....motiviert von der gestrigen Forumsdiskussion habe ich mich heute mit dem Personalamt und dem Personalrat in Verbindung gesetzt - mit folgendem unwidersprüchlichen Ergebnis:
Meine Sprachmittlertätigkeiten unterliegen nicht dem Direktionsrecht, weil diese eingruppierungsrelevant sind, insbesondere handelt es sich dabei um Spezialkenntnisse, die für sich genommen eine höhere Einstufung rechtfertigen würden - aus diesem Grund werden diese über einen zusätzlichen Honorarvertrag abgegolten (stundengenaue Abrechnung je nach Aufwand).
Mir persönlich geht es in diesem Forum jedoch nicht um rechtliche Auseinandersetzungen, insofern ist mir das Direktionsrecht, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit AU und Kinderpflege u. a. völlig egal. Es geht mir um die tatsächlichen Möglichkeiten, mit denen sich jeder einzelne Beschäftigte gegen geringe Lohnsteigerungen, die sogar hinter der Inflation zurückbleiben, wehren kann. Vordergründig sehe ich hier die Personalknappheit im öD. In der Folge ist jeder Landrat, Bürgermeister, Amtsleiter usw. dankbar, wenn Sachgebiete noch auf einem Mindestmaß arbeitsfähig sind. Das stärkt die individuelle (Macht-)Position der anwesenden Mitarbeiter und diese sollten sie so gut es geht nutzen, um Druck von unten aufzubauen, z. B. mit Blick auf Tarifsteigerungen, Zulagen, Eingruppierungen.
Im Sozial- und Erziehungsdienst haben das die Beschäftigten mit folgendem Grundtenor geschafft "....wenn unsere Arbeit nicht wertgeschätzt wird, sind wir nicht mehr bereit, die Kinder in den Einrichtungen adäquat zu betreuen...." Ergebnis: Zulagen, Regenerationstage u. a.