Autor Thema: Tarifverhandlungen und die Inflation  (Read 723515 times)

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4155 am: 21.11.2022 18:33 »
Sofern „freiwillig“ nicht bedeutet, dass Du das in Deiner Freizeit getan hast, sehe ich nichts, was den Arbeitgeber daran hinderte, es im Rahmen seines Direktionsrechts anzuweisen, es sei denn, es wäre eingruppierungsrelevant. Das gleiche gilt für Rufbereitschaften, die der Arbeitgeber einseitig anweisen kann, wenn sich keine „Freiwilligen“ finden. Die Beschäftigten sind ja tariflich dazu verpflichtet.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4156 am: 21.11.2022 18:40 »
Hauptsache das traumatisiert die Leute nicht so sehr, dass ihr Arbeitsleistung dadurch sinkt.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4157 am: 21.11.2022 18:44 »
Wer durch die rechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts traumatisiert wird, ist für den ersten Arbeitsmarkt ungeeignet.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4158 am: 21.11.2022 18:49 »
....mit der AU ist es eine grenzwertige Sache, wobei letztendlich der Arzt die Verantwortung für Diagnose und Attest übernimmt. Insofern sehe ich in der AU kein betrügerisches Verhalten. Zudem hat ja der Arbeitgeber bei Zweifeln die Möglichkeit der amtsärztlichen Überprüfung. In meinen 20 Jahren in der Verwaltung habe ich eine Überprüfung der AU noch nie erlebt. Wer den Schein abgegeben hat, ist zu Hause geblieben und damit Pasta.

Auch beim Thema Kinderpflege - springt eben in Zukunft nicht mehr die Oma ein, damit Mama und Papa in der Verwaltung arbeiten gehen können, sondern Mama oder Papa bleiben mit dem regulären Kinderpflegeschein beim Kind zu Hause, immerhin 20 Tage im Jahr.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4159 am: 21.11.2022 18:55 »
....keiner kann mich im Rahmen des Direktionsrechts anweisen, meine privat erworbenen tschechischen Sprachkenntnisse einzubringen. Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Bestandteil meines Arbeitsvertrages bzw. meiner Stellenbeschreibung.

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4160 am: 21.11.2022 18:56 »
Meine Bildungsurlaub habe ich letztes Mal 1999 genommen. ;)

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4161 am: 21.11.2022 18:59 »
....mit der AU ist es eine grenzwertige Sache, wobei letztendlich der Arzt die Verantwortung für Diagnose und Attest übernimmt. Insofern sehe ich in der AU kein betrügerisches Verhalten. Zudem hat ja der Arbeitgeber bei Zweifeln die Möglichkeit der amtsärztlichen Überprüfung. In meinen 20 Jahren in der Verwaltung habe ich eine Überprüfung der AU noch nie erlebt. Wer den Schein abgegeben hat, ist zu Hause geblieben und damit Pasta.

Auch beim Thema Kinderpflege - springt eben in Zukunft nicht mehr die Oma ein, damit Mama und Papa in der Verwaltung arbeiten gehen können, sondern Mama oder Papa bleiben mit dem regulären Kinderpflegeschein beim Kind zu Hause, immerhin 20 Tage im Jahr.
Wenn es sowas wie einen „regulären Kinderpflegeschein“ gäbe, wäre das bestimmt toll. Gibt es aber nicht. Und sofern damit Die unbezahlte Freistellung mit Anspruch auf Kinderkrankengeld gemeint ist, so ist die ja unbezahlt und wirkt sich sogar noch positiv auf den Haushalt des Arbeitgebers aus.

Die Vorlage einer Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit ohne Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit mit der Absicht, für seine Abwesenheit Entgeltfortzahlung zu erschleichen, ist Betrug.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4162 am: 21.11.2022 19:00 »
....keiner kann mich im Rahmen des Direktionsrechts anweisen, meine privat erworbenen tschechischen Sprachkenntnisse einzubringen. Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Bestandteil meines Arbeitsvertrages bzw. meiner Stellenbeschreibung.

