Der Unternehmer legt den Preis seiner Ware fest und darauf ist er verpflichtet die Ust aufzuschlagen und einzuziehen, egal welchen Gestehungskosten er hat.
Zu einem Aufschlag ist er nicht verpflichtet. Gegenstand der Besteuerung ist sein Umsatz. Der Aufschlag ist lediglich die Praxis zwecks Weitergabe an den Kunden.
Er ist verpflichtet es auf der Rechnung auszuweisen und abzuführen. Da ist es vollkommen egal welchen Nettopreis er festlegt. Dieser "Aufschlag" steht nicht zu seiner Disposition, der ist gesetzlich festgelegt (s.u.).
Der Unternehmer hat keine wirtschaftliche Belastung durch die Umsatzsteuer (außer die Kosten für die Verwaltung dieser im Auftrag des Staates). Um Ende des Jahre zahlt ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer 0 Umsatzsteuer an den Staat. Diese Steuer zahlt letztendlich der nicht Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, bzw. Privatperson.
Natürlich hat der Unternehmer diese Belastung. Sein Umsatz wird besteuert. Dass er diese vorhersehbare Belastung bei seiner Preisgestaltung berücksichtigt hat, ändert daran nicht. Entsprechend zahlt der Kunde als nicht Umsatzsteuerpflichtiger eben keine Umsatzsteuer, sondern einen entsprechend höheren Preis für die Ware oder Dienstleistung.
Falsch: Der Unternehmer hat keine Belastung, seiner Ware wird nur für den Endkunden teurer, da dieser die USt aufgeschlagen bekommt.
Er hat nur einen Wettbewerbsnachteil gegenüber einem Unternehmer der nicht USt pflichtig ist. Das ist die einzige "Belastung".
Richtig, Endkunde zahlt wegen der Umsatzsteuer einen Höheren preis.
Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer der diese Ware kauft nicht, da er die Umsatzsteuer nicht bezahlt, sondern verrechnet.
Was du meinst ist, dass das Unternehmen den EndKundenpreis bei der Gestalltung seines Netto Preises im Blick hat und ihn danach gestalltet.
Soweit sind wir uns einig.
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Es ist wie es ist: Der Endkunde bezahlt (finanziert) die Umsatzsteuer. Der Unternehmer kommt umsatzsteuerlich am Ende des Jahres mit 0€ bezahlter Umsatzsteuer davon. Es ist nur ein durchlaufender Posten!
Schönes Beispiel: Inzwischen gibt es einige Bäcker die unterschiedlichen Steuersatz für den Ausserhausverkauf und Verzehr vor Ort auch auspreisen.
Da kostet dann das geschmierte Brötchen in der Tüte zum Mitnehmen 2,20€ und das auf dem Teller serviert 2,45€.
Früher hat der Bäcker halt immer 2,45€ kassiert und mehr die 25Cent mehr Gewinn bei aH eingestrichen (oder betrogen, in dem er Vorortverzehr als außer Haus gebucht hat)