32 »
Die Preissteigerungen der Immobilien übersteigen die Inflation bei Weitem.

Die meisten Renovierungen und Sanierungen lassen sich auch um Jahre verschieben.

Bei diesen Rechnungen wird immer vergessen, dass man den Wocheneinkauf nicht mit einem Quadratdezimeter des Wohnzimmers bezahlt, in dem man gerade sitzt. Die Preissteigerung selbstbewohnter Immobilien wird frühestens mit Eintritt von Pflegestufe 2 relevant.

Klarstellung: In Deutschland gibt es keine drei Pflegestufen mehr, es gibt seit der letzten Reform fünf Pflegegrade.

Und was hat das Vorliegen eines Pflegegrads mit der Preissteigerung einer selbbewohnten Immobilie zu tun?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #898 am: 28.06.2022 09:38 »
...vielleicht, weil diese dann zur Begleichung der Pflegekosten herangezogen werden kann?...je höher der preissteigerungsbedingte Verwertungswert, desto weniger staatliche Hilfe erforderlich...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Herbert Meyer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 406
Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #899 am: 28.06.2022 10:39 »
Selbstbewohntes Eigentum ist halt nur mit großen Abstrichen als "private Altersvorsorge" anzusehen. Das werden auch noch zahlreiche Immobilienkäufer der vergangenen Jahre feststellen, wenn sie dann kurz vor der Rente das Häuschen abbezahlt haben und realisieren, dass statt "mietfreies Wohnen" auf einmal die ersten Modernisierungen auf sie warten, die staatlichen Rentenleistungen aber nicht zur weiteren Finanzierung des Eigenheims ausreichen. Natürlich kann dann mit Ende 60, wenn man noch ein paar fitte Jahre vor sich hat, der Wertzuwachs realisieren und in eine Mietwohnung ziehen - aber wer macht / möchte das wirklich? Deshalb ist es für meinen Lebensstandard relativ egal, ob mein Häuschen nun gerade mit 150.000 Euro oder mit 500.000 Euro bewertet wird. Da sind Inflation und Börsenkurse deutlich relevanter.

Übrigens wird aufgrund dieser Wertzuwachs-Argumentation auch ein Großteil der Immobilienbesitzer im 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung als Superreiche geführt. Da ist Oma-Lieschen mit ihrem Häuschen statistisch auf einmal High-Society, aber weiß gar nix davon.