Na klar kann der Arbeitgeber das. Wie Du nützliche Fertigkeiten erworben hast, ist dafür völlig irrelevant.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4163 am: 21.11.2022 19:04 »
....keiner kann mich im Rahmen des Direktionsrechts anweisen, meine privat erworbenen tschechischen Sprachkenntnisse einzubringen. Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Bestandteil meines Arbeitsvertrages bzw. meiner Stellenbeschreibung.

Na klar kann der Arbeitgeber das. Wie Du nützliche Fertigkeiten erworben hast, ist dafür völlig irrelevant.

...träum weiter  ;D ;D ;D

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4164 am: 21.11.2022 19:07 »
....mit der AU ist es eine grenzwertige Sache, wobei letztendlich der Arzt die Verantwortung für Diagnose und Attest übernimmt. Insofern sehe ich in der AU kein betrügerisches Verhalten. Zudem hat ja der Arbeitgeber bei Zweifeln die Möglichkeit der amtsärztlichen Überprüfung. In meinen 20 Jahren in der Verwaltung habe ich eine Überprüfung der AU noch nie erlebt. Wer den Schein abgegeben hat, ist zu Hause geblieben und damit Pasta.

Auch beim Thema Kinderpflege - springt eben in Zukunft nicht mehr die Oma ein, damit Mama und Papa in der Verwaltung arbeiten gehen können, sondern Mama oder Papa bleiben mit dem regulären Kinderpflegeschein beim Kind zu Hause, immerhin 20 Tage im Jahr.
Wenn es sowas wie einen „regulären Kinderpflegeschein“ gäbe, wäre das bestimmt toll. Gibt es aber nicht. Und sofern damit Die unbezahlte Freistellung mit Anspruch auf Kinderkrankengeld gemeint ist, so ist die ja unbezahlt und wirkt sich sogar noch positiv auf den Haushalt des Arbeitgebers aus.

Die Vorlage einer Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit ohne Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit mit der Absicht, für seine Abwesenheit Entgeltfortzahlung zu erschleichen, ist Betrug.

...in der Praxis interessiert es niemanden, das ist wichtig ... also wird die Möglichkeit genutzt.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4165 am: 21.11.2022 19:12 »
Du kannst ja gerne darlegen, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Ich bin gespannt.

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4166 am: 21.11.2022 19:20 »
....Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Gegenstand meiner Stellenbeschreibung und meines Arbeitsvertrages, ebenso nicht eingruppierungsrelevant. Sollte der Arbeitgeber zukünftig Sprachmittlertätigkeiten von mir verlangen, werde ich dies auf Honorarbasis anbieten.

Und was will der Arbeitgeber bei Weigerung tun? Bei dem wenigen Personal, was noch da ist, macht sich kein Arbeitgeber mit einem Direktionsrecht unbeliebt und vergrault damit seine Mitarbeiter. Du solltest Deine Philosophie mal etwas lebensnah und an den Gegebenheiten der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ausrichten.... ansonsten wird das hier nur wieder Komik  ;D ;D ;D

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4167 am: 21.11.2022 19:23 »
Wenn die Tätigkeitsänderung nicht eingruppierungsrelevant ist, ist sie regelmäßig durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Ich warte immer noch auf eine Darlegung, warum das dem Arbeitgeber entgegen der gefestigten Rechtsprechung des BAG nicht erlaubt sein sollte. Also?

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4168 am: 21.11.2022 19:27 »
...Sprachmittlertätigkeiten sind nicht eingruppierungsrelevant in Bezug auf meine Eingruppierung. In meiner Entgeltgruppe muss ich keine Sprachmittlertätigkeiten erbringen.

JesuisSVA

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Antw:Tarifverhandlungen und die Inflation
« Antwort #4169 am: 21.11.2022 19:30 »
Das macht lediglich deutlich, dass Du absolut keine Ahnung hast, was eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist oder nicht ist. Und keine Ahnung hast, wo die Grenzen des Direktionsrechtsverlaufen. Und das trotz mehrfachen deutlichen Hinweises.  Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